Diese Parteien sind im Saarland zur Bundestagswahl zugelassen
Der Landeswahlausschuss hat im Saarland 13 Parteien zur Bundestagswahl am 23. Februar zugelassen – darunter auch die FDP und die AfD, obwohl es zuvor Beschwerden gegen die Landeslisten gegeben hatte. Zwei Parteien scheiterten an der Unterschriftenhürde.
Bei der Bundestagswahl am 23. Februar stehen im Saarland insgesamt 13 Parteien zur Wahl. Folgende Parteien hat der Landeswahlausschuss in seiner Sitzung am Freitag zugelassen:
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- Alternative für Deutschland (AfD)
- Die Linke (Die Linke)
- PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
- FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
- Volt Deutschland (Volt)
- Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
- Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
- BÜNDNIS DEUTSCHLAND (BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit (BSW)
Reihenfolge richtet sich nach Zweitstimmen-Ergebnis
In dieser Reihenfolge werden die Parteien auch auf den Stimmzetteln im Saarland zur Bundestagswahl erscheinen. Die Reihenfolge richtet sich dabei zunächst nach dem Zweitstimmenergebnis im Saarland bei der letzten Wahl. Alle übrigen Parteien werden dann alphabetisch angefügt.
Zwei Landeslisten, die eingereicht worden waren, hat der Landeswahlausschuss wegen zu weniger Unterstützerunterschriften abgelehnt: die der Partei "Die Basis" und die der ÖdP.
Beschwerden gegen FDP- und AfD-Listen zurückgewiesen
Zugelassen wurden hingegen die Landeslisten der FDP und der AfD. Zuvor hatte es eine bundesweite Beschwerde gegen die Landeslisten der FDP gegeben, weil unter anderem Stimmzettel handschriftlich ausgefüllt worden sind. Grundsätzlich sei dies aber möglich, betont Landeswahlleiterin Monika Zöllner. Außerdem gebe es keine konkreten Hinweise, dass bei der Aufstellung der FDP-Landesliste eine Einsichtnahme oder Beeinflussung möglich gewesen oder vorgenommen worden sei.
Auch zwei Beschwerden gegen die Landesliste der AfD wurden vom Landeswahlausschuss zurückgewiesen, da es sich dabei vor allem um parteiinterne Angelegenheiten gehandelt habe, die keine wahlrechtliche Relevanz hätten.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 24.01.2025 berichtet.