Rheinland-Pfalz Streit um Urheberrecht: Sind Birkenstock-Sandalen Kunst?
Birkenstock-Sandalen werden auf der ganzen Welt verkauft: Das Unternehmen aus Linz am Rhein will Konkurrenten verbieten lassen, nachgemachte Sandalen zu verkaufen - und setzt auf das Urheberrecht.
Sind Birkenstock-Sandalen vom Urheberrecht geschützte Kunstwerke? Über diese Frage verhandelt am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Birkenstock-Sandalen sind ein Millionen-Markt und in der Mode nicht mehr wegzudenken - und deshalb werden sie auch nachgemacht: Im Laden und Online gibt es sehr ähnliche Modelle, die oft deutlich preiswerter sind als das Original.
BGH verhandelt über drei Klagen
Deshalb verhandelt der BGH über drei Klagen des Unternehmens aus Rheinland-Pfalz gegen Konkurrenten: Die Firma aus Linz im Kreis Neuwied argumentiert im Kern, ihre Sandalen seien urheberrechtlich geschützte Kunstwerke. Sie verlangt daher von der Konkurrenz, den Verkauf zu unterlassen. Die Beklagten bieten über das Internet ebenfalls Sandalen an oder stellen als Lizenznehmer Sandalenmodelle her.
Landgericht Köln hielt Birkenstocksandalen für Kunstwerke
Konkret geht es um zwei Birkenstock-Klassiker: Und zwar das Modell "Arizona" mit zwei Riemen und und das Modell "Gizeh" mit einem Zehentrenner. Beide Modelle sind nach Angaben des Unternehmens vor Jahrzehnten von Karl Birkenstock entwickelt und danach nur unwesentlich verändert worden, heißt es im Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Köln. Ebenso die spezielle Sohle für das Fußbett.
Das Unternehmen habe argumentiert, Karl Birkenstock habe verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten gehabt, die er individuell genutzt habe, schreibt das OLG Köln. Daraus sei dann das "ikonische Design" entstanden. Also eines, das einen hohen Wiedererkennungswert hat. Auf dieses typische Design erhebe Birkenstock Urheberrechtsansprüche, denn die Sandalen seien als Werke der bildenden Künste nach §2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG geschützt.
Mit dieser Argumentation bekam Birkenstock vor dem Landgericht Köln auch Recht: Nach diesem ersten Urteil hätten die beklagten Unternehmen ihre Sandalen nicht weiter verkaufen dürfen, die den Birkenstock-Originalen zum Verwechseln ähnlich sehen. Und sie hätten auch Schadenersatz an Birkenstock zahlen müssen.
Berufungsverfahren endete gegen Birkenstock
Weil sie das nicht wollten, gingen sie in Berufung - und das Oberlandesgericht Köln kippte das erste Urteil. Es entschied, die beklagten Unternehmen dürften ihre Sandalen weiter verkaufen. Grundsätzlich könnten Sandalen zwar urheberrechtlich geschützt werden. Aber dann müssten sie eine gewisse künstlerische Gestaltung aufweisen, die über die reine Funktion hinausgehe.
Karl Birkenstock habe aber vor allem Sandale schaffen wollen, die die Füße gesund halten - also habe vor allem die Funktion im Vordergrund gestanden und weniger die ästhetische Gestaltung.
BGH muss Frage zum Urheberrecht klären
Jetzt muss mit dem Bundesgerichtshof das höchste deutsche Zivil-Gericht die Frage klären und eine Entscheidung treffen. Es ist unwahrscheinlich, dass es das schon direkt nach der Verhandlung am Donnerstag tut.
Sendung am Do., 9.1.2025 5:00 Uhr, Guten Morgen RLP, SWR1 Rheinland-Pfalz