Ein Haus, dass durch die Ahrflut zerstört wurde.

Bericht zur Ahrtal-Flut Opposition spricht von Ignoranz und Staatsversagen

Stand: 02.08.2024 15:14 Uhr

Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zur Flutkatastrophe im Ahrtal ist nun online zugänglich. In der Bewertung der Erkenntnisse liegen die Parteien im Landtag weit auseinander.

Seit Freitagmorgen ist der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zur Flutkatastrophe online zugänglich. Bereits im Juli hatte das Gremium seinen Abschlussbericht beschlossen. Jeder und jede kann nun auf fast 2.100 Seiten detailliert nachlesen, welche Beweise und Erkenntnisse der U-Ausschuss gesammelt hat. Hier können Sie den Bericht lesen. Ein Zugang ist auch möglich über das Offene Parlamentarische Auskunftssystem des Landtags (OPAL). Hier muss nach dem Stichwort "10000" gesucht werden.

Stellungnahmen von Ampel- und Oppositionsfraktionen weit auseinander

Der Bericht bildet zunächst die umfangreiche Beweisaufnahme ab. Es wurden 226 Zeugen vernommen und 23 Sachverständige angehört, manche mehrfach - immer mit dem Ziel herauszufinden, welche Versäumnisse es bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 gab und wer dafür verantwortlich ist.

Darüber hinaus enthält das Dokument aber auch die politischen Bewertungen der Beweise und Erkenntnisse durch die Fraktionen. Die Stellungnahmen durch die Fraktionen der Ampel und die Fraktionen der Opposition liegen weit auseinander. Dabei geht es auch immer wieder um diese Fragen: Welche Verantwortung trägt die Landesregierung, insbesondere in den Personen des Umweltstaatssekretärs Erwin Manz (Grüne) und des ADD-Präsidenten Thomas Linnertz und welche Verantwortung trägt Landrat Jürgen Pföhler? Beide Seiten finden für ihre Einschätzung sehr deutliche Worte.

"Gruselig, wie die Ampelfraktionen Realität ausblenden"

Für die Oppositionsfraktionen von CDU, Freien Wählern und AfD steht fest: Die Landesregierung habe dabei versagt, die Menschen rechtzeitig vor der Flut zu warnen und das Katastrophenmanagement an sich zu ziehen.

"Menschen, die versagt haben, werden weiter gedeckt"

Die CDU-Fraktion spricht im Abschlussbericht von Staatsversagen: Die vielen Fehler auf Landesebene hätten zu den Folgen der Katastrophe beigetragen. Dirk Herber, CDU-Obmann im Ausschuss, sagte dem SWR, es sei gruselig, wie die regierungstragenden Ampelfraktionen die Realität völlig ausblendeten:

"Wir konnten durch die Arbeit des Ausschusses aufdecken, was die Landesregierung versucht hat, an eigenen Fehlern zu vertuschen und allein auf den Landrat zielen wollte, der natürlich auch unentschuldbar dort sich fehlverhalten hat. Der Aufklärungswille der Ampel-Fraktionen wurde getriggert von der Landesregierung und ihrem Bild, das sie schaffen wollten, dass nur andere schuld sind und man selbst überhaupt nicht. In der ganzen Aufklärung ist dieses Kartenhaus zusammengefallen."

"Schwer zu ertragende Ignoranz"

Herber verweist im SWR-Gespräch darauf, dass Landrat Pföhler (CDU) nicht mehr im Amt sei - anders als andere Verantwortliche: "Wir haben aber in der Landesregierung noch Menschen im Amt sitzen, die eben auch in der Katastrophe versagt haben. Und die werden weiter gedeckt, geschützt, aus welchen Gründen auch immer. Aber die sind aus unserer Sicht auch nicht mehr tragbar."

Die CDU-Fraktion äußert in ihrer Stellungnahme Unverständnis dafür, dass Umweltstaatssekretär Manz und ADD-Präsident Linnertz weiter im Amt sind. Das sei "eine schwer zu ertragende Ignoranz gegenüber den Menschen unseres Landes und insbesondere den Opfern".

CDU, Freie Wähler (FW) und AfD fordern den Rücktritt der beiden. Diese Forderung stieß bisher in Kreisen der Ampelfraktionen nicht auf Gehör.

"Landrat Pföhler trägt politische und moralische Verantwortung"

Auch die Fraktion der Freien Wähler weist in ihrer Stellungnahme mit Nachdruck auf die Verantwortung von Pföhler, Manz und Linnertz hin. Pföhler habe auf dramatische Weise seine Pflichten verletzt, er habe sich über geltende Vorschriften hinweggesetzt und ein Führungssystem eingerichtet, bei dem ein Verwaltungsstab als zentrale Komponente gefehlt habe.

Die Fraktion geht davon aus, dass Menschen in der Nacht vor den Fluten hätten gerettet werden können, wenn es ein vorgehaltenes und ausgestattetes Führungssystem gegeben hätte. Diesen klaren Schluss hätten die Experten gezogen. Im Votum der Freien Wähler heißt es: "Die politische und moralische Verantwortung für seine Untätigkeit, aufgrund derer sehr wahrscheinlich Menschen im Ahrtal zu Tode gekommen sind, hat Landrat Jürgen Pföhler somit dennoch zu tragen. "

Stephan Wefelscheid von den FW kritisiert im Abschlussbericht auch ein Versagen bei der Flutwarnung durch das Land. Entsprechendes Wissen sei verfügbar gewesen. Prognosen und Messdaten hätte dem Landesamt für Umwelt und dem Umweltministerium vorgelegen: "Ebenso waren dort Fachleute zugegen, welche diese interpretieren konnten. Dass dieses Wissen keine Anwendung fand und nahezu alle Beteiligten im Blindflug dieser Flut begegnen mussten, dafür tragen Ministerin Anne Spiegel und Staatssekretär Erwin Manz die politische Verantwortung."

Die AfD schreibt in ihrem Votum von staatlichem Organisationsversagen. Die meisten Menschen hätten durch eine wirksame Warnung gerettet werden können. Die gesamt-politische Verantwortung liege bei der Landesregierung. AfD-Obmann Jan Bollinger sagte dem SWR, das Organisationsversagen habe sich wie eine Kettenreaktion nach unten fortgesetzt und maßgeblich zu den verhängnisvollen Auswirkungen der Flutkatastrophe beigetragen.

Fehlende Entschuldigung von Dreyer "beschämend"

In den Reaktionen der Oppositionsfraktionen wird der Blick auch nochmal auf die frühere Ministerpäsidentin Malu Dreyer (SPD) und ihre nicht erfolgte Entschuldigung bei den Betroffenen der Ahrflut gelenkt. Die Freien Wähler betonen, dass eine solche Entschuldigung für viele Menschen wichtig und bedeutend wäre. Die AfD findet es "beschämend", dass sich Dreyer zu einer Entschuldigung nicht durchringen konnte.

