Ein Modell der neuen Generation des ID.3 steht zur Endabnahme im Lichttunnel im Werk von Volkswagen in Zwickau.

Sachsen VW kündigt Beschäftigungs-Garantie in Sachsen

Stand: 24.09.2024 19:09 Uhr

Der Automobil-Konzern Volkswagen hat für die sächsischen Werke Zwickau, Chemnitz und Dresden die Beschäftigungszusicherung aufgekündigt. Betriebsbedingte Kündigungen sind ab kommenden Jahr möglich.

Von MDR SACHSEN

Der Volkswagenkonzern hat auch für die Werke in Zwickau, Chemnitz und Dresden die Verträge zur Beschäftigungssicherung gekündigt. Das geht aus einer Mitteilung der IG Metall hervor. Die Kündigung erfolgte einen Tag vor Beginn neuer Tarifverhandlungen in Hannover. Der IG Metall-Bezirksvorsitzende Dirk Schulze erklärte, die Sozialpartnerschaft werde mit Füßen getreten. Der Konzern müsse mit entschiedenem Widerstand rechnen.

Das solle bereits am Mittwoch in Hannover sichtbar werden, sagte Schulze in der Mitteilung. "Wir kämpfen für die Beschäftigungssicherung. Alle Standorte müssen bleiben. In Sachsen genau wie in den anderen Regionen." Statt Kürzungen und Abbau fordere die Gewerkschaft ein tragfähiges Zukunftskonzept: "Das Management muss Verantwortung übernehmen für die hausgemachten Fehler und Versäumnisse, statt die Beschäftigten dafür zahlen zu lassen."

Wir kämpfen für die Beschäftigungssicherung. Alle Standorte müssen bleiben. In Sachsen genau wie in den anderen Regionen. Dirk Schulze | IG Metall-Bezirksvorsitzender für Berlin, Brandenburg und Sachsen

Betriebsbedingte Kündigungen ab 2025 möglich

Laut der Verträge wären betriebsbedingte Kündigungen in allen VW-Werken noch bis 2029 ausgeschlossen gewesen. Die Konzernführung will das aber nicht mehr ausschließen aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage. Volkswagen hatte schon vor zwei Wochen in den anderen deutschen Werken die seit 1994 geltende Beschäftigungssicherung formal mit der IG Metall aufgekündigt. Der Vertrag läuft Ende des Jahres aus. Damit sind ab Juli 2025 betriebsbedingte Kündigungen möglich.

Neben dem Vertrag zur Beschäftigungssicherung wurden unter anderem auch die Übernahmegarantie für Auszubildende und die Regelungen für Leiharbeit gekündigt.

MDR (phb)