Sachsen Nach Disziplinarklage: AfD-Politiker Jens Maier behält Pensionsansprüche
Nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag wollte der AfD-Richter Jens Maier wieder als Richter arbeiten. Das Justizministerium versetzte den heute 62-Jährigen wegen Parteilichkeit in den Ruhestand. Jetzt entschied das Dienstgericht, dass der 62-Jährige Pension und Ruhegeld behalten darf.
Der umstrittene Richter Jens Maier behält seine Pensionsansprüche und wird nicht komplett aus dem Dienst entfernt. Das entschied das Dienstgericht für Richterinnen und Richter in Leipzig. Vor zwei Jahren war der AfD-Politiker wegen Verletzungen von Dienstpflichten vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden. "Die Disziplinarklage ist unbegründet", sagte die Vorsitzende Richterin Yvonne Wagner. Die Vorwürfe hätten nur teilweise bestätigt werden können und rechtfertigten keine zusätzlichen Maßnahmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung ist Berufung beim Dienstgerichtshof möglich.
Das wird Maier vorgeworfen
Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag und wurde 2020 vom sächsischen Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft. Ihm wurde vorgeworfen, über die rechtsextremistischen Gewalttaten des Terroristen Anders Breivik aus Norwegen im April 2017 öffentlich geäußert zu haben, dieser sei "aus Verzweiflung zum Massenmörder geworden". Dabei habe er die Frage aufgeworfen, ob nicht ein "um sich greifender" Multikulturalismus und die "Vermischung" der Kulturen innerhalb westlicher Gesellschaften durch die Einwanderung von "Kulturfremden" zum "Wahnsinnigwerden" sei. Ein weiterer Vorwurf betraf eine Äußerung Maiers auf Facebook über die ZDF-Moderatorin Marietta Slomka.
Zeuge bestätigt Aussagen Meiers zu Breivik
Der in der Verhandlung am Donnerstag vernommene Zeuge, ein Journalist hatte über die Rede Maiers in einem Beitrag im Internetauftritt des "Vorwärts" berichtet. Er berichtete davon, dass er die Veranstaltung und damit auch die Rede Maiers in einem Livestream verfolgt und unter anderem die Rede wortwörtlich mitgeschrieben habe. Deshalb seien die von ihm im journalistischen Beitrag von April 2017 zitierten Äußerungen Maiers auch so gefallen. Über seine Notizen von der Rede Maiers verfüge er nicht mehr, da er seinen Computer und damit auch darauf befindliche Dateien bei einem Arbeitgeberwechsel habe zurückgeben müssen. Danach habe er mehrfach versucht, das Video des Livestreams zu erhalten, sei aber erfolglos geblieben.
Zweiter Vorwurf wegen Facebook-Äußerung
Maier warf dem Journalisten vor, er habe mit seinem Beitrag einen Skandal herbeischreiben wollen, weswegen nun vor dem Dienstgericht verhandelt werde. "Volltreffer!", sagte Maier zu dem Journalisten. Der Journalist erwiderte, er habe solch eine Absicht nicht gehabt.
Am Nachmittag wurde die Verhandlung (Az. 22 DG 2/23) mit der Vernehmung des zweiten Zeugen, des sächsischen AfD-Landtagsabgeordneten Norbert Mayer, fortgesetzt. Der weitere Vorwurf gegen Richter Maier betrifft eine Äußerung auf einer von Maier zu Wahlkampfzwecken eingerichteten Facebook-Seite. Dort hatte er über die Journalistin Marietta Slomka nach der ZDF-Wahlsendung im September 2017 geäußert: "GEZ abschaffen, Slomka entsorgen!"
Ruhestand wegen Verletzung der Unparteilichkeit
Die Verhandlung vor dem Dienstgericht hatte Ende Oktober begonnen. Der heute 62 Jahre alte Jens Maier wollte nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag 2021 in den sächsischen Justizdienst zurückkehren, wurde aber von der sächsischen Justizministerin in den Ruhestand versetzt. Das hatte im Dezember 2022 das Dienstgericht und 2023 der Bundesgerichtshof bestätigt.
MDR (tomi)/dpa/epd