Kein Verwaltungsstab, kein Alarmplan - und der Kapitän nicht an Bord

Die Sicht der Ampelfraktionen auf Versäumnisse und Verantwortlichkeiten in und nach der Flutnacht ist eine andere. Sie sehen durch die Erkenntnisse der Ausschussarbeit den damaligen Landrat von der CDU als Hauptverantwortlichen. Der SPD-Abgeordnete Nico Steinbach sagte dem SWR, die politische Verantwortung liege klar bei Pföhler - er sei am Flutabend nur sporadisch in der Einsatzleitung gewesen und habe schon in der Vergangenheit den Katastrophenschutz in seinem Landkreis vernachlässigt. So habe es beispielsweise keinen Alarm- und Einsatzplan gegeben und auch keinen Verwaltungsstab.

"Politische Verantwortung liegt sehr klar in Person des Landrates"

Wörtlich sagte Steinbach: "Wenn das alles unterlassen wird und der Kapitän, der Steuermann selbst gar nicht an Bord ist, sondern nur zum kurzen Pressetermin kommt, dann können sie in der Chronologie im Abschlussbericht sehr gut nach- und herauslesen, dass das der Grund und auch der Ausgangspunkt für eine sehr verheerende Situation war. Was nicht heißt, dass das Unwetter hätte verhindert werden können. Aber die Bewältigung war leider unter diesen Ausgangsvoraussetzungen nicht professionell möglich", so Steinbach.

Dossier: U-Ausschuss zur Flutkatastrophe

"Der Staatssekretär hat sehr gut gehandelt"

Der Obmann der Grünen im Flut-Untersuchungsausschuss, Carl-Bernhard von Heusinger, weist die Rücktrittsforderung der Opposition an den grünen Umweltstaatssekretär Erwin Manz zurück. Dem SWR sagte von Heusinger, das sei von den Erkenntnissen nicht gedeckt:

"Wenn man die Feststellung im Untersuchungsausschuss mal mit sich nimmt, dann sieht man, dass der Staatssekretär sehr gut gehandelt hat und auch am Abend noch sehr viel kommuniziert hat, in alle Richtungen." Es ergebe sich überhaupt keine Veranlassung für einen Rücktritt des Staatssekretärs.

Das Umweltministerium ist für die Hochwasserwarnungen zuständig. Die Opposition wirft Manz vor, er habe es am Tag der Flut nicht geschafft, dass die dramatischen Pegelprognosen und Warnungen die Menschen im Ahrtal auch erreichten.

Auch von Heusinger betonte im Zuge des Abschlussberichtes die politische Verantwortung, die allein bei Pföhler liege. "Er hat sich um seine privaten Dinge gekümmert, anstatt Leib und Leben der Bürgerinnen vor Ort zu schützen, anstatt Handlungen in die Wege zu leiten und deswegen trägt er die politische Verantwortung."

Auszüge aus den Stellungnahmen zum Nachlesen

Im Folgenden haben wir weitere Auszüge aus dem Abschlussbericht zusammengestellt. Zum einen sind es Auszüge aus der Bewertung des Ausschusses, die mit der Mehrheit der Ampelfraktionen beschlossen wurde. Insofern spiegeln sich hier die Standpunkte der Landesregierung. Zum anderen sind es Auszüge aus den drei Sondervoten der Oppositionsfraktionen - CDU, FW und AfD. Darin legen diese dar, inwiefern ihre Bewertungen von denen der Ampelfraktionen und damit der Gesamtbewertung abweichen.

Auszüge aus der Bewertung des Untersuchungsausschusses

Wörtliche Auszüge aus der Bewertung der Untersuchung, die die Ampel mit ihrer Mehrheit beschlossen hat:

  • Für den Ausschuss steht nach dem Ende der Beweisaufnahme fest, dass sowohl die Beschaffenheit der Böden sowie die Topografie des Ahrtals als auch Bebauung und Brückenbauwerke die Entstehung und den Verlauf der Flutkatastrophe entscheidend beeinflusst haben.
  • Schließlich ist der Ausschuss zu der Überzeugung gelangt, dass das schwallartige Wegbrechen von Verklausungen an Brückenbauwerken als auch die Bebauungen in der Talsohle sich als wesentliche Faktoren negativ auf das Flutgeschehen und die Strömungsgeschwindigkeiten ausgewirkt haben.
  • Für den Ausschuss steht nach dem Ende der Beweisaufnahme fest, dass die tatsächlichen Ausmaße eines derartig komplexen Niederschlags- und Hochwasserereignisses wie im Juli 2021 an der Ahr nicht vorhersagbar gewesen sind. Der Ausschuss ist zu der Überzeugung gelangt, dass sowohl die räumliche Verteilung als auch die Menge des Niederschlags sich erst im Laufe des frühen Nachmittags des 14. Juli 2021 gegen 14.00 Uhr (MESZ) auf das Ahrtal konzentriert hat. Die Unsicherheiten der Niederschlagsprognosen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) hatten nach Feststellung des Ausschusses direkte Auswirkungen auf die Hochwasserwarnungen des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU).
  • Für den Ausschuss steht nach den Anhörungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutschen Wetterdienstes (DWD) fest, dass die amtlichen Warnungen des DWD am 13. Juli 2021 um 09.40 Uhr (MESZ) und am 14. Juli 2021 um 07.14 Uhr (MESZ) über alle möglichen Warnketten den Katastrophenschutz sowie die Öffentlichkeit erreicht haben.
  • Nach Feststellungen des Ausschusses haben die amtlichen Gefahrenmitteilungen dazu geführt, dass die regionalen Medien über die Warnmeldungen informiert waren und diese an die Bevölkerung weitergegeben wurden.
  • Praktisch erfolgt die Warnung der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz sowohl über die Warnapp "KATWARN" als auch durch das System MoWaS des BBK, an welches sowohl regionale Medien als auch die Warnapp des Bundes "NINA" angeschlossen sind. Für das Modulare Warnsystem MoWaS wurde nach Feststellung des Ausschusses von der TEL Ahrweiler am 14. Juli 2021 trotz Möglichkeit keine Auslösung über die Leitstelle beauftragt. Dies führte dazu, dass regionale Medien keine Warnmeldungen und Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung in der Ahrregion weitergeben konnten.
Einsatzleitung durch die politisch Gesamtverantwortlichen
  • Der vorbezeichneten professionellen Aufstellung vieler Landkreise im Katastrophenschutz steht die nach den Feststellungen des Untersuchungsausschusses als defizitär identifizierte Katastrophenschutzorganisation im Landkreis Ahrweiler gegenüber.
  • Im Untersuchungsverfahren wurde recht schnell deutlich, dass der Landkreis Ahrweiler bzw. der damalige Landrat Pföhler als Leiter der Kreisverwaltung Ahrweiler seiner gesetzlichen Verpflichtung nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 LBKG zur Aufstellung eines Alarm- und Einsatzplanes, um im Gefahrenfall eine systematische und effektive Gefahrenabwehr zum Schutz von Menschen, Sachwerten und der Umwelt sicherzustellen, nicht nachgekommen ist.
  • Dass im Landkreis Ahrweiler kein konkreter, mit den Kommunen abgestimmter Alarm- und Einsatzplan speziell für Hochwasser existierte, räumten alle hierzu gehörten Zeugen einhellig ein.
  • Nach Auskunft des Zeugen Zimmermann gab es seitens des Landkreises Ahrweiler im Vorfeld der Flutkatastrophe kein Verklausungskonzept. Auch spezielle Fahrzeuge zur Beseitigung von Verklausungen wurden im Landkreis Ahrweiler nicht vorgehalten. Dieses Versäumnis bewertet der Ausschuss gerade vor dem Hintergrund der besonderen Topografie des Ahrtals, welche die Entstehung von Verklausungen erheblich begünstigt, als schwerwiegend.
  • Im Laufe des Untersuchungsverfahrens trat ferner zutage, dass aufgrund fehlender Erfahrungswerte im Landkreis Ahrweiler Pegelprognosen vor Ort nicht hinreichend bewertet werden konnten.
  • Die im Untersuchungsverfahren hierzu gewonnenen Erkenntnisse legen eine generell fehlende Fortbildungsbereitschaft des damaligen Landrats Pföhler nahe und fügen sich in das Gesamtbild eines fehlenden Krisenbewusstseins des damaligen Landrats nahtlos ein.
  • Der Ausschuss stellte überdies im Laufe der Untersuchung fest, dass Teilnahmen seitens der Kreisverwaltung Ahrweiler an den von der BABZ angebotenen Schulungen zum MoWaS-System seit dem Jahre 2015 nicht mehr erfolgt sind. Der Zeuge Mitschke legte hierzu dar, die Akademie biete Schulungen zum MoWaS-System an, in denen die Anwendung des Systems selbst geschult werde. Mitarbeitende der Kreisverwaltung Ahrweiler hätten jedoch von 2015 bis zum Ende des Untersuchungszeitraums nicht an entsprechenden Seminaren der Akademie teilgenommen.340 Dieses Versäumnis wiegt im Hinblick auf die Flutnacht schwer, da für das Modulare Warnsystem MoWaS von der TEL Ahrweiler am 14. Juli 2021 trotz der Möglichkeit keine Auslösung über die Leitstelle beauftragt wurde.
  • Der Untersuchungsausschuss ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt, dass weder die Räumlichkeiten noch die Organisationsstruktur und Zusammensetzung der TEL Ahrweiler auf die Bewältigung länger andauernder Großschadensereignisse oder Katastrophenfälle wie der vorliegenden Flutkatastrophe ausgelegt und hierfür geeignet waren
  • So erschwerten nach den Feststellungen des Untersuchungsausschusses unter anderem der vom jeweiligen Netz abhängige Handyempfang, die Enge der Räumlichkeit, der Geruch in der Räumlichkeit und lange Lauf- und Kommunikationswege die Lagebewältigung in der TEL und schränkten die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der TEL erheblich ein. Die ungünstige Lage der Räume der TEL in einem Seitenraum der Tiefgarage der Kreisverwaltung Ahrweiler löste zudem eine durch das Flutereignis bedingte eigene Gefährdung des in der TEL arbeitenden Personals und dort vorhandener Sachgüter aus.

