Wegen eines Tötungsdelikts war der Hauptbahnhof Kaiserslautern längere Zeit gesperrt.

Rheinland-Pfalz Anklage nach tödlichem Messerstich im Hauptbahnhof Kaiserslautern

Stand: 02.12.2024 11:54 Uhr

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen eine 20-Jährige, die im Hauptbahnhof Kaiserslautern einen Mann getötet hatte. Allerdings lautet die Anklage nicht auf Mord oder Totschlag.

Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat ziemlich genau ermittelt, was an diesem 29. Juni 2024 im Hauptbahnhof passierte. Und zwar vor allem dadurch, dass die mutmaßliche Täterin vor den Ermittlern aussagte. Die Staatsanwaltschaft hat offenbar nur wenig Zweifel an der Aussage, denn auch die Videoüberwachung des Bahnhofs stützt ihre Darstellung.

Mann hatte Frau im Hauptbahnhof Kaiserslautern sexuell belästigt

Demnach habe der 64-jährige Mann die 20-Jährige auf der Rolltreppe im Hauptbahnhof sexuell belästigt, indem er ihr ans Gesäß fasste. Es sei in der Unterführung ein Wortwechsel gefolgt, währenddessen die Frau ein Klappmesser gezückt und Stichbewegungen in Richtung des Mannes ausgeführt habe. Dieser sei zurück gewichen, die 20-Jährige sei ihm gefolgt.

Daraufhin habe der 64-Jährige den Arm der Frau mit dem Messer gegriffen. Die Frau habe sich aus dem Griff befreit und im selben Bewegungsablauf einmal zugestochen. Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft traf sie das Herz des Mannes, der innerhalb weniger Sekunden starb. Die Frau hatte gegenüber der Polizei ausgesagt, dass sie nicht auf das Herz gezielt habe. Außerdem habe sie so handeln müssen, um den Mann auf Abstand zu halten und sich zu verteidigen.

Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben. Wichtig: Dieser Tatbestand geht nur davon aus, dass die Körperverletzung vorsätzlich passierte - der Tod dann aber durch Fahrlässigkeit eintrat. Das ist ein entscheidender Unterschied zu einem Mord oder Totschlag. Die Jugendkammer des Landgerichtes Kaiserslautern muss jetzt darüber entscheiden, ob sie die Anklage zulässt.

Sendung am Mo., 2.12.2024 10:00 Uhr, SWR4 am Vormittag, SWR4