Schnee und Schulen

WDR aktuell 18.01.2024 01:01 Min. Verfügbar bis 18.01.2026 WDR Von Bernd Neuhaus

Schnee und Glätte: Ab wann gibt es "schulfrei" in NRW?

Stand: 18.01.2024, 07:35 Uhr

In Teilen von NRW gibt es Schnee oder es ist glatt. Das kann auch für Schüler gefährlich werden. Ab wann sie zu Hause bleiben dürfen, ist klar geregelt. Eine Übersicht.

In vielen Regionen von NRW hat es zum Teil heftig geschneit. Dadurch kann auch der Schulweg zur Rutschpartie werden.

Um Unfälle zu vermeiden, haben deshalb viele Schulen den Präsenzunterricht ausgesetzt. Diese Maßnahme geht auf Regelungen zurück, die in solchen Fällen zum Tragen kommen. Dazu die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wann dürfen Schüler zu Hause bleiben?

Wie in allen anderen Bundesländern gilt auch in NRW für alle Kinder im schulfähigen Alter die Schulpflicht. Das betrifft nach Angaben des Landesschulministeriums in NRW Kinder ab sechs Jahren.

Bei "extremen Witterungsverhältnissen" gelten aber Ausnahmen, wie es in einem Runderlass des NRW-Schulministeriums von 2022 heißt. Zu diesen Ausnahmen gehören unter anderem starker Schneefall und Glatteis. In solchen Fällen kann zum Beispiel der Präsenzunterricht ausgesetzt und stattdessen Distanzunterricht eingerichtet werden.

Wer kann den Präsenzunterricht aussetzen?

Auf der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) entscheiden in NRW die Bezirksregierungen - in Absprache mit dem Schulministerium -, ob Kinder zu Hause bleiben können.

Betrifft ein Unwetter ganz Nordrhein-Westfalen, kann das Schulministerium über die landesweite Aussetzung des Präsenzunterrichts entscheiden.

Fällt der Präsenzunterricht aus, können Schulleitungen in Absprache mit den Schulträgern eigenverantwortlich entscheiden, ob Distanzunterricht in digitaler Form eingerichtet wird oder Hausaufgaben von den Schülern erledigt werden sollen.

Bedeutet "kein Präsenzunterricht", dass die Schule ausfällt?

Nein, wenn der Präsenzunterricht ausfällt, heißt das nicht, dass schulfrei ist. Die Schüler müssen in diesem Fall nur nicht persönlich in ihrer Schule anwesend sein. Sie nehmen stattdessen - wie während der Corona-Pandemie - am Distanzunterricht teil oder erledigen ersatzweise Schulaufgaben.

Was können Eltern entscheiden?

Bei extremen Wetterverhältnissen können Eltern selbst entscheiden, ob der Schulweg für ihr Kind zumutbar und sicher ist. So steht es in einem Runderlass des NRW-Schulministeriums von 2015. Sollten die Eltern ihr Kind morgens nicht zur Schule schicken, müssen sie umgehend die Schulleitung darüber informieren.

Wie sieht es mit der Betreuung aus?

Falls der Präsenzunterricht wegen Schnee und Glätte ausfällt, sind die NRW-Schulen trotzdem geöffnet.

Das Schulministerium schreibt dazu: "Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über das Ruhen des Präsenzbetriebes nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beaufsichtigung durch die Schulen zu gewährleisten." Lehrer müssen - im Unterschied zu Schülern - deshalb in der Schule erscheinen.

Unsere Quellen:

  • NRW-Schulministerium
  • NRW-Bezirksregierungen
  • WDR-Wetterredaktion
  • Deutscher Wetterdienst (DWD)