Landgericht Saarbrücken

Saarland Tödlicher Rosenmontags-Unfall: Fahrer zu Haft verurteilt

Stand: 18.11.2024 16:02 Uhr

Ein 72 Jahre alter Autofahrer, der 2023 an Rosenmontag bei Illingen einen tödlichen Unfall verursacht hatte, ist jetzt zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Das Landgericht sprach ihn der fahrlässigen Tötung und des versuchten Mordes schuldig.

Thomas Gerber / Onlinefassung: Sandra Schick

An Rosenmontag vor einem Jahr hatte ein Autofahrer zwischen Illingen und Uchtelfangen einen 40-jährigen Fußgänger angefahren und liegen lassen. Das Opfer starb kurze Zeit später.

Der Mann war nach einer Fastnachtsveranstaltung betrunken zu Fuß auf der Landstraße unterwegs und dabei zu Fall gekommen. Laut Gutachten hatte er auf der Straße gelegen und war von dem 72-Jährigen mit dem Auto überfahren worden.

Fahrerflucht nach Unfall

Da der 72-Jährige nach der Kollision einfach weitergefahren war, verurteilte ihn das Gericht zusätzlich wegen versuchten Mordes. Das führte zu der mehrjährigen Freiheitsstrafe. Hätte er angehalten und sich um den 40-Jährigen gekümmert, wäre der Angeklagte vermutlich lediglich wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden und mit einer Bewährungsstrafe davongekommen.

Der 72-Jährige hatte während der vier Prozesstage vor dem Landgericht geschwiegen. Sein Verteidiger hatte nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" Freispruch beantragt.

Dies wies das Gericht zurück. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der 40-Jährige von einem anderen Fahrzeug als dem des Beschuldigten angefahren worden sei. Mit seinem Urteil entsprach das Gericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die sieben Jahre gefordert hatte.

Überwachungskameras überführten Autofahrer

Dem 72-Jährigen war die Polizei nach umfangreichen Ermittlungen auf die Spur gekommen. Anhand von Aufnahmen zweier Überwachungskameras konnte ihm die Tat zugeschrieben werden. Auf der Tonspur war unter anderem ein Knallgeräusch zu hören.

Zudem wurden an der Unfallstelle Kunststoffteile mit der DNA des Opfers sichergestellt. Die Teile stammten vom Unterbodenschutz des Autos des Rentners.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung wird voraussichtlich in Revision gehen.

Rückblick: Video zum Prozessauftakt im Sommer

Über dieses Thema hat auch die SR info Rundschau im Radio am 18.11.2024 berichtet.

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