Bildmontage: Lkw-Mautsäule mit Hinweisschild zur Maut - ab jetzt gilt sie auch für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen

Rheinland-Pfalz Maut-Pflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sorgt für Ärger und Sorgen

Stand: 01.07.2024 06:09 Uhr

Ab Juli müssen Betriebe mit Fahrzeugen mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen Maut bezahlen. Die neue Regelung sorgt für Unverständnis und Existenzsorgen.

Bei Wilfried Kornberg von ProMusik dreht sich seit rund 27 Jahren alles um Veranstaltungen. Er und sein 40-köpfiges Team bauen Bühnen für Konzerte auf, sind an Großveranstaltungen wie dem Trierer Altstadtfest beteiligt oder betreuen Basketballspiele und TV-Veranstaltungen. Dabei sind die Veranstaltungstechniker nach eigenen Angaben nicht nur in der Region Trier sondern auch in Luxemburg unterwegs.

Um die Ton- und Lichtechnik zu transportieren, sei das Team je nach Event nicht nur mit großen Lkw unterwegs, sondern auch oft mit kleineren Fahrzeugen.

Maut auch für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen

Kostenexplosion wegen Maut?

Diese Transporte in den kleineren Transportern werden durch die Erweiterung der Maut für den Unternehmer teurer. Und die ist nach Ansicht von Wilfried Kornberg für seinen Betrieb ganz klar geschäftsschädigend.

Kleinere Aufträge im Umkreis von 50 und 100 km werden auf einmal erheblich teurer. Wilfried Kornberg, Veranstaltungstechniker aus Trier

"Kleinere Aufträge im Umkreis von 50 und 100 km werden auf einmal erheblich teurer. Und das kann man nicht in die Gesamtsumme einkalkulieren, sondern muss dann den Kunden deutlich machen, dass wegen der Maut Mehrkosten entstehen."

Die neue Mautpflicht

Die Mautpflicht gilt nach dem Bundesfernstraßenmautzgesetz (BfStrMG) ab 1. Juli 2024 auch für Nutzfahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Handwerker und handwerksähnliche Berufe sind laut Gesetz davon ausgenommen. Das betrifft rund 160 Berufe. Darunter unter anderem Elektriker, Trockenbauer oder Gebäudereiniger. Die Lkw-Maut gilt für Bundesstraßen und Autobahnen. Sie betrifft Fahrzeuge, die für den Güterverkehr genutzt werden. Bisher waren lediglich Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen mautpflichtig. Die neue Maut soll aus der zurückgelegten Strecke und einem Betrag berechnet werden, der einen Zuschlag für die verursachten CO₂-Emissionen enthält. Erhaltung des Verkehrsnetztes Die Einnahmen der Maut sollen nach Angaben des Bundesamtes für Logistik und Mobilität für den Erhalt und den Ausbau des Verkehrsnetzes in Deutschland genutzt werden. Sie soll laut Bundesamt außerdem dazu beitragen, dass Transportunternehmen auf emissionsarme Fahrzeuge zurückgreifen oder umweltfreundlichere Alternativen für den Gütertransport wählen.

Wettbewerbsverzerrungen befürchtet

Alternativstrecken zu fahren, um die Maut zu umgehen, sei in der Region Trier kaum möglich. Dies verlängere auch nur die Fahrtzeiten. Weil es die Maut in Luxemburg oder anderen Nachbarländern nicht gebe, befürchtet er nun Wettbewerbsverzerrungen.

Wilfried Kornberg blick sorgenvoll in die Zukunft. Zumindest die ersten 50 Kilometer sollten von der Maut befreit sein. "Dann würde ich wenigstens ohne Zusatzkosten bis zur luxemburgischen Grenze kommen", sagt er.

Entweder alle oder gar nicht! Wilfried Kornberg, Veranstaltungstechniker aus Trier

Negative Folgen für die Wirtschaft

Doch selbst wenn es Ausnahmen gebe, gerecht findet er die neue Maut-Regelung generell nicht. "Entweder alle oder gar nicht! Ich denke, man sollte auch den Autoverkehr mit einer Gebühr belegen."

