Thüringen Kündigungsschutzklage: CATL einigt sich mit Betriebsrätin auf Weiterbeschäftigung
Im Fall der gekündigten Betriebsratskandidatin bei CATL in Arnstadt gibt es offenbar eine Einigung. Während der laufenden Kündigungsschutzklage darf die inzwischen gewählte Betriebsrätin weiterarbeiten.
Im Fall der gekündigten Betriebsratskandidatin bei CATL in Arnstadt gibt es offenbar eine Einigung. Wie die Betroffene - Louisa von Freytag Löringhoff - am Mittwochabend selbst mitteilte, hat die Arbeitgeberseite eingelenkt und eine Prozessweiterbeschäftigung angeboten. Das bedeute, dass sie während der laufenden Kündigungsschutzklage weiter arbeiten könne zu den alten Konditionen. Die inzwischen gewählte Betriebsrätin sagte, sie habe das Angebot angenommen.
Vorerst gibt es in Arnstadt eine Einigung zwischen dem Unternehmen CATL und der Betriebsrätin Louisa von Freytag Löringhoff.
Betriebsrätin beginnt Arbeit am Donnerstag
Louisa von Freytag Löringhoff kündigte zudem an, am Donnerstag um 10 Uhr wieder an ihrem Arbeitsplatz zu erscheinen und auch ihre Tätigkeit als Betriebsrätin aufzunehmen. Ein für Donnerstag angesetzter Gerichtstermin, bei dem es um einen Antrag der Klägerin auf einstweilige Verfügung zur Wiedereinstellung gehen sollte, wurde den Angaben nach abgesagt. Erst am Dienstag war ein Gütetermin am Erfurter Arbeitsgericht zur Kündigungsschutzklage ohne Einigung zu Ende gegangen.
Im Oktober hatte der chinesische Batteriehersteller CATL in Arnstadt der jungen Frau außerordentlich und fristlos gekündigt. Sie kandidierte zu diesem Zeitpunkt für den Betriebsrat und war gewerkschaftlich organisiert. Louisa von Löringhoff Freytag klagte gegen die Kündigung. Ein Kammertermin ist für Anfang Februar terminiert.
MDR (kk/cfr)