  • Ein weiterer Beleg für das fehlende Krisenbewusstsein des damaligen Landrats Pföhler ist dessen Umgang im Zusammenhang mit einem eigens für ihn u.a. aus vergangenen Erfahrungen angeschafften Satellitentelefon. Im Zuge der Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass Herr Pföhler über sein Satellitentelefon in der Flutnacht nicht erreichbar war.
  • In den anderen von dem Starkregenereignis betroffenen Landkreisen wurde – ungeachtet der unterschiedlichen Betroffenheit der einzelnen Kreise sowie der kreisfreien Stadt Trier im Vergleich zur Betroffenheit des Landkreises Ahrweiler – die Lage mittels eines professionellen Krisen- und Kommunikationsmanagements frühzeitig beobachtet, erkannt und infolgedessen besser und vor allem planvoller auf diese reagiert als im Landkreis Ahrweiler.
  • In Auswertung der zu diesem Punkt durchgeführten Beweisaufnahme ist der Untersuchungsausschuss zu der Erkenntnis gelangt, dass in der Technischen Einsatzleitung des Landkreises Ahrweiler das verheerende, tatsächliche Ausmaß der Katastrophe bis tief in die Nacht, teilweise noch bis zum nächsten Nachmittag, unterschätzt und nicht bzw. erst zu spät erfasst worden ist.
  • Dies wird insbesondere im Umgang mit dem Anruf der damaligen Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Altenahr, Weigand, am 14. Juli 2021 gegen 16.18 Uhr in der Kreisverwaltung Ahrweiler deutlich. Trotz deutlichen Hinweises auf die besorgniserregende Pegelprognose von 5,50 Metern am Pegel Altenahr, der Mitteilung, es sei mindestens das Hochwasser von 2016 zu erwarten und – zumindest nach Aussage der Zeugin Weigand – der Aufforderung, den Katastrophenalarm auszurufen, wurde nicht sofort die Alarmstufe 5 ausgerufen.
  • Weiter äußerte der Zeuge Cremer, am 15. Juli 2021 um 01.00 Uhr nachts sei mit Sicherheit keinem die gesamte Lage bewusst gewesen. Jeder, der das sage, habe die Tage nicht erlebt. 439 Zudem räumte der Zeuge Cremer ein, ein komplettes Lagebild habe man vielleicht am Tag 5, Tag 6 oder Tag 7 gehabt.440 Auch der Zeuge Schmitt schilderte, das wahre Ausmaß der Katastrophe sei ihm erst Tage später klar geworden.
  • Der Untersuchungsausschuss ist im Rahmen der Beweisaufnahme zur Feststellung gelangt, dass wichtige Funktionsplätze der Technischen Einsatzleitung in der Flutnacht nicht durchgehend besetzt und Personen zeitweise für mehrere Positionen gleichzeitig zuständig waren.
  • Der damalige Landrat brachte sich – wenn überhaupt – nur ganz vereinzelt in das Einsatzgeschehen ein, war ab dem Mittag des 14. Juli 2021 lediglich anlässlich des Besuchs des damaligen Innenministers Lewentz vor Ort in der Kreisverwaltung Ahrweiler und für die Technische Einsatzleitung telefonisch kaum oder wenn, dann nur sehr umständlich zu erreichen. Zum Aufenthaltsort des damaligen Landrats am 14. Juli 2021 führten die Zeugen Gebert und Schäffer übereinstimmend aus, sie vermuteten als dessen grundsätzlichen Aufenthaltsort des sen Wohnadresse in der B-Straße.
  • Mehrere Zeugen sagten zudem aus, sie hätten vergeblich versucht, den damaligen Landrat Pföhler am 14. Juli 2021 und in der Flutnacht zu erreichen.
  • Die schwere Erreichbarkeit und damit verbundene umständliche Kommunikation mit dem damaligen Landrat Pföhler hatte in der Flutnacht zur Folge, dass wichtige Entscheidungen nur verzögert getroffen werden konnten.
  • Es ist für den Ausschuss absolut unverständlich, wieso sich der damalige Landrat Pföhler in seiner Funktion als Behördenleiter und Chef des Landkreises am 14. Juli nicht dauerhaft vor Ort in die Kreisverwaltung begeben hat, um Entscheidungen mitzutragen und ansprechbar zu sein. Ihm musste als oberster Katastrophenschützer des Landkreises bewusst sein, dass es bei Starkregenereignissen zu einem Wettlauf gegen die Zeit kommt, daher Entscheidungen schnell und vor Ort gefällt werden müssen und eine erschwerte Kommunikation Zeit und somit auch Menschenleben gefährden kann.
All dies zeigt, dass der damalige Landrat des Landkreises Ahrweiler seiner politischen Gesamtverantwortung als oberster Katastrophenschützer im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe nicht gerecht geworden ist.
  • In Auswertung der zu diesem Punkt durchgeführten Beweisaufnahme ist der Untersuchungsausschuss zu der Überzeugung gelangt, dass sich das verheerende, tatsächliche Ausmaß der Flutkatastrophe am 14. Juli 2021 für die Landesregierung aufgrund der damaligen Informationslage nicht absehen ließ.
  • Zur Überzeugung des Ausschusses wurde festgestellt, dass im MKUEM kein Lagezentrum vorhanden war.507 Entsprechend der Regelungen im Landeswassergesetz, der Hochwassermeldeverordnung sowie der regionalen Hochwassermeldepläne als Grundlage des Hochwassermeldedienstes in Rheinland-Pfalz ist das MKUEM nicht Teil der Meldekette.50
  • Im Rahmen der Untersuchung ist der Ausschuss zur Überzeugung gelangt, dass sich das verheerende Ausmaß der Flutkatastrophe zum damaligen Zeitpunkt für die Ministerpräsidentin nicht erkennen ließ. Aufgrund der ihr damals bekannten Informationslage musste sie von einem schweren Hochwasser ausgehen, wie es in Rheinland-Pfalz immer von den Strukturen mit der Zuständigkeit des lokalen Katastrophenschutzes gemeistert wurde
  • Es gab für die Zeugin Dreyer zum damaligen Zeitpunkt auch keinen Grund zu der Annahme, der damalige Landrat des Kreises Ahrweiler würde seinen Aufgaben als oberster Katastrophenschützer vor Ort nicht nachkommen. Denn der damalige Landrat hatte sich dem Zeugen Lewentz während seines Besuchs in der Kreisverwaltung Ahrweiler als Einsatzleiter präsentiert und der Zeugin Dreyer war von dem Zeugen Lewentz die Anwesenheit des damaligen Landrats in der Kreisverwaltung auch telefonisch mitgeteilt worden. Die Zeugin Dreyer sagte zudem glaubhaft aus, sie habe sich nicht vorstellen können und könne sich auch heute nicht vorstellen, dass der für den Katastrophenschutz zuständige Landrat Pföhler an diesem Abend nur sporadisch in seiner Katastrophenschutzbehörde gewesen sei. Sie habe in der Flutnacht keine Kenntnis hiervon gehabt
  • Vorstehende Defizite zeigen erneut, dass der damalige Landrat des Landkreises Ahrweiler seiner politischen Gesamtverantwortung als oberster Katastrophenschützer im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe nicht gerecht geworden ist.
  • Hinsichtlich der Beweisfrage, welche Maßnahmen seitens der Landesregierung und deren nachgeordneter Behörden am 14./15. Juli 2021 ergriffen wurden, hat die Beweisaufnahme ergeben, dass im Sinne eines aktiven Krisenmanagements am 14./15. Juli 2021 alles getan und veranlasst wurde, was auf Grundlage der in der akuten Lage vorliegenden Erkenntnisse als erforderlich angesehen werden konnte. Alles, was möglich war, wurde in den Einsatz gebracht.
  • Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme lag die Einsatzleitung bei dem damaligen Landrat des Kreises Ahrweiler, Dr. Jürgen Pföhler. Es bestand keine Verpflichtung des Präsidenten der ADD zur Übernahme der Einsatzleitung.
  • Im Ergebnis vor allem der Auswertung zahlreicher Befragungen, des vorliegenden Aktenmaterials sowie der Gutachten und Aussagen der sachverständigen Zeuginnen und Zeugen gelangt der Ausschuss zu der Überzeugung, dass es sowohl vor als auch während der Flutkatastrophe zu massiven Versäumnissen des Landkreises bzw. des damaligen Landrats des Kreises Ahrweiler gekommen ist, die in der Folge den Verlauf und die Folgen dieser in der Geschichte des Landes einmaligen Naturkatastrophe negativ beeinflusst haben.

