AfD zieht wegen Fraktionsgeldern vor das Verfassungsgericht
Das saarländische Verfassungsgericht hat am Freitag mündlich mehrere Anträge der AfD verhandelt. In zwei Anträgen ging es um die Fraktionszuschüsse, die neu geregelt werden sollen. Außerdem will die AfD ordentliches Mitglied im U-Ausschuss zur rassistischen Anschlagsserie in der 1990er Jahren werden.
Ende 2022 hatten SPD und CDU beschlossen, die Verteilung der Fraktionszuschüsse im saarländischen Landtag neu zu ordnen. Im Vergleich zur vorherigen Regelung ging das zulasten der AfD. Laut Fraktion selbst habe das mehr als 75.000 Euro weniger bedeutet. Die AfD wendet sich gegen diese Neuordnung.
In einem weiteren Antrag will die AfD erreichen, ordentliches Mitglied im Untersuchungsausschuss zur rassistischen Anschlagsserie in den 1990er Jahren zu werden. Bei der Besetzung des Ausschusses hatte die AfD nur eine beobachtende Rolle bekommen. Die AfD sieht damit ihre Rechte verletzt. Man sei froh, dass man die eigenen Argumente am Freitag darlegen konnte, so AfD-Fraktionschef Josef Dörr.
Rixecker: Entscheidung benötigt Zeit
Mit einer schnellen Entscheidung ist allerdings nicht zu rechnen. Der Präsident des Verfassungsgerichts Roland Rixecker wies darauf hin, dass die Sachlage komplex sei.
Daher werde man sich Zeit nehmen. Gesetzlich hat das Gericht eine Frist von drei Monaten, um eine Entscheidung zu treffen.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 05.07.2024 berichtet.