Es könnte künftig lauter werden als sonst im Landauer Stadtvorstand. Der neue Teilnehmer ist gerade mal acht Wochen alt. Und er wird unleidlich, wenn er Hunger hat. "Bisher hat er aber noch keine Sitzung zusammengeschrien," sagt sein Vater, der Landauer Bürgermeister Lukas Hartmann (Grüne). "Wenn er unruhig wurde, bin ich ein bisschen mit ihm hin und hergelaufen, das hat gereicht."
Bürgermeister bekommen keine Elternzeit
Nach der Geburt seines Sohnes Fion hat sich Hartmann vier Wochen Urlaub genommen, um in den ersten Wochen möglichst viel Zeit mit dem Kind zu verbringen. "Eine Elternzeit steht Wahlbeamten – auch Landtagsabgeordneten und Bundestagsbeamten – nicht zu. Wir sind nicht in dem Sinne klassische Angestellte," sagt Hartmann.
Interview mit Verwaltungswissenschaftlerin Bürgermeister dürfen keine Elternzeit nehmen: "Ein bisschen aus der Zeit gefallen"
Bürgermeister in Rheinland-Pfalz können keine Elternzeit nehmen. Warum das so ist, erklärt Verwaltungswissenschaftlerin Constanze Janda.
Grundsätzlich habe er dafür auch Verständnis: "Ich habe ein Wahlamt. Das ist auf Zeit und da habe ich Verantwortung für 49.000 Menschen, da kann ich nicht monatelang zuhause bleiben." Aber er merke eben auch, dass er hin und wieder einfach gerne bei seinem Kind wäre.
Lukas Hartmann: So viel Verständnis braucht die Gesellschaft
Deswegen versucht er nun mehrfach in der Woche, den Jungen mit ins Rathaus zu nehmen, zumindest für ein paar Stunden. Pressegespräche, Treffen mit der Feuerwehr, Stadtvorstandssitzungen – all das hat Fion mit seinen acht Wochen schon mitgemacht.
Die Reaktionen in der Verwaltung sind eigentlich immer positiv, wenn das Kind dabei ist, sagt Hartmann: "Auch wenn Fion mal ein bisschen rumquäkt und ich im Raum auf- und ablaufen muss. Aber so viel Verständnis braucht eine Gesellschaft dann auch, glaube ich."

Ausnahme für den Bürgermeister
Wobei das mit dem Verständnis so eine Sache ist: Anderen Mitarbeitern der Verwaltung wird das nicht zugestanden. "Das ist nicht vorgesehen. Die haben dann meist Elternzeit. Ich empfinde das auch als Privileg, dass ich das machen kann. Aber das Regelwerk sieht es einfach nicht vor, dass Bürgermeister im Amt Kinder bekommen."
Speyerer Oberbürgermeisterin: Zurück aus dem Mutterschutz
Elternzeit gibt es für Wahlbeamte nicht, Mutterschutz aber schon. Die Speyerer Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD) hat im Oktober vergangenen Jahres eine Tochter bekommen. Anfang des Jahres war sie schon wieder auf dem Posten. Da ihr Mann aber erst im Februar in Elternzeit gehen konnte, galt es einen Monat zu überbrücken: "Luise hat mich den ganzen Januar begleitet und war auch bei der einen oder anderen Veranstaltung mit dabei."

Organisatorisch war das laut Seiler nicht immer einfach, den Zeitplan auf das Baby abzustimmen. "Und was man alles mitbringen muss: Windeln, Sachen zum saubermachen etc. Jeder Tagesausflug ist eine Herausforderung"

Babys als Stimmungsaufheller
Alles in allem habe es aber gut funktioniert: "Sie wird hier jetzt schon sehr vermisst. Ein Baby im Raum kann eine Gesprächsstimmung aufhellen. Das bringt alle näher zusammen." Ihr Mann sei schon ermahnt worden, das Kind ja bald wieder vorbeizubringen.
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Keine Elternzeit: Ist das fair?
Ungerecht findet sie es nicht, dass ihr keine Elternzeit zusteht. "Wir sind Oberbürgermeister und Oberbürgermeisterinnen, aber wir sind eben auch Menschen mit Familie. Ich empfinde es als Privileg, dass wir uns – auch durch meinen Verdienst – entscheiden können, dass mein Mann zwei Jahre in Elternzeit geht. Aber die Sehnsucht nach dem Kind ist immer da. Und sie ist immer groß."