Kernpunkte aus dem Sondervotum der CDU-Fraktion

Wörtliche Auszüge:

  • Die Erzählung der Landesregierung, es sei am Abend und in der Nacht keine Katastrophe erkennbar gewesen, ist widerlegt.
  • Die vielen Fehler auf Landesebene haben zu den Folgen der Katastrophe beigetragen. Es war ein Staatsversagen bei einer Katastrophe, die in Rheinland-Pfalz unmittelbar 135 Menschen das Leben gekostet hat.
  • Ministerpräsidentin Dreyer trägt, über die eigenen Fehler und Unterlassungen hinaus, die Gesamtverantwortung für die zahlreichen Fehler, die von ihrem Kabinett und von Landesbehörden in dieser Katastrophe gemacht worden sind. Diese Fehler sind zahlenmäßig enorm und sie waren für den Lauf der Katastrophe gravierend.
  • Für die CDU-Fraktion ist nach der Beweisaufnahme des Ausschusses bewiesen, dass die Landesregierung vollkommen unzureichend miteinander und mit Dritten und der Öffentlichkeit kommunizierte, obwohl die Katastrophe früh bekannt war; schließlich schrieb um 18:24 Uhr Präsidentin Riewenherm des LfU (Anm.: Landesamt für Umwelt, zuständig für den Hochwassermeldedienst)  "Hier bahnt sich eine Katastrophe an…", aber nichts passierte in der Landesregierung: Keine Kommunikation, keine Zusammenkunft, kein Abgleich des Kenntnisstandes, keine Absprachen über einzuleitende Maßnahmen, kein Kontakt zu den Krisenstäben vor Ort, keine Reaktion für die Öffentlichkeit oder die Medien.
  • Vielmehr betonten alle Vertreter der Landesregierung und an der Spitze Ministerpräsidentin Dreyer in den Vernehmungen, sie hätten angenommen, der Katastrophenschutz funktioniere und alle verließen sich darauf, das jeweils andere Ministerium werde aktiv und angemessen reagieren.
  • Für die CDU-Fraktion ist nach der Beweisaufnahme des Ausschusses bewiesen, dass das Verbleiben im Amt von Staatssekretär Dr. Manz und ADD-Präsident Linnertz trotz der nachgewiesenen Unfähigkeit eine schwer zu ertragende Ignoranz gegenüber den Menschen unseres Landes und insbesondere den Opfern darstellt, die nur geringfügig hinter den unsäglichen Urlaubseskapaden der ehemaligen stellvertretenden Präsidentin der ADD in der schlimmsten Zeit der Katastrophenbewältigung zurückbleibt. Die noch im Amt befindlichen Herren Dr. Manz und Linnertz sind unverzüglich zu entlassen.
  • Das dem Umweltministerium unmittelbar nachgeordnete Landesamt ist für die Hochwasserprognosen und -warnungen in Rheinland-Pfalz allein und umfassend zuständig. Die umfangreiche und sorgfältige Beweisaufnahme und Geschehensanalyse hat ergeben, dass in dieser Behörde im Zusammenwirken mit einem desinteressierten Ministerium gravierende Fehler passiert sind, die sehr späte, teilweise falsche und zudem unverständliche Hochwasserprognosen zur Folge hatten.

