Portrait. Björn Höcke, Vorsitzender der Thüringer AfD, sitzt im Saal des Landgerichts Halle/Saale.

Sachsen-Anhalt Höcke zu Geldstrafe verurteilt: Verteidiger legen erneut Revision ein

Stand: 03.07.2024 15:12 Uhr

Die Verteidiger von Björn Höcke gehen in Revision. Der AfD-Politiker war am Montag vom Landgericht Halle wegen Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Es ist das zweite Mal, dass Höcke gegen die Entscheidung des Gerichts vorgeht.

Von MDR SACHSEN-ANHALT

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke akzeptiert auch das jüngste Urteil wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole nicht. Wie ein Sprecher des Landgerichts Halle mitteilte, haben seine beiden Verteidiger Revision eingelegt.

Landgericht Halle verhängt Geldstrafe

Am Montag hatte das Gericht Höcke wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu 130 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt (16.900 Euro).

Der Politiker hatte im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera die Parole "Alles für Deutschland" angestimmt. Er sprach die ersten beiden Worte selbst aus und ließ nach Überzeugung des Gerichts das Publikum den Spruch vervollständigen. Der 52-Jährige bestritt diese Absicht.

Höcke hat Nazi-Parole wiederholt verwendet

Die Parole wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Weil Höcke sie auch im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg genutzt hatte, war er Mitte Mai vom Landgericht Halle schon einmal zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt worden. Auch gegen dieses Urteil hatte Höcke Revision eingelegt.

Damit sind beide Urteile noch nicht rechtskräftig. Nach Revision der Verteidigung befasst sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall. Höckes Anwälte fordern in beiden Prozessen einen Freispruch.

dpa, AFP, MDR (Anne Gehn-Zeller)