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Frachttochter Bahn darf Verluste bei Cargo nicht mehr ausgleichen

Stand: 29.11.2024 15:33 Uhr

Der Güterverkehr der Bahn steht nach einer Entscheidung der EU-Kommission vor dem größten Einschnitt seiner Geschichte und muss schnell profitabel werden. Künftig darf der Konzern die Verluste von DB Cargo nicht mehr ausgleichen.

Jahrelang hat die bundeseigene Deutsche Bahn (DB) die Millionenverluste ihrer kriselnden Frachttochter aufgefangen - die EU-Kommission schiebt dieser Praxis nun einen Riegel vor. Künftig darf der Mutterkonzern die Verluste von DB Cargo nicht mehr ausgleichen, teilte die EU-Kommission heute in Brüssel mit. Ab 2026 muss die Güterbahn damit faktisch unterm Strich wieder schwarze Zahlen schreiben und ohne die Mittel von DB auskommen. Der sogenannte Ergebnis-Abführungsvertrag zwischen Mutterkonzern und Tochter wird ab 2025 gekappt.

EU-Kommission genehmigt Milliarden-Hilfe

Zurückzahlen muss DB Cargo das bisher geflossene Geld aber nicht. Die geleisteten Ausgleichszahlungen in Höhe von rund 1,9 Milliarden Euro stünden im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften, hieß es von der EU-Kommission. Zudem bleibt Cargo ein hundertprozentiger Teil der Deutschen Bahn. Dafür erteilten die Wettbewerbshüter jedoch strenge Auflagen. Die Behörde hatte das sogenannte Beihilfeverfahren im Jahr 2022 eingeleitet.

Die Kommission genehmigte die bisher geleistete Hilfe unter dem Vorbehalt, dass DB Cargo mit seiner derzeit laufenden Umstrukturierung fortfährt. Im Oktober hatte sich das Unternehmen mit den Arbeitnehmern nach monatelangem Streit auf den Abbau von rund 2.300 Stellen verständigt. Schon damals hatte es nicht ausgeschlossen, dass weitere Arbeitsplätze wegfallen könnten. Außerdem sollen neue Geschäftseinheiten gegründet werden, um sich stärker an Kundenbedürfnissen ausrichten zu können. Dabei handelt es sich um die Segmente Stahl, Automotive, Chemie und Rohstoffe sowie Konsumgüter.

Von der ursprünglich geplanten Auslagerung des sogenannten Kombinierten Verkehrs - etwa Containerverkehr von den Seehäfen oder Terminals - war die Konzerntochter damals abgerückt. Die Auslagerung war einer der Hauptstreitpunkte zwischen der Arbeitgeberseite und den Betriebsräten. Die Mitteilung der EU-Kommission legt indes nahe, dass diese nun doch nötig werden könnte. Die Kommission will danach, dass DB Cargo Teile ihres Fuhrparks - also Loks - und Unternehmensbeteiligungen veräußert, um sich wirtschaftlich zu konsolidieren.

Entscheidung laut Cargo Rückenwind für eigene Pläne

Das Bundesverkehrsministerium äußerte sich positiv über die Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter. "Damit gibt es nun Klarheit für die Zukunft für das Unternehmen", teilte eine Sprecherin mit. "Alle Beteiligten sind sich einig, dass die seit Jahren andauernde wirtschaftliche Krise der DB Cargo AG dringend beendet werden muss." Das Ministerium werde eng mit der Kommission und dem Unternehmen zusammenarbeiten, um die Umsetzung sicherzustellen.

Klar ist nun vor allem, dass DB Cargo schnell profitabel werden muss. Dies betonten sowohl Ministerium als auch das Unternehmen selbst, das die EU-Entscheidung als Rückenwind wertete. "Sie bestätigt damit unseren bereits eingeschlagenen Kurs und unterstreicht dessen Bedeutung", sagte Cargo-Chefin Sigrid Nikutta. Für DB Cargo heiße dies, die Transformation konsequent voranzutreiben. "Denn nur damit können wir das Unternehmen zukunftsfähig aufstellen und die klimafreundliche Bahnlogistik nachhaltig sichern."

DB Cargo hat nach eigenen Angaben 31.000 Beschäftigte. Seit Jahren fährt das Unternehmen hohe Verluste ein. Allein im ersten Halbjahr dieses Jahres betrug das operative Minus vor Zinsen und Steuern (Ebit) mehr als 260 Millionen Euro. Konzernkreisen zufolge versucht DB Cargo daher seit Monaten, die Preise für Transporte zu erhöhen und verliert so Kunden. Der einstige Fast-Monopolist im Güterverkehr auf der Schiene ist inzwischen auf einen Marktanteil von unter 50 Prozent abgesackt. Dies wird sich voraussichtlich fortsetzen, da die EU den Insidern zufolge weitere Auflagen verhängt hat, die bislang nicht öffentlich gemacht wurden.