  • Die ehemalige Ministerin Spiegel und Staatssekretär Dr. Manz ließen nach unserem Bewertungsergebnis der Beweisaufnahme genau null Initiative erkennen, das als singulär zu bezeichnende Katastrophenereignis aktiv zu bekämpfen. Die Leitungsebene des grünen Ministeriums ging erst essen, verweigerte sich jeder Initiative und ging - in der Zeit größter Not im Ahrtal - zu Bett. Zur gleichen Zeit trat im Vergleich dazu in Luxemburg der Krisenstab der Regierung um Mitternacht zusammen.
  • Im Gesamtverhalten von Dr. Manz zeigt sich auf exemplarische Weise das Fehlen von Führung, Verantwortungsbewusstsein und erst recht Charakterstärke.
  • Für diese Form des beschämenden Unterlassens und der Passivität tragen die ehemalige Ministerin Spiegel und der sich immer noch im Amt befindliche Dr. Manz die persönliche Unterlassensverantwortung. 
  • Die ganz offensichtlichen Bemühungen der Landesregierung, die eigene Verantwortung zu vertuschen, führten zu skurrilen Gesetzesinterpretationen über die landesrechtliche Zuständigkeitsverteilung in einer Katastrophe.
  • Der Präsident der ADD ist zuständig, wenn die Voraussetzungen des Gesetzes (§24 Abs. 1 LBKG) vorliegen! Und der Präsident der ADD war zuständig, weil die Voraussetzungen des Gesetzes vorlagen!
  • Weder die ADD noch das Innenministerium haben sich um ein ganzheitliches Lagebild aus den verschiedenen Quellen aktiv bemüht.
  • Das Versagen des Landes in dieser grundsätzlichen Frage ist unverzeihlich. Die drei Tage später erfolgte "Übernahme" der Einsatzleitung ändert daran nichts.
  • Die ADD als zuständige Behörde war in Wahrheit weder in der Nacht vom 14. Juli zum 15. Juli vorbereitet, noch ansatzweise in der Lage, die ihr zufallende Einsatzleitung auszuüben. Sie war weder planerisch, noch personell, noch strukturell auf eine Situation vorbereitet, in derman die Einsatzleitungen außerhalb von kerntechnischen Unfällen innehatte.
  • Das faktische "Alleinlassen" der kommunalen Ebene und die Reduzierung auf Empathie-Bekundungen der politisch Verantwortlichen sind in der Katastrophenabwehrgeschichte Deutschlands ohne Beispiel.
  • Der ehemalige Landrat Dr. Pföhler war der Gesamtverantwortliche für den Katastrophenschutz im Landkreis Ahrweiler.
  • Dieser Verantwortung ist der ehemalige Landrat auf ganz besonders intensiv zu kritisierende Art und Weise nicht gerecht geworden.
  • Der ehemalige Landrat hat pflichtwidrig und verurteilenswert die Menschen seines Landkreises und die Mitglieder der Technischen Einsatzleitung allein gelassen. Er hat keinerlei Verantwortung und Führung gezeigt und in dieser Katastrophe in seinem Amt versagt.
  • Der Fall des ehemaligen Ministers Lewentz beschreibt in seiner eigenen unmittelbaren Verantwortung eine Addition von fehlenden Aktivitäten und bedauerlichen Fehlentscheidungen. Diese resultierten nach unserer Bewertung der Ergebnisse der Beweisaufnahme aus Desinteresse, Verkennung der Realität, den eklatanten Fehlbewertungen der vorliegenden Lage, mangelhafter Führung und dem Fehlen von Verantwortungsbewusstsein.

  • Selbst als den bis dahin passiven ehemaligen Minister um 23:04 Uhr die Info seiner Büroleiterin erreichte, in Schuld seien sechs Häuser eingestürzt, weitere drohten einzustürzen, sah er keine Veranlassung, aktiv zu werden und er blieb bei seiner Bewertung eines nur "starken" Hochwassers.
  • Im Gegensatz zu seinen unentwegt wiederholten Kenntnisdefiziten lagen über den ganzen späteren Abend mehr als genug Anhaltspunkte für eine Katastrophe historischen Ausmaßes vor. Diese Informationen ergaben aus unserer Sicht ein klares, bedrückendes Lagebild. Es ist auch nicht zu rechtfertigen, dass der ehemalige Minister Lewentz entschied, in dieser Situation auf das nächste Lagebild am frühen Morgen zu warten. In einer solchen Situation darf sich die Landesregierung nicht schlafen legen.
  • Der Landesregierung lag an diesem Abend und aus unserer Perspektive ein in der Gesamtbewertung klares Lagebild einer beispiellosen Katastrophe vor. Handlungen oder Handlungsanweisungen erwuchsen daraus keine.
  • Die Auswirkungen der Passivität der Landesregierung sind überdeutlich. Keine Unterstützung, keine Koordination und vor allem keine Führung!
  • (Es..) ist ein klarer Fall von elementarem Versagen bei der Erbringung staatlicher Schutzgarantien gegenüber der Bevölkerung.

