Prozess am Landgericht Bad Kreuznach

Urteil nach eskaliertem Nachbarschaftsstreit in Fürfeld

Stand

In Fürfeld hatte ein Mann seinen Nachbarn mit einem Revolver verprügelt - aus Wut darüber, dass sich zuvor aus der Waffe kein Schuss gelöst hatte. Dafür ist er jetzt zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Im Prozess um den Nachbarschaftsstreit in Fürfeld (Kreis Bad Kreuznach) hat das Landgericht Bad Kreuznach sein Urteil gesprochen. Der 76-jährige Angeklagte muss wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung für fünf Jahre ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Lange andauernder Nachbarschaftsstreit in Fürfeld

Zwischen den beiden Männern soll es schon seit längerem immer wieder zu Streitigkeiten gekommen sein - aus unterschiedlichen Anlässen. Als sie im vergangenen August wieder einmal an ihrer Grundstücksgrenze aneinander gerieten, artete der Streit in eine Schlägerei aus. Als Grund gab der Angeklagte während des Prozesses an, er habe sich am Tattag über die bellenden Hunde des Nachbarn geärgert.

Mit Revolver auf Kopf des Nachbarn gezielt und abgedrückt

Beide Männer prügelten schließlich aufeinander ein, trennten sich dann aber. Daraufhin war der jetzt Verurteilte ins Haus gegangen und hatte dort den Entschluss gefasst, seinen Kontrahenten zu töten, davon ist das Gericht überzeugt.

Dafür hatte er aus seinem Wohnzimmerschrank einen Revolver geholt, für den er keinen Waffenschein besaß. Anschließend war er in den Garten seines Nachbarn gegangen und hatte dort mit dem Revolver auf dessen Kopf gezielt.

Drei Männer sitzen im Gericht in Bad Kreuznach. Der Mann in der Mitte ist angeklagt, seinen Nachbarn mit einem Revolver geschlagen zu haben
Der Angeklagte (Mitte), der seinen Nachbarn mit einem Revolver geschlagen hatte, beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Bad Kreuznach.

Staatsanwaltschaft spricht von Tötungsabsicht

Laut Anklage waren in der Waffe acht Patronen, allerdings löste sich kein einziger Schuss. Darüber hatte sich der Mann offenbar so geärgert, dass er mit dem Revolver mehrmals auf den Kopf seines Nachbarn einschlug. Der erlitt dabei Quetsch- und Risswunden am Kopf, im Gesicht und am Arm. Trotz dieser Verletzungen schaffte es das Opfer letztlich, dem Angeklagten den Revolver zu entreißen und ihn mit lautem Geschrei dazu zu bringen, sein Grundstück zu verlassen.

Opfer spricht von versuchter Hinrichtung

Das Opfer berichtete vor Gericht von Morddrohungen, die der Angeklagte ihm und seinem Schwiegervater gegenüber geäußert habe. Er habe die Situation, in der der Angeklagte den Revolver auf ihn richtete, als versuchte Hinrichtung empfunden: "Dann habe ich ein Klick gehört, da hatte er abgedrückt und dann macht es ein zweites Mal Klick."

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