Thüringen Nach Rassismusvorwürfen: Umstrittener Asylrichter wird Referatschef im Ministerium
In Internetforen soll Asylrichter Bengt Fuchs aus Gera rassistische Kommentare gepostet haben. Gegen ihn laufen deshalb zwei Verfahren. Doch in dieser Woche trat er einen neuen Posten als Referatsleiter im Justizministerium an. Warum?
Der umstrittene Richter Bengt Fuchs ist aktuell nicht mehr am Verwaltungsgericht Gera tätig. Fuchs ist an das Thüringer Justizministerium abgeordnet worden. Das bestätigte ein Ministeriumsprecher MDR THÜRINGEN.
Fuchs trat demnach am Montag eine neue Stelle im Justizministerium an - nach MDR-Information als Abteilungsleiter im Referat 45. Das Referat ist zuständig für Wirtschaftsverwaltung, den Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) oder auch Öffentlichkeitsarbeit. Dem Ministerium zufolge soll Fuchs aber keine Öffentlichkeitsaufgaben übernehmen.
Medienberichte über rassistische Posts - Richter bestreitet Vorwürfe
Im Sommer hatten der MDR und andere Medien über Recherchen der "Autonomen Antifa Freiburg" berichtet, dass der Geraer Richter in Studentenverbindungsforen über Jahre rassistische und schwulenfeindliche Kommentare gepostet haben soll. Fuchs, der jahrelang über Asylfälle afrikanischer Kläger entschied, soll dafür auch seine Dienst-Mailadresse genutzt haben. Der Richter bestritt, dass er hinter den Kommentaren steckt.
Die Veröffentlichungen blieben nicht ohne Konsequenzen: Gegen Fuchs wurden zwei Verfahren eingeleitet: Am Verwaltungsgericht Gera läuft bis heute ein Disziplinarverfahren. Die Staatsanwaltschaft Gera führt zudem ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen Bengt Fuchs. Auch dieses Verfahren ist nicht abgeschlossen. Fuchs war seit dem Aufkommen der Vorwürfe nicht mehr am Gericht tätig, wie ein Sprecher erklärt.
Viele offene Fragen
Das Ministerium verweigerte die Auskunft darüber, ob der Richter selbst zum Ministerium abgeordnet werden wollte oder ob dies auf Wunsch der Hausführung geschah. Sprich, ob die Abordnung von der ehemaligen Justizministerin und obersten Dienstherrin Doreen Denstädt (Grüne) in irgendeiner Weise angeregt wurde. Die "personelle Einzelmaßnahme" werde nicht kommentiert, hieß es.
Denstädt ist seit vergangener Woche nicht mehr im Amt, hatte sich in den vergangenen Monaten jedoch dagegen entschieden, das Disziplinarverfahren gegen Fuchs an sich zu ziehen. Seit vergangener Woche ist Beate Meißner von der CDU neue Justizministerin in Thüringen.
Unklar, warum Fuchs Leitungsfunktion bekommt
Staatsdiener wie Richter können nicht einfach gekündigt werden. Eine Entfernung aus dem Dienst ist überhaupt nur in seltenen Fällen möglich und sogar vom Grundgesetz eingeschränkt. Eine Abordnung an andere Gerichte oder in andere Verwaltungsstrukturen wie Ministerien ist dagegen in vielen Richterkarrieren üblich. Laut Richtergesetz muss ein Richter seiner Abordnung zustimmen. Zudem sind Abordnungen per Gesetz zeitlich begrenzt, sie bedeuten damit eine Pause der eigentlichen Tätigkeit. Auf der Internetseite ist Fuchs immer als noch Vizepräsident des Geraer Verwaltungsgerichts genannt.
Ob und wann Richter Fuchs danach wieder an das Verwaltungsgericht Gera zurückkehren wird - auch dazu wollte das zuständige Justizministerium keine Stellung nehmen.
Unklar ist auch, warum der umstrittene Richter direkt ein Referat leitet. Der Thüringer Richterbund erklärt auf Nachfrage: "Die bisherige Stellung als Richter bedeutet nichts für die Position im Ministerium." Fuchs hätte also auch eine einfache Referentenposition bekommen können - offenbar war die Position des Leiters aber gerade vakant. Abgeordnete Richter, so der Richterbund, bekommen weiterhin ihr Richtergehalt, an ihrem Status ändert sich nichts.
Landtagsabgeordnete drängt auf Verfahren
Die Linke-Abgeordnete Katharina König-Preuss sagte als Reaktion auf Fuchs' neue Position: "Die Abordnung verhindert, dass er Zugriff auf Migration- und Asyl-Angelegenheiten hat. Ich halte es für den richtigen Schritt, dass er keinen Einfluss mehr in diesem Bereich bekommt." Die Abgeordnete mahnte, es dürfe nicht bei diesem Schritt bleiben - sowohl das Disziplinar- als auch das Strafverfahren müssten fortgeführt werden.
Bereits vor einem Jahr hatte der MDR über den Geraer Richter berichtet. Damals rief seine auffallend restriktive Spruchpraxis gegen afrikanische Asylbewerber Kritik hervor. Mehr dazu sehen Sie in dieser Reportage:
MDR (dst)