Allgemeines Fazit aus dem Sondervotum der FW-Fraktion

"In der zusammenfassenden Betrachtung lässt sich feststellen, dass es in den Tagen vor, während und nach der Flutkatastrophe zu einem Versagen von staatlichen Strukturen im weiteren Sinne gekommen ist. Hervorzuheben ist dabei insbesondere die Rolle und die Verantwortung von Ministerin Anne Spiegel und ihres Staatssekretärs Erwin Manz, von ADD-Präsident Thomas Linnertz sowie von Landrat Jürgen Pföhler. Im Einzelnen: Die Wettervorhersagen und Pegelprognosen haben bereits in den Tagen vor der Flut, grob bereits ab dem 11. Juli 2021, auf die Gefahr einer Extremwetterlage und eines Hochwassers hingewiesen. Diese Warnungen verdeutlichten und konkretisierten sich zunehmend, ab dem 12. Juli 2021 wären erste Maßnahmen zur Vorbereitung angezeigt gewesen. Jedoch erfolgten keine deutlichen und eindringlichen Warnungen seitens des MKUEM für das Einzugsgebiet der Ahr, was eigentlich Pflicht von Ministerin Anne Spiegel und, nachgeordnet, Staatssekretär Erwin Manz gewesen wäre. Die entsprechende Sensibilisierung der örtlichen Kräfte für das anstehende Extremwetter mittels verständlichen Informationen durch das MKUEM und das LfU wurde versäumt. Dies setzte sich auch am Tag der Flut fort. Denn obschon immer präzisere und dramatischere Pegelprognosen vorlagen, wurden die Menschen im Ahrtal nicht rechtzeitig und umfassend sowie mit allen verfügbaren Mitteln vor der sich anbahnenden Katastrophe gewarnt. Ursächlich war hierfür zum einen die stark eingeschränkt funktionierende Warninfrastruktur, etwa die ausgefallene Warn-App NINA, aber auch die aus Gründen der Komplexität und unzureichenden Schulungen ausgebliebene Warnung mittels MoWaS. Vornehmlich ist die Verantwortung hierfür der ADD mit ihrem Präsidenten Thomas Linnertz zuzuschreiben. Aber auch die Überlastung der durch Landrat Jürgen Pföhler unzureichend ausgebauten Strukturen im Kreis Ahrweiler, insbesondere der TEL, trug hierzu bei. Eine entscheidende Rolle spielte ebenfalls, dass weder Ministerin Anne Spiegel noch Staatssekretär Erwin Manz ihrer Pflicht gerecht wurden, aktiv und entschieden zu warnen. Vielmehr führte die um 16.43 Uhr ausgegebene Pressemitteilung des MKUEM zu Fehlinformationen und einer „Kakofonie“, wie es Krisenforscher Frank Roselieb bezeichnete. Auch versäumte es Ministerin Anne Spiegel, ihre Kabinettskollegen und Ministerpräsidentin Malu Dreyer ausreichend über die anrollende Katastrophe zu informieren. Im Endeffekt führte all dies dazu, dass die Menschen im Ahrtal, die Behörden und Katastrophenschützer vor Ort, aber auch die Landesregierung bis nach Eintreten der Katastrophe zum allergrößten Teil keine Vorstellung davon hatten, was für eine Katastrophe dort auf sie zukommt. Entsprechendes Wissen wäre verfügbar gewesen. Prognosen und Messdaten lagen dem LfU und dem MKUEM vor, ebenso waren dort Fachleute zugegen, welche diese interpretieren konnten. Dass dieses Wissen keine Anwendung fand und nahezu alle Beteiligten im Blindflug dieser Flut begegnen mussten, dafür tragen Ministerin Anne Spiegel und Staatssekretär Erwin Manz die politische Verantwortung. Im Laufe der Flutnacht kam es eindeutig zu einer umfassenden Überlastung der Strukturen im Kreis Ahrweiler, insbesondere der Technischen Einsatzleitung. Dies wurde jedoch seitens der übergeordneten Katastrophenschutzbehörde, der ADD, und ihres Präsidenten Thomas Linnertz nicht erkannt. Dabei hätte diese in einem solchen Katastrophenfall, bei dem mehrere Kreise betroffen und die lokalen Strukturen mit der Bewältigung der Situation umfassend überfordert sind, auch nach Meinung der gehörten Rechtsexperten die Einsatzleitung innegehabt und auch übernehmen müssen. Jedoch wurde nicht nur die Schwere der Katastrophe im Vorfeld falsch eingeschätzt. ADD-Präsident Thomas Linnertz versäumte es auch, aktiv nachzuforschen und sich somit Kenntnis über die tatsächliche Lage zu verschaffen. Somit kam er der ihm gebotenen Nachforschungsobliegenheit nicht nach. Im Resultat übernahm die ADD weder die Einsatzleitung noch nutzte sie zumindest ihre Kapazitäten und Ressourcen, um schnellstmöglich die TEL zu unterstützen und Hilfskräfte ins Ahrtal zu entsenden. Doch schon in der Prävention wurde vieles verspielt, etwa indem der Landkreis Ahrweiler seine Pflicht zur Aufstellung eines Alarm- und Einsatzplans verletzte. Auch für das Verhindern von Verklausungen wurde fatalerweise kein Konzept erstellt. Eine Kontrolle seitens der ADD, ob solche Pläne vorliegen, erfolgte nicht. Noch dramatischer gestaltet sich die Pflichtverletzung des Landrats Jürgen Pföhler, der sich über die geltenden Vorschriften hinwegsetzte und ein Führungssystem einrichtete, bei dem der Verwaltungsstab als zentrale Komponente fehlte. Damit, und auch mit seiner Abwesenheit in der Flutnacht, sprengte er das Katastrophenschutzsystem und stellte die TEL ohne Unterstützung und zudem noch personell und materiell völlig unzureichend ausgestattet vor die schier nicht zu bewältigende Herausforderung, der Lage Herr zu werden und die Menschen vor den Fluten zu retten. Zwar sieht sich die Staatsanwaltschaft Koblenz nicht dazu imstande, Anklage gegen Jürgen Pföhler zu erheben. Sie begründete dies mit der Komplexität der Geschehnisse der Flutnacht und der damit einhergehenden