Das Logo der Kryptowährung Bitcoin BTC ist auf einer Münze zu sehen, die vor einem Bitcoinchart der Handelsplattform.

Erlös von 2,64 Milliarden Euro Sachsen verkauft beschlagnahmte Bitcoins

Stand: 16.07.2024 18:16 Uhr

Es ist ein bundesweit einmaliger Vorgang: Noch nie wurde soviel Geld von sichergestellten Vermögenswerten durch eine Notveräußerung erzielt. Im Januar haben Ermittler aus Sachsen sogenannte Bitcoin im Wert von damals zwei Milliarden Euro sichergestellt. Mittlerweile ist der Wert deutlich gestiegen. Das Geld stammt aus dem illegalen Geschäft mit Raubkopien auf dem Portal "movie2k.to". Nun wurden alle beschlagnahmten Bitcoin in Euro umgewandelt. Wer das Geld am Ende bekommt, ist allerdings unklar.

Von MDR SACHSEN

Die Notverkauf von fast 50.000 Bitcoin im Strafverfahren gegen den ehemaligen Betreiber der illegalen Streamingplattform "movie2k.to" ist abgeschlossen. Damit hat das Land Sachsen rund 2,639 Milliarden Euro vorläufig gesichert, wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mitteilte. Es sei ein bundesweit einmaliger Vorgang: Noch nie wurde soviel Geld von sichergestellten Vermögenswerten durch eine Notveräußerung erzielt.

Den Angaben zufolge, erfolgte die "marktschonende Veräußerung" in Zusammenarbeit mit einer spezialisierten sowie regulierten deutschen Wertpapierhandelsbank in Frankfurt und mit Unterstützung des Bundeskriminalamtes zwischen dem 19. Juni und dem 12. Juli 2024.

Die etwa 50.000 Bitcoin hat der ehemalige Betreiber der illegalen Streamingplattform "movie2k.to" Anfang des Jahres 2024 den deutschen Behörden übertragen. Die Gewinne aus Werbeerlösen und Abofallen hatte der 40-Jährige in der digitalen Währung angelegt. Die Bitcoin waren zum Zeitpunkt der Übertragung rund zwei Milliarden Euro wert.

Um einen drastischen Wertverlust zu vermeiden, hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden die sogenannte "Notveräußerung" angeordnet. Nun stellt sich heraus: Das Gegenteil war der Fall. Der Wert der Kryptowährung ist sogar gestiegen. Der Erlös durch den Verkauf betrug exakt 2.639.683.413,92 Euro.

Darum kam es zu einer Notveräußerung der Bitcoins

Die Notveräußerung ist in Paragraph 111p der Strafprozessordnung geregelt. Demnach kann ein Gegenstand, der beschlagnahmt oder gepfändet worden ist, veräußert werden, wenn sein Verderb oder ein erheblicher Wertverlust droht (etwa zehn Prozent oder mehr) bzw. seine Aufbewahrung, Pflege oder Erhaltung mit erheblichen Kosten oder Schwierigkeiten verbunden ist. Der Erlös tritt an die Stelle des veräußerten Gegenstandes. Die Notveräußerung wird durch die Staatsanwaltschaft angeordnet.

Angeklagter war vier Jahre lang untergetaucht

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte im April Anklage gegen einen mutmaßlichen Chef des Portals erhoben. Ihm wird vorgeworfen, in fast 220.000 Fällen urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt verwertet zu haben - und das gewerbsmäßig. Die Plattform wurde bereits im Jahr 2013 abgeschaltet. Der Mann war untergetaucht und wurde seit Ende 2019 international per Haftbefehl gesucht. 2023 konnte er im Ausland festgenommen werden und saß bis Mitte Januar in Untersuchungshaft. Auf dem Filmportal waren hunderttausende Raubkopien von Filmen und Serien angeboten worden. Dabei sollen die Betreiber Millioneneinnahmen generiert und damit Bitcoins erworben haben.

Wer bekommt den Milliardenbetrag?

Wer das Geld letztendlich bekommt, ist noch unklar. Wie die Behörde betonte, steht der Milliardenbetrag dem Land vorerst nicht zur Verfügung. Die Summe sei bis zum Abschluss des Strafverfahrens beim Landgericht Leipzig hinterlegt. Wann das zuständige Gericht rechtskräftig entscheidet und was mit dem Geld passiert, steht derzeit noch nicht fest.

Zunächst muss vor Gericht geklärt werden, ob es Ansprüche von Dritten gibt - wie beispielsweise Filmsschaffende, Filmverleiher oder seitens der Betrogenen. Doch erste Begehrlichkeiten wurden schon kurz nach Bekanntgabe des Verkaufserlöses publik. "Wir werben bereits heute dafür, mit dem Geld die Investitionsmittel für die Krankenhäuser aufstocken. Auch bei den Kita- und Schulgebäuden gibt es einen großen Sanierungsstau", betont Linke-Fraktionschef Rico Gebhardt.

Keine Kursspekulation bei Notverkauf

Der tagesaktuelle Wert der Bitcoin und sonstige nicht vorhersehbare kursbeeinflussende Umstände seien laut Generalstaatsanwaltschaft für die Entscheidung, ob und wann notveräußert werde, irrelevant. "Bei der schnellstmöglich vorzunehmenden Notveräußerung verbietet sich für eine Strafverfolgungsbehörde jede Kursspekulation und jegliches Abwarten auf steigende Kurswerte", teilte die Behörde mit.

"Sachsen und die sächsische Justiz standen in den letzten Monaten im Fokus der weltweiten Kryptoszene. Unser Generalstaatsanwalt mit seinen Mitarbeitenden und externen Fachleuten hat die außerordentliche Notveräußerung der Bitcoins in bisher nie dagewesenem Umfang professionell und erfolgreich vollzogen", sagte Justizministerin Katja Meier (Grüne). Dafür gebühre allen Beteiligten Dank und Anerkennung.

MDR (kav),dpa