Birkenstock-Modelle stehen in einem Ladengeschäft des Schuhherstellers. Das Unternehmen aus Linz im Kreis Neuwied klagt gegen Konkurrenten und argumentiert mit einem Verstoß gegen das Urheberrecht.

Rheinland-Pfalz Streit um Urheberrecht: Sind Birkenstock-Sandalen Kunst?

Stand: 09.01.2025 07:26 Uhr

Birkenstock-Sandalen werden auf der ganzen Welt verkauft: Das Unternehmen aus Linz am Rhein will Konkurrenten verbieten lassen, nachgemachte Sandalen zu verkaufen - und setzt auf das Urheberrecht.

Sind Birkenstock-Sandalen vom Urheberrecht geschützte Kunstwerke? Über diese Frage verhandelt am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Birkenstock-Sandalen sind ein Millionen-Markt und in der Mode nicht mehr wegzudenken - und deshalb werden sie auch nachgemacht: Im Laden und Online gibt es sehr ähnliche Modelle, die oft deutlich preiswerter sind als das Original.

BGH verhandelt über drei Klagen

Deshalb verhandelt der BGH über drei Klagen des Unternehmens aus Rheinland-Pfalz gegen Konkurrenten: Die Firma aus Linz im Kreis Neuwied argumentiert im Kern, ihre Sandalen seien urheberrechtlich geschützte Kunstwerke. Sie verlangt daher von der Konkurrenz, den Verkauf zu unterlassen. Die Beklagten bieten über das Internet ebenfalls Sandalen an oder stellen als Lizenznehmer Sandalenmodelle her.

Landgericht Köln hielt Birkenstocksandalen für Kunstwerke

Konkret geht es um zwei Birkenstock-Klassiker: Und zwar das Modell "Arizona" mit zwei Riemen und und das Modell "Gizeh" mit einem Zehentrenner. Beide Modelle sind nach Angaben des Unternehmens vor Jahrzehnten von Karl Birkenstock entwickelt und danach nur unwesentlich verändert worden, heißt es im Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Köln. Ebenso die spezielle Sohle für das Fußbett.

Das Unternehmen habe argumentiert, Karl Birkenstock habe verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten gehabt, die er individuell genutzt habe, schreibt das OLG Köln. Daraus sei dann das "ikonische Design" entstanden. Also eines, das einen hohen Wiedererkennungswert hat. Auf dieses typische Design erhebe Birkenstock Urheberrechtsansprüche, denn die Sandalen seien als Werke der bildenden Künste nach §2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG geschützt.

Mit dieser Argumentation bekam Birkenstock vor dem Landgericht Köln auch Recht: Nach diesem ersten Urteil hätten die beklagten Unternehmen ihre Sandalen nicht weiter verkaufen dürfen, die den Birkenstock-Originalen zum Verwechseln ähnlich sehen. Und sie hätten auch Schadenersatz an Birkenstock zahlen müssen.

Berufungsverfahren endete gegen Birkenstock

Weil sie das nicht wollten, gingen sie in Berufung - und das Oberlandesgericht Köln kippte das erste Urteil. Es entschied, die beklagten Unternehmen dürften ihre Sandalen weiter verkaufen. Grundsätzlich könnten Sandalen zwar urheberrechtlich geschützt werden. Aber dann müssten sie eine gewisse künstlerische Gestaltung aufweisen, die über die reine Funktion hinausgehe.

Über das Unternehmen Birkenstock
Nach eigenen Angaben handelt es sich bei Birkenstock um eine globale Marke, die sich dem "Erhalt der Fußgesundheit" verpflichtet hat. Die Familientradition in der Schuhmacherei lasse sich bis ins Jahr 1774 zurückverfolgen. Heutzutage arbeiten weltweit rund 6.200 Menschen für Birkenstock. Die Produkte werden Unternehmensangaben zufolge zu 95 Prozent in Deutschland gefertigt und der Großteil der verwendeten Materialien stammt aus Europa. Ihren Sitz hat die Birkenstock Group in Linz am Rhein.

Karl Birkenstock habe aber vor allem Sandale schaffen wollen, die die Füße gesund halten - also habe vor allem die Funktion im Vordergrund gestanden und weniger die ästhetische Gestaltung.

BGH muss Frage zum Urheberrecht klären

Jetzt muss mit dem Bundesgerichtshof das höchste deutsche Zivil-Gericht die Frage klären und eine Entscheidung treffen. Es ist unwahrscheinlich, dass es das schon direkt nach der Verhandlung am Donnerstag tut.

Sendung am Do., 9.1.2025 5:00 Uhr, Guten Morgen RLP, SWR1 Rheinland-Pfalz

Mehr zu den Sandalen von Birkenstock