Unmöglichkeit, einzelne Entscheidungen, Unterlassungen und Pflichtverletzungen mit konkreten Todesfällen in Verbindung zu setzen. Die strafrechtlichen Konsequenzen für sein eklatantes Fehlverhalten muss er somit voraussichtlich nicht tragen. Trotzdem kommen die befragten Experten zu einem klaren Schluss: Ein vorschriftgemäß vorgehaltenes und ausgestattetes Führungssystem und ein pflichtgemäß anwesender und geschulter Landrat hätten in der Flutnacht Evakuierungen anweisen, Rettungskräfte koordinieren und zusätzliche Hilfe anfordern können. Diese Maßnahmen, auch hierüber besteht Klarheit, hätten Menschen in dieser Nacht vor den Fluten gerettet. „Niemand muss sterben bei einer solchen Wetterlage, wenn alle das Richtige tun“, so sagte es der Wetterexperte Jörg Kachelmann. Und auch Gutachter Prof. Dr. Dominic Gißler befand, dass unter Idealbedingungen möglicherweise niemand zu Schaden gekommen wäre. So lagen zwischen der in der TEL eintreffenden Meldung über Hubschrauberrettungen in Dorsel und dem Ertrinken der Menschen in der Lebenshilfe in Sinzig etliche Stunden, in denen Evakuierungen und Rettungsmaßnahmen möglich gewesen wären. Die politische und moralische Verantwortung für seine Untätigkeit, aufgrund derer sehr wahrscheinlich Menschen im Ahrtal zu Tode gekommen sind, hat Landrat Jürgen Pföhler somit dennoch zu tragen. Diese schwierige Ausgangslage wirkte sich auch auf die Bewältigung der Folgen in den Tagen nach der Flut aus. Denn sowohl der Landkreis Ahrweiler als auch die ADD als oberste Katastrophenschutzbehörde versäumten es, hinreichendes und hinreichend qualifiziertes Personal vorzuhalten, um in den Tagen nach der Flut ein leistungsfähiges Führungssystem in Einsatz zu bringen. Durch den fehlenden Verwaltungsstab und die unterentwickelten Strukturen war die Übernahme des Einsatzes ohnehin erschwert, in der Konsequenz kam es zu erheblichen Defiziten bei der Versorgung der betroffenen Bevölkerung, der Begrenzung von Schäden und der Wiederherstellung der dringend benötigten Infrastruktur. Auch die betroffenen Kommunen und freiwilligen Helfer fühlten sich oftmals alleine gelassen. Für die Arbeit des Führungssystems war zudem hinderlich, dass seitens der Hausspitze der ADD keine Konkretisierungen der DV 100 oder begleitende Handlungsanweisungen erstellt und ausgegeben wurden. In der Folge empfanden aus anderen Bundesländern hinzugezogene Kräfte das Arbeiten in der Einsatzleitung als chaotisch und unorganisiert, wie sie gegenüber dem Ausschuss berichteten. Auch, dass mit Begoña Hermann die ADD-Vizepräsidentin und Abteilungsleiterin Bevölkerungsschutz in Urlaub flog, mit Genehmigung von ADD-Präsident Thomas Linnertz und unter widerrechtlicher Angabe dienstlicher Gründe vor den US-Behörden, hat sicherlich nicht zur besseren Bewältigung der Lage beigetragen. Schließlich wäre es auch an ihr gewesen, Führungsaufgaben wahrzunehmen und die Arbeit zu strukturieren. All diese Defizite, Fehlentscheidungen und Pflichtverletzungen führten dazu, dass mehr Menschen zu Schaden kamen, als wenn die Mittel und Maßnahmen des Katastrophenschutzes funktioniert hätten. Denn viele, wenn nicht alle, hätten durch rechtzeitige Warnungen, Evakuierungen und weitere Maßnahmen gerettet werden können. Dass dies nicht erfolgt ist, stellt einen Bruch des Schutzversprechens des Staates gegenüber seinen Bürgern dar. Das Vertrauen in den Katastrophenschutz des Landes und insbesondere des Landkreises Ahrweiler ist schwer angeschlagen und wird mühsam wiederherzustellen sein. Letztlich fällt dies auch in die Verantwortung der Landesspitze. Denn auch wenn sich weder juristisch noch politisch eine Schuld bei Innenminister Roger Lewentz und Ministerpräsidentin Malu Dreyer feststellen lässt, so standen sie doch bis zu ihrem jeweiligen Rücktritt an der Spitze des Innenministeriums bzw. der gesamten Landesregierung. Sie waren somit die Gesichter eben jenes Staates, der vor, während und nach der Flut seine Bürgerinnen und Bürger nicht zuverlässig schützen konnte. Aufgrund von Fehlern bei der Aufarbeitung der Flut übernahm Innenminister Roger Lewentz diese Verantwortung und trat zurück, um Schaden von dem Amt des Innenministers und dem Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde abzuwenden. Eine Entschuldigung gegenüber den Hinterbliebenen und Geschädigten der Flut für das Versagen des Katastrophenschutzes war von Ministerpräsidentin Malu Dreyer jedoch noch nicht zu hören, obwohl dies für viele Menschen wichtig und bedeutend wäre. ADD-Präsident Thomas Linnertz und Staatssekretär Erwin Manz haben jedoch nicht die Verantwortung für ihre Fehler, Versäumnisse und Pflichtverletzungen übernommen. Sie beide sind weiter im Amt und mussten sich bisher nicht für ihr Verhalten verantworten. Neben dem Landrat Jürgen Pföhler und Ministerin Anne Spiegel sind sie jedoch erkennbar diejenigen, an denen letztlich die rechtzeitige und umfassende Warnung von Menschen vor und während der Flut scheiterte. Insgesamt betrachtet muss festgestellt werden, dass menschliches Versagen für unterbliebene Warnungen und nicht erfolgte Evakuierungen eine wesentliche Rolle gespielt hat. Das rheinland-pfälzische Katastrophenschutzsystem hat in dieser Flutkatastrophe erhebliche Defizite offenbart, die es schnellstmöglich abzustellen gilt.

