Das neue Gewalthilfegesetz verankert erstmals einen gesetzlichen Anspruch von Frauen auf Schutz vor Gewalt. Erstmalig wird sich auch der Bund an der Finanzierung des Gewalthilfesystems beteiligen - mit 2,6 Milliarden Euro.
Nach Vorgaben der Istanbul-Konvention müsste Rheinland-Pfalz etwa 420 Plätze für gewaltbetroffene Frauen in Frauenhäusern bereitstellen. Derzeit gibt es nach Angaben der Landesregierung nur 131 Frauenhaus-Plätze in Rheinland-Pfalz.
"Es kommt nicht selten vor, dass Frauen auch hier in Frankenthal abgewiesen oder an Frauenhäuser in anderen Regionen oder gar in andere Bundesländer verwiesen werden müssen. Gerade für Frauen mit Kindern stellt dies eine große Hürde dar", sagt Dani Siebert. Sie arbeitet im Frauenhaus in Frankenthal.
"Wir müssen in unserer Arbeit abwägen, was das Beste für die Frau und das Beste für die Kinder ist. Das muss nicht immer dasselbe sein. Da tun sich auch Konflikte auf", so Siebert weiter. Deshalb begrüßt sie das neue Gewalthilfegesetz.
Neues Gewalthilfegesetz Meilenstein für Frauenhäuser
Dieses Gesetz ist Siebert zufolge ein Meilenstein in der Finanzierung der Frauenhäuser. "Seit es Frauenhäuser gibt, ist es das, wofür die Frauenhäuser politisch streiten. Ein Schutzanspruch vor Gewalt wird für Frauen gesetzlich geregelt, der Bund steigt in die Finanzierung ein und die Finanzierung der Frauenhäuser wird auf eine solide Basis gestellt."
Durch das neue Gesetz erhalten Frauenhäuser Planungssicherheit. Sie können mehr Personal einstellen, Unterbringungsmöglichkeiten mit mehr Plätzen anmieten und so ihr Angebot für schutzsuchende Frauen ausbauen.

Hürden für Frauen nach der Zeit im Frauenhaus Frankenthal
Auch wenn das Gesetz entscheidend dazu beitragen soll, Rahmenbedingungen für eine effektivere Frauenhausarbeit zu schaffen, ist es damit allein nicht getan, sagt Judith van de Bruck, die auch im Frauenhaus in Frankenthal arbeitet.
"Viele der Frauen, die wir vom Frauenhaus in ein neues Leben danach begleiten, stehen gerade mit Blick auf den Wohnungsmarkt vor großen Hürden. Besonders schwer, eine Wohnung zu finden, haben es Frauen mit Migrationshintergrund, Bürgergeld-Empfängerinnen oder Frauen mit negativen Schufa-Einträgen."
Dies führe zu längeren Aufenthalten in den Einrichtungen der Frauenhäuser. Die Anzahl der verfügbaren Plätze würde so schnell ausgeschöpft.
Nach Gewalthilfegesetz: Neue Debatte in der Gesellschaft
Auch in der gesellschaftlichen Debatte muss sich laut Judith van de Bruck noch einiges ändern. "Wir brauchen ein gemeinsames Nachvornegehen. Es hat oft den Anschein, als ob Frauen für Frauen kämpfen und gegen die Männer.
Wir kämpfen aber im Grunde gegen die Gewalt gegen Frauen. Dafür brauchen wir auch Männer, die mit uns gemeinsam das Problem an der Wurzel angehen und bestehende geschlechtliche Rollenbilder hinterfragen."