Denn so, wie die Regelung jetzt sei, würden die Kosten für die Betriebe in die Höhe getrieben. Den Unternehmen bliebe damit nichts anderes übrig, als die an die Kunden weiterzugeben. Da ist sich der Trierer sicher. "Das wird die Wirtschaft irgendwann nicht mehr mitmachen."

Andere Branchen stöhnen über die Maut

Auch zahlreiche Garten- und Landschaftsbaubetriebe in der Region Trier müssen, zumindest wenn sie mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen unterwegs sind, wegen der Maut tiefer in die Tasche greifen. Hintergrund ist, dass sie laut Gesetz nicht zum Handwerk sondern zur Landwirtschaft zählen.

Regelung gilt als nicht nachvollziehbar

Reiner Anhäuser betreibt einen Betrieb in Klüsserath an der Mosel. Für zwei seiner Fahrzeuge hat er bereits das Gerät, mit der die Maut automatisch erfasst werden kann, einbauen lassen, sagt er.

Rund 1.000 Euro habe ihn das gekostet. Er kann nicht nachvollziehen, wieso Handwerker von der Maut befreit sind, er mit seinem Gartenbaubetrieb aber bezahlen soll.

Wir fahren genau wie Dachdecker und Maurer mit Sand und Zement zu den Baustellen, müssen aber trotzdem bezahlen. Kilian Pütz, Garten- und Landschaftsbauer aus Trier

Garten- und Landschaftsbauer fühlen sich ungerecht behandelt

Auch Kilian Pütz von einem Garten- und Landschaftsbetrieb aus Trier sieht seinen Berufsstand benachteiligt. "Wir fahren genau wie Dachdecker und Maurer mit Sand und Zement zu den Baustellen, müssen aber trotzdem bezahlen."

Das Ausmaß der Kosten sei jetzt noch unklar, sagt er. Das hänge vor allem von den Entfernungen zu den Baustellen ab. "Wir wissen noch nicht, wie wir damit umgehen. Eventuell muss man überlegen, Materialtransporte auf Logistikfirmen umzulegen". Sein Betrieb hoffe nun, dass der zuständige Bundesverband etwas erreichen kann, um die Branche vor der Maut zu bewahren.

Bundesverkehrsministerium zeigt keine Einsicht

Der befindet sich seit Herbst in Gesprächen zu dem Thema, bestätigt Thomas Krämer. Er ist Referent für Bundes- und Europapolitik beim Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. Zwar habe man im Bundestag eine breite Unterstützung für das Thema, das Verkehrsministerium sei dem Garten- und Landschaftsbau bisher allerdings nicht entgegengekommen.

Es ist völlig unverständlich, dass das Verkehrsministerium in dieser Sache nicht einlenken will. Thomas Krämer, Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V.

"Wir haben mit Nachdruck für eine praxisgerechte Lösung gekämpft. Es ist völlig unverständlich, dass das Verkehrsministerium in dieser Sache nicht einlenken will, aber wir lassen nicht locker", sagt Thomas Krämer. Denn für ihn und den Verband stelle die Regelung eine gravierende Ungleichbehandlung dar.

IHK wirft Ministerium Willkür vor

Ähnlich äußert sich auch die Industrie- und Handelskammer (IHK). "Hier wird eine Abgrenzung zwischen Gewerken gemacht, die nicht nachvollziehbar ist und relativ willkürlich erscheint", sagt Wilfried Ebel von der IHK Trier. Sinnvoller und gerechter sei es, den Bezug zu den Berufsgruppen wegzulassen.

Wenn Betriebe Maschinen und Material transportieren, um damit ihrem Job nachzugehen, sollten sie generell von der Maut befreit werden, so der Verkehrsexperte.

Und das sei möglich. Denn die EU lasse nach Auffassung der IHK einen gewissen Spielraum bei der Auslegung des Gesetzes zu, auch um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Das gelte insbesondere für den ländlichen Raum, der wegen längerer Anfahrtswege gegenüber Ballungsgebieten benachteiligt sei.

Sendung am Mo., 1.7.2024 6:00 Uhr, SWR4 RP am Morgen, SWR4 Rheinland-Pfalz