Bericht des Landesrechnungshofs

Abbau von Windrädern in RLP könnte Steuerzahler Millionen kosten

Stand

Der Landesrechnungshof bemängelt, Betreiber von Windkraftanlagen würden oft deren Abbau nicht ausreichend sicherstellen. Für den Steuerzahler könnten Kosten in Millionenhöhe anfallen.

Am Donnerstag hat der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz seinen Jahresbericht vorgelegt. Darin stellt die Behörde fest, dass Betreiber von Windkraftanlagen oft kein oder zu wenig Geld beiseite gelegt hätten, um die Anlagen später wieder abbauen zu können. Es bestehe das Risiko, dass der Steuerzahler für die Kosten in Millionenhöhe aufkommen muss.

In Rheinland-Pfalz gibt es laut Rechnungshof aktuell rund 1.800 Windkraftanlagen. Diese würden in der Regel nach 20 bis 30 Jahren abgebaut. In "Rheinland-Pfalz fehlen konkretisierende Bestimmungen zum Umfang des Rückbaus", bemängelt der Rechnungshof. In der Folge seien die hierzu getroffenen Bestimmungen in den Genehmigungsbescheiden unzureichend und die Verwaltungspraxis uneinheitlich.

Oft keine oder zu geringe Sicherheiten der Betreiber

In einigen Fällen hätten die zuständigen Kommunen es versäumt, die Betreiber für den Abbau vertraglich zu verpflichten, was vor 2004 rechtlich noch nicht vorgeschrieben war. Seitdem müssen die Betreiber Geld für den Abbau einer Anlage zurücklegen. In einigen Fällen sei das in Rheinland-Pfalz aber zu wenig gewesen.

"Die Hälfte der Genehmigungsbehörden setzte die Sicherheitsleistungen pauschal in Höhe von 5 Prozent der Herstellungskosten der beantragten Windenergieanlage fest", so der Rechnungshof. Dies auch dann, wenn höhere Rückbaukostenschätzungen der Hersteller vorlagen. "Dadurch war beispielsweise die Sicherheitsleistung bei einer 2021 genehmigten Windenergieanlage um mehr als 190.000 Euro zu niedrig festgesetzt."

Millionenkosten für Kommunen möglich

Der Rechnungshof sieht das Risiko, dass landesweit für Abbaukosten von rund 42 Millionen Euro der Steuerzahler aufkommen müsste. Als Beispiel nennt der Rechnungshof den Eifelort Zilsdorf. Dort habe der Landkreis die Kosten für den Abbau einer Windkraftanlage in Höhe von 300.000 Euro übernehmen müssen.

Ministerium sieht keine Regelungslücke

Das rheinland-pfälzische Finanzministerium sieht im Gegensatz zum Rechnungshof "keine rechtliche Regelungslücke, die das Land hätte ausfüllen müssen". Der Rückbau habe "vollständig und einschließlich der Bodenversiegelungen zu erfolgen", teilte das Ministerium auf SWR-Anfrage mit. Das sei per Bundesgesetz geregelt.

Zudem führe ein Rückbau nicht zwangsläufig zu Kosten für die betroffene Kommune, so das Ministerium. "Sowohl die Betreiberin bzw. der Betreiber der Windenergieanlage als auch die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des betroffenen Grundstücks haften für die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten und für die Kosten des Rückbaus." Erst wenn beide finanziell vollständig ausfielen, könnten Kosten entstehen.

Neue Vorgaben sollen Mängel beseitigen

Der Rechnungshof habe in seinem Bericht allerdings verschiedene Umsetzungsmängel und einen vielfach nicht einheitlichen Verwaltungsvollzug festgestellt, erklärte das Finanzministerium. Aus diesem Grund habe man bereits ein Rundschreiben erarbeitet, durch das ein landesweit einheitlicher Verwaltungsvollzug künftig gewährleistet werden solle. Darauf hat der Rechnungshof ebenfalls hingewiesen.

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SWR

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  1. Kommentar von
    Michael B.
    Verfasst am

    Ahja mal wieder ein Fall von Gewinne erwirtschaften und Verluste verstaatlichen. Das selbe war bei den AKWs schon. Damals als man sie aufgebaut hat, wurden Summen zum Abbau vorgeschrieben zum ansparen. Komisch das es plötzlich hieß es wird Steuergeld gebraucht. Und hier wurde es wohl vergessen. Womöglich nach einem Abendessen.

  2. Kommentar von
    Lehrer Lempel
    Verfasst am

    Warum muss eigentlich in Deutschland eine derartige Anlage genehmigt werden, wenn man nicht "bis zum Ende denkt"? Wenn ein Normalbürger ein Gartenhäuschen bauen will, braucht er Genehmigungen ohne Ende und noch den Nachweis für ein Klo für die Bauarbeiter ..

  3. Kommentar von
    Paul
    Verfasst am

    Mir stellt sich zuerst die Frage warum sollte eine Windkraftanlage nach 20 Jahren rückgebaut werden anstatt den Generator auszutauschen. Da werden hunderte von Tonnen Material an Beton, Stahl und sonstigen einfach verschrottet. Ist so etwas nachhaltig. Zudem sollte mal jemand versuchen das recycelte Material loszuwerden, ich wünsche viel Spaß dabei.

  4. Kommentar von
    Claudia
    Verfasst am

    "Urban mining" - oder so ähnlich. Recycling. Wenn ein Windrad bzw. ein Windpark sein Lebensende erreicht hat, kann man doch viele Rohstoffe wieder- bzw. weiterverwenden, oder? Kupfer, Stahl, andere Metalle, Beton. Aus dem Verkauf dieser Wertstoffe kann der Rückbau doch finanziert werden - vermute ich. Bei dem Windpark, an dem ich mit 5000€ beteiligt bin, werden Rücklagen für den Rückbau einbehalten. Ich vermute, das ist bei allen Bürgerwindparks der Fall.

  5. Kommentar von
    sabine
    Verfasst am

    Und wer zahlt den Abbau von Kernkraftweken und der Lagerung des entstandenen Atommülls? Was passiert mit dem Kohlekraftwerken? Wer ist für deren 'Entsorgung' zuständig? Grundsätzlich denke ich, dass es egal ist, ob ich dies mit dem Strompreis oder mit meinen Steuern bezahle

  6. Kommentar von
    Finescu
    Verfasst am

    An der Sache interessierte wußten diesen Sachverhalt seit vielen Jahren und auch an Menschen, die davor warnten, mangelte es nicht. Leider gilt heutzutage, dass Politiker nicht mehr zuhören möchten, sondern eine Sache einfach um ihrer selbst durchführen. Ohne Sinn und Verstand.