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Sachsen-Anhalt Lehrer und Eltern kritisieren neues Schulgesetz in Sachsen-Anhalt

Stand: 26.09.2024 15:30 Uhr

In Sachsen-Anhalt stoßen die Pläne der Landesregierung, für die Mindestgröße von Schulklassen strengere Regeln festzulegen, auf Kritik. Eltern und Lehrer lehnen das neue Schulgesetz ab.

Von MDR SACHSEN-ANHALT

Am neuen Schulgesetz in Sachsen-Anhalt gibt es Kritik von Eltern und Lehrern. Die Pläne der Landesregierung sehen strengere Vorgaben für die Anzahl und Größe von Schulklassen vor, die Schulen mindestens haben müssen. Schulen, die das nicht erfüllen, können demnach künftig enger kooperieren. Damit will das Land dem Lehrermangel begegnen und die Unterrichtsversorgung verbessern.

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Elternvertreter: Schulgesetz-Reform bietet keine neuen Lösungen

Der stellvertretende Vorsitzende des Landeselternrates, Thomas Senger, sagte MDR SACHSEN-ANHALT, die Gesetzesnovelle schaffe nichts Neues und biete keine Lösungen an. Man hechele den Fehlern der Vergangenheit hinterher.

Die Elternvertreter haben Senger zufolge schon vor Jahren auf die Personalsituation an den Schulen hingewiesen und ein Umsteuern gefordert. "Damals hat man uns als Spinner hingestellt, hat uns eigentlich mit einem Handstreich erklärt, dass wir keine Ahnung haben". Senger kritisiert auch die Kommunikation des Bildungsministeriums mit den Elternvertretern.

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Gewerkschaft GEW kritisiert Pläne: Erst konkrete Zahlen auswerten

Auch die Lehrer-Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht die Änderungen an dem Gesetz kritisch. GEW-Landeschefin Eva Gerth sagte MDR SACHSEN-ANHALT, es brauche erst einmal Zahlen, welche Landesteile wirklich von einem Geburtenrückgang betroffen sein werden. Erst wenn man diese Zahlen habe, sollte die Bildungsministerin auf alle Beteiligten zugehen und dann auch Verhandlungen anstreben. Kooperationen zwischen Schulen hält Gerth durchaus für denkbar, zum Beispiel bei den Oberstufen.

Neues Schulgesetz soll Lehrermangel in Sachsen-Anhalt entgegenwirken

Vor dem Hintergrund des Lehrermangels und der sinkenden Kinderzahlen hat die Landesregierung am Dienstag eine Änderung des Schulgesetzes vorgelegt. Künftig sollen in Sachsen-Anhalt strengere Vorgaben bei der Mindestgröße von Schulklassen gelten, teilte Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) mit.

Ab dem 1. August 2027 soll eine Mindestschülerzahl für die Bildung der ersten Klasse in einem Schuljahrgang gelten. In den drei großen Städten Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau liegt sie bei 25 Schülerinnen und Schülern.

Erste Klassen auf dem Land werden doch nicht größer

Im ländlichen Raum gilt für Grundschulen die Mindestgröße von 15 Schülern, 20 Schüler an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen sowie 25 Schüler an Gesamtschulen und Gymnasien. In einem ersten Entwurf hatte die Bildungsministerin auch höhere Mindestschülerzahlen auf dem Land geplant. Das wurde gekippt.

Weiterhin gilt, dass Grundschulen in den drei Oberzentren zweizügig sein müssen, im ländlichen Raum reicht eine Klasse je Jahrgang. Weiterführende Schulen sollen in den kreisfreien Städten mindestens drei Parallelklassen je Jahrgang haben, im ländlichen Raum liegt die Mindestzahl bei zwei. Wie viele Schulen die Kriterien künftig nicht mehr erfüllen, konnte Feußner nicht sagen. 

Mehr Flexibilität für Schulträger

Der Gesetzentwurf sieht zudem eine engere Kooperation zwischen einzelnen Schulen vor. Demnach sollen Schulen, die nicht mehr bestandsfähig sind, künftig mit einer anderen Schule derselben Schulform zu einem Schulverbund fusionieren können. Diese Möglichkeit habe bisher nur für Grundschulen bestanden.

Zudem ermögliche der Entwurf die Kooperation von Jahrgängen der Sekundarstufe II mit anderen Schulen derselben Schulform, wenn die notwendige Klassenstärke ansonsten nicht erreicht werden könne. Ebenso sollen Schulen unterschiedlicher Schulformen miteinander kooperieren können, um die Durchlässigkeit des Bildungssystems zu erhöhen.

Unterrichtsversorgung in Sachsen-Anhalt weiter unter Zielwert

Aktuell gibt es in Sachsen-Anhalt fast 750 öffentliche Schulen mit rund 214.300 Schülern und etwas mehr als 14.000 Lehrkräften. Zum Schuljahresbeginn lag die Unterrichtsversorgung laut Bildungsministerium bei 94 Prozent. Im Koalitionsvertrag hat sich die schwarz-rot-gelbe Regierung das Ziel von 103 Prozent Unterrichtsversorgung gesetzt, damit Luft für Krankheits-, Elternzeit- und Weiterbildungsvertretungen bleibt. Zur Erfüllung wurde schon an diversen Stellschrauben gedreht, unter anderem stehen Lehrer pro Woche eine Stunde länger vor der Klasse

Das Kabinett hat den Entwurf für das Schulgesetz in der zweiten Befassung einstimmig beschlossen. Nun ist der Landtag am Zug.

"Schulzusammenlegungen sind nie gut "

epd, dpa, MDR (Sarah-Maria Köpf) | Erstmals veröffentlicht am 24.09.2024