Sachsen Annaberg-Buchholz: Vermisster im Bergwerksstollen wird nicht geborgen
In einem stillgelegten Stollen in Annaberg-Buchholz hatten vor zehn Tagen Leichenspürhunde auf der Suche nach einem vermissten Mann angeschlagen. Die Behörden gehen deshalb mittlerweile von seinem Tod aus. Es gebe keine Hinweise darauf, dass er noch lebe. Er soll sich unbefugt Zugang zum Stollen verschafft haben und könnte durch einen selbst ausgelösten Verbruch tödlich verletzt worden sein.
Im Fall des 34-Jährigen, der in einem stillgelegten Silberbergwerksstollen in Annaberg-Buchholz vermutet wird, nehmen die Behörden mittlerweile den Tod des Mannes an. Das geht aus einer Mitteilung der Stadt nach einer Besprechung mit Vertretern der Stadt, der Polizei und des Oberbergamtes hervor. Dabei habe die Kriminalpolizei ihre Ermittlungsergebnisse vorgestellt. Demnach gibt es keine Hinweise darauf, dass der Vermisste sich noch lebend im Stollen befindet. Eine Bergung des Leichnams sei nicht geplant.
Leichenspürhunde schlagen an
Es sei mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" davon auszugehen, dass der 34-Jährige sich unbefugt Zutritt zu dem Stollen verschafft habe, so die Stadt. Er habe einen eigenen Zugang gegraben und sei mutmaßlich infolge eines von ihm selbst ausgelösten Verbruchs des Schachtes tödlich verletzt worden.
Im Bereich eines Verbruchs hätten am Dienstag, dem 15. Oktober, zwei Leichenspürhunde angeschlagen. "Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass sich die vermisste Person unter dem Geröll im Verbruchbereich befindet", hieß es nun. Der Leichnam liegt also verschüttet in etwa 25 Metern Tiefe.
Bergung des Leichnams "unverhältnismäßig"
Die genaue Lage der Leiche unter dem Geröll ist laut Oberbergamt jedoch nur mit aufwendigen technischen Maßnahmen zu bestimmen. Dafür sei eine bergmännische Teufe nötig - also die Herstellung eines senkrechten Schachts. Die Kosten einer Bergung würden Schätzungen zufolge bei 380.000 bis 400.000 Euro liegen, hieß es.
Deshalb müsse die Stadt "mit Bedauern" feststellen, dass eine Bergung des Leichnams "unverhältnismäßig" sei. "Umstände, die eine Bergung zwingend erforderlich machen würden, liegen nicht vor." Sollte das Gesundheitsamt einer Ausnahme von der Bestattungspflicht zustimmen, würden keine weiteren Bergungsmaßnahmen eingeleitet.
Die Polizei schloss der Mitteilung zufolge aus, dass der Mann sich an einem anderen Ort als im Stollen befindet. Es gebe auch keine Hinweise auf ein Verbrechen oder einen Suizid.
MDR (ole)/dpa