Das Amtsgericht Trier hat einen Mann wegen Cybergrooming und Kinderpornografie zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Rheinland-Pfalz Amtsgericht Trier: Bewährungsstrafe wegen Kinderpornografie

Stand: 23.09.2024 15:00 Uhr

Ein 31-jähriger Mann bekam ein Jahr und einen Monat Haft auf Bewährung. Das Amtsgericht Trier sah es als erwiesen an, dass von Mädchen Nacktbilder gefordert hatte.

Der Mann wirkte vor dem Amtsgericht Trier kleinlaut. Er gestand die Taten und hat sich somit erstmals zu den Vorwürfen geäußert.

Herbst 2020: An einem Oktobertag kontaktiert ein Mann aus der Verbandsgemeinde Schweich über den Messengerdienst WhatsApp ein achtjähriges Mädchen.

Laut Staatsanwaltschaft schickte er ihr ein Foto und ein Video seines erigierten Gliedes. Gleichzeitig soll er das Kind aufgefordert haben, ihm Bilder seines nackten Oberkörpers zu schicken. Das Mädchen kam der Aufforderung nicht nach.

Angeklagter hat erneut ein Kind kontaktiert

Rund neun Monate später - im Juli 2021 - soll der Mann erneut ein Kind kontaktiert haben. Laut Anklageschrift handelt es sich um eine Zwölfjährige, die der Angeklagte über das Videospiel Fortnite kennengelernt hat. Über verschiedene Messengerdienste soll er ihr mehrfach Fotos und Videos seines erigierten Gliedes geschickt haben.

Er soll die Zwölfjährige nicht nur veranlasst haben, ihm zwei Nacktaufnahmen zu schicken, sondern ihr auch noch geschrieben haben, mit ihr Geschlechtsverkehr ausüben zu wollen.

Bei der Durchsuchung der Wohnung des heute 31-jährigen Mannes sollen später zwei kinderpornografische Bilder gefunden worden sein. Was oder wer darauf zu sehen ist, teilte das Gericht nicht mit. Der angeklagte Mann musste sich nun in einem Prozess verantworten. Laut Strafgesetzbuch gibt es für Kinderpornographie eine Gefängnisstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Fall von Cybergrooming

Bei Fällen wie diesen spricht man unter anderem vom sogenannten Cybergrooming, sagt jugendschutz.net, das Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet.

Die Täter würden dabei im Internet gezielt Kinder ansprechen und versuchen, sie zu sexuellen Handlungen zu überreden. Ihre Opfer suchten sie in populären Onlinespielen oder eben auf Social-Media-Plattformen wie Instagram oder TikTok.

Täter wollen freizügige Fotos

Meist gehe es den Tätern darum, freizügige Fotos der Chatpartner zu erhalten, sie im Videochat zu sexuellen Handlungen zu bewegen oder sie bei einem realen Treffen sexuell zu missbrauchen. Bilder und heimliche Mitschnitte würden zudem oft als Druckmittel eingesetzt, um an weiteres Material zu kommen.

Cybergrooming gilt als eine Form des sexuellen Missbrauchs und ist in Deutschland strafbar. Wie viele Fälle dieser Art es in der Region Trier bisher gab, konnte das Polizeipräsidium Trier nicht mitteilen.

Jedoch haben Straftaten im Zusammenhang mit der Verbreitung, dem Erwerb, dem Besitz und der Herstellung kinderpornografischer Schriften nach Angaben des Polizeipräsidiums Trier in den vergangenen sechs Jahren enorm zugenommen. Wurden 2018 noch 58 Fälle registriert, seien es 2023 bereits 293 gewesen.

Immer mehr Meldungen sexualisierter Gewalt

Die Steigerung der Fallzahlen führt das Präsidium hauptsächlich auf eine Zunahme von gemeldeten Verdachtsfällen der US-amerikanischen Organisation "National Center for Missing and Exploited Children" (NCMEC) zurück. Die Kinderschutzorganisation arbeitet mit Strafverfolgungsbehörden zahlreicher Länder zusammen, um Kinderpornografie zu bekämpfen.

Über die Online-Meldeplattform "CyberTipline" können Menschen kinderpornografische Inhalte melden. Große Internetdienste sind zudem verpflichtet, Meldungen abzusetzen, wenn kinderpornografische Inhalte auf ihren Plattformen hochgeladen werden.

Die dort eingegangenen Informationen werden laut Polizei ausgewertet, Verdachtsfälle würden dann an die entsprechenden Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.

Zufallsfunde auf den Handys der Kinder

Oftmals seien es aber auch Angehörige, die durch Zufall auf den Geräten der Kinder auf die Kontaktversuche und Nachrichten der Täter aufmerksam werden. Die Polizei rät in diesem Zusammenhang vor allem Eltern, ihre Kinder für die Gefahren, die im Internet lauern, zu sensibilisieren.

Gefahren im Internet - Hier finden Sie Hilfe und Informationen

Informationen zum Thema Cybergrooming

  • JUUUPORT - Jugendliche beraten Jugendliche
Hilfe bei Cybermobbing und anderen Problemen im Netz. Die Beratung via Kontaktformular oder WhatsApp ist kostenlos.  Unterstützung bei allen Fragen rund um Medien Stelle, um illegale Online-Inhalte wie Darstellung sexualisierter Gewalt oder sexualisierte Belästigung zu melden.

Möglichkeiten online Strafanzeige zu erstatten oder Hinweise zu Straftaten zu geben Kinder und Jugendliche finden unter der 116 111 ein offenes Ohr. Die Nummer ist montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr erreichbar. Der Anruf ist anonym und kostenlos. Online kann man sich auch per Mail oder Chat beraten lassen. Eltern können unter der 0800 111 0 550 montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr, dienstags und donnerstags bis 19 Uhr anrufen. Unter den Nummern 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rund um die Uhr erreichbar, mit ihnen können Sorgen und Ängste geteilt werden. Das Angebot gilt für Erwachsene und Kinder. Die Telefonseelsorge bietet außerdem einen Chat an.
  • Weißer Ring e.V.:
Wer Opfer einer Straftat geworden ist, kann sich unter 116 006 telefonisch an den Weißen Ring wenden. Die Beraterinnen und Berater sind bundesweit täglich von 7 bis 22 Uhr zu erreichen. Der Anruf ist kostenfrei und bei Bedarf anonym.

Bei verdächtigen Nachrichten sollte umgehend die Polizei informiert werden. Dort sollten sich Betroffene dann konkret beraten lassen, wie mögliche Bilder und Videos gesichert werden sollten. Das sei wichtig, da man sich je nach Inhalt der Aufnahmen auch selbst strafbar machen könne.

Sendung am Mo., 23.9.2024 15:30 Uhr, SWR4 RP Studio Trier