Auszüge aus dem Sondervotum der AfD-Fraktion

Wörtliche Auszüge: Politische und organisatorische Verantwortung Die gesamt-politische Verantwortung für die Ereignisse rund um die Flutkatastrophe liegt bei der Landesregierung und hier insbesondere bei der Ministerpräsidentin Malu Dreyer und den ehemaligen Ministern Anne Spiegel (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität [MKUEM], im Folgenden Umweltministerium) und Roger Lewentz (Ministerium des Innern und für Sport [MdI], im Folgenden Innenministerium). Staatliches Organisationsversagen Es ist festzustellen, dass die Landesregierung ihre gesetzlichen Aufgaben im Hochwasser- und Katastrophenschutz nicht ausgeführt- und, wenn diese auf die kommunale Ebene (Landkreise und Kommunen) delegiert wurden, dann die Aufgabenerfüllung nicht kontrolliert und durchgesetzt hat. Ein Organisationsversagen liegt vor, wenn eine verantwortliche Leitung ihre Organisation nicht so aufstellt, dass die obliegenden Aufgaben und Verpflichtungen im erforderlichen Umfang erfüllt werden. Aus unserer Sicht liegt ein staatliches Organisationsversagen vor, dass durch gesetzliche/systematische Defizite und ein organisatorisches Versagen in Strukturen und Abläufen gekennzeichnet ist. Dies führte zwangsläufig zu einem Kommunikationsversagen und einem Führungsversagen in der Katastrophe selbst. Alle staatlichen Stellen haben versagt. Das wichtigste Ziel, die Vermeidung von Todesopfern, wurde nicht erreicht. Demgegenüber betonen wir den fast übermenschlichen und teils lebensgefährlichen Einsatz der Helfer und sprechen unsere große Anerkennung für deren Leistungen aus. Dennoch konnten sie leider in der Katastrophe selbst die Versäumnisse der Führungspersonen und der Landesbehörden nicht mehr wettmachen. Verhalten der Landesregierung Die Einlassungen von Ministerpräsidentin Dreyer, die Flut sei ein so extremes und unvorhersehbares Ereignis gewesen, darauf hätte man nicht reagieren können, lassen vermuten, dass man von dieser Seite nicht an einer grundsätzlichen Aufklärung interessiert ist. Dies folgt auch aus dem Umstand, dass ein Untersuchungsausschuss von den Regierungsfraktionen nicht gewollt war. Grundsätzlich fehlte bei den Behördenvertretern der Landesregierung die Bereitschaft zum Eingeständnis von Fehlern und Versäumnissen im Zusammenhang der Katastrophe. Sowohl die politisch Verantwortlichen als auch die Mitarbeiter von Umwelt- und Innenministerium sowie der ihnen direkt nachgeordneten Behörden haben zwar gelegentlich Bedauern oder Mitleid mit den Opfern ausgedrückt. So gut wie nie wurden jedoch Kritik oder auch nur Zweifel am eigenen Verhalten oder an Entscheidungen der jeweiligen Organisationseinheit geäußert. Ebenso wurde allenfalls ansatzweise darauf hingewiesen, dass es aufgrund der gemachten Erfahrungen die Notwendigkeit gibt, die Dinge zukünftig anders zu regeln. Dabei sind die jetzt von der Landesregierung angedachten Veränderungen (Erfassung der historischen Hochwasser, Simulationen für Hochwasserszenarien, Anpassungen im Katastrophenschutz wie etwa die Verbesserung der Warnsysteme, die Anschaffung watfähiger Fahrzeuge und eines Hubschraubers mit Seilwinde oder die Einrichtung eines Landesamtes für Katastrophenschutz) implizite Eingeständnisse dafür, dass Hochwasserschutz und Katastrophenschutz eben doch nicht so gut aufgestellt waren, wie immer wieder behauptet. Verhalten der Verantwortlichen Landrat Dr. Pföhler und Umweltministerin Spiegel (weitere Verantwortiche im Originaltext) Als Landrat war Dr. Jürgen Pföhler eigentlich zuständig für den Katastrophenschutz im Landkreis Ahrweiler. Dennoch hatte er - einem Bericht der Rhein-Zeitung vom Dezember 2021 zufolge189 - im Vorfeld der Flut nie an einer Katastrophenschutz-Übung teilgenommen. Laut Aussage von Thomas Mitschke, lange Zeit Abteilungsleiter an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung, war er dort lediglich einmal als „begrüßender Landrat“ bei einem Kongress aktiv geworden. Die Einsatzleitung im Katastrophenfall hatte Pföhler an seinen ehrenamtlichen Brand- und Katastrophenschutz-Inspekteur Michael Zimmermann delegiert. Gegen beide liefen während der Beweisaufnahme des UA Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Sowohl Pföhler als auch Zimmermann haben daher von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, sodass vieles hier im Unklaren blieb. Ohne auf einzelne Details einzugehen, steht nach unserer Einschätzung aufgrund der Recherchen des Untersuchungsausschusses fest: Landrat Pföhler hat sich am 14. Juli 2021 nicht ausreichend um das Hochwasser gekümmert. Er war nur kurz in der TEL in Ahrweiler, um dort den Innenminister zu empfangen und sich mit ihm ablichten zu lassen. Ansonsten hat er lediglich telefonischen Kontakt vor allem zu Zimmermann und Mitarbeitern der Kreisverwaltung gehalten, einige Nachbarn gewarnt und sich im Übrigen als persönlich Betroffener um seine eigenen Belange gesorgt. Zeugen haben ausgesagt, er habe seinen Porsche aus der Garage gefahren und ihn in einer höher gelegenen Straße abgestellt. Umweltministerin Spiegel Am Nachmittag des 14. Juli 2021 erreichten die ersten Meldungen über das Hochwasser die Landesregierung. Am Rande der damals laufenden Plenarsitzung gab es einen Austausch zwischen den Staatssekretären Stich (Innenministerium) und Dr. Manz (Umweltministerium). Ministerpräsidentin Dreyer und Ministerin Spiegel haben im Ausschuss gesagt, sie hätten diese Unterhaltung beobachtet, ohne genau zu wissen, was dort besprochen wurde. Sie wussten lediglich, dass es um das Hochwasser ging. Obwohl Anne Spiegel als Umweltministerin mit dem ihr unterstellten Landesamt für Umwelt (LfU) für den Hochwasserschutz und das Hochwasserrisikomanagement sowie konkret die Hochwasserwarnung zuständig war, hat sie sich nicht näher über die Lage informiert. Sie hat auch später nicht nach der Entwicklung und dem Stand der Warnungen gefragt. Sogar die am 14. Juli 2021 schon um 15.26 Uhr von ihrer eigenen Behörde erstellte Schreckens-Prognose von 5,19 m für den Pegel Altenahr war ihr nicht zeitnah bekannt. Und sie wusste auch später nicht, was ein solcher Wasserstand für das enge Ahrtal bedeutet. Ebenso hat sie keine Schritte unternommen, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Warnungen vor Ort angekommen sind und ernst genommen wurden. Und sie hat keinen Kontakt zum Innenministerium aufgenommen, geschweige denn gehalten. Dabei wäre es gerade in dieser Situation auf eine enge Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Ministerien angekommen. Konsequenzen Der Schutz der Grundrechte und der Sicherheit der Bevölkerung vor Bedrohungen aller Art gehört zu den wesentlichen Aufgaben eines Staates und seiner Regierung. Im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland obliegt der Katastrophenschutz den Ländern und im vorliegenden Fall der Ahrflut dem Land Rheinland-Pfalz. Der Bürger kann erwarten und hat den Anspruch darauf, dass die politisch-administrativ Verantwortlichen ihre Aufgaben in diesem Sinne erfüllen und die gegebenen Gesetze gewissenhaft und sorgfältig umsetzen bzw. gewährleisten, dass diese eingehalten werden. Das ist bei der Ahrflut auf der Ebene des Landes Rheinland-Pfalz und des Landkreises Ahrweiler versäumt worden. Die erfolgten Rücktritte sind leider nicht mit den Versäumnissen oder der Verantwortung für das Agieren im Katastrophenfall begründet worden. Spiegel und Lewentz sind wegen "kommunikativer" Fehler im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss zurückgetreten. Damit sind für die Betroffenen diese Rücktritte nur Rücktritte zweiter Klasse. Frau Spiegel hat gezeigt, dass sie für ein politisch-administratives, öffentliches Amt nicht geeignet ist und sollte daher auch in Zukunft keines mehr übertragen bekommen. Herr Lewentz ist seiner Aufgabe und Verantwortung als Innenminister nicht gerecht geworden. Frau Dreyer hat als Gesamtverantwortliche für die Landesregierung bisher jegliche Verantwortung von sich gewiesen und sich auch der Entschuldigung verweigert, die viele Menschen im Ahrtal so dringend erwarten. Besonders im Lichte ihres beliebten Auftritts als Landesmutter zeigt sie damit letzten Endes keine Empathie für die von der Flutkatastrophe so extrem Betroffenen, sondern weist jegliche Verantwortung durch eine Reihe von höchst fragwürdigen Narrativen von sich."

Die Aufgabe des Untersuchungsausschusses

Der Ausschuss hat 294 Stunden lang getagt, manchmal bis zu 16 Stunden an einem Stück. Seine Aufgabe war es herauszufinden, welche Versäumnisse es bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 gab und wer dafür verantwortlich ist. Damals kamen im Ahrtal mindestens 135 Menschen ums Leben und das Wasser zerstörte hunderte Gebäude und viel Infrastruktur.

2.100 Seiten - und wer liest das noch?

Der Bericht ist jetzt jedem zugänglich und in der ersten Landtagssitzung nach der Sommerpause soll er diskutiert werden. Die findet am 18./19. September statt, bis dahin sollten die Abgeordneten also genug Zeit haben, sich gründlich einzulesen.

So sehen die Menschen im Ahrtal die Verantwortlichkeiten

In einer SWR-Umfrage Anfang Juli zeigte sich, dass die Befragten die Verantwortung für mögliche Versäumnisse hauptsächlich bei der Landesregierung sehen - 39 Prozent der Befragten äußerten sich entsprechend. Mit 31 Prozent gaben die Befragten an, die Landkreise in der Verantwortung zu sehen. Allerdings: Im Landkreis Ahrweiler verorten die Menschen die Verantwortung stärker auf der regionalen Ebene: Fast jeder Zweite (48 Prozent) meint, dass insbesondere die Kreisverwaltung für Versäumnisse verantwortlich sei.

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Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete SWR aktuell Rheinland-Pfalz am 02. August 2024 um 16:00 Uhr.