US-Supreme Court zur Immunität Konnte Trump machen, was er wollte?
Genießt Donald Trump weitreichende Immunität für seine Zeit als US-Präsident? Könnte er am Ende gar nicht belangt werden wegen versuchter Wahlmanipulation und des Sturms auf das Kapitol? Damit befasst sich heute das Oberste Gericht.
Für Ex-Präsident Donald Trump ist der Fall klar: "Ein Präsident muss Immunität genießen", betont Trump bei jeder Gelegenheit. Und deshalb darf er - aus seiner Sicht - auch nicht angeklagt werden wegen seiner Versuche, seine Wahlniederlage gegen den heutigen Präsidenten Joe Biden zu kippen.
Trump sagt, Präsidenten müssten schon allein deshalb absolute Immunität genießen, weil sie sonst von der gegnerischen Partei für alles, was sie tun, angeklagt würden.
Ein bislang einmaliger Vorgang
Die Frage klingt einfach: Ist ein ehemaliger US-Präsident immun gegen Strafverfolgung für sein Handeln während seiner Amtszeit? Aber in der US-Verfassung ist die Frage nicht beantwortet. Und sie hat sich so auch noch nie gestellt. Denn bisher ist kein ehemaliger US-Präsident strafrechtlich angeklagt worden.
Bis der Supreme Court eine Antwort auf die Immunitäts-Frage gibt, kann der Wahlbetrugsprozess gegen Trump vor einem Bundesgericht in der US-Hauptstadt Washington nicht beginnen. Eigentlich hätte er Anfang vergangenen Monats starten sollen. Chef-Ankläger und Sonderermittler Jack Smith macht daher Druck und argumentiert unter anderem, niemand stehe über dem Gesetz. Auch nicht Trump.
Viele Rechtsexperten sagen, wenn es nach Trump ginge, könne ein Präsident sogar ungestraft Kapitalverbrechen begehen. Allein die Idee der absoluten Immunität sei beispiellos und widerspreche dem System der Gewaltenteilung, erklärte John Dean, Berater im Weißen Haus unter Präsident Nixon, auf CNN.
Wie weit geht die Immunität?
Wozu die Immunität eines Präsidenten führen könnte, wurde bei der Anhörung einer Vorinstanz zu dem Fall deutlich. Eine Richterin fragte, ob ein Präsident denn angeklagt werden könne, wenn er die Spezialeinheit Seal Team 6 beauftragen würde, einen politischen Rivalen zu ermorden. Trump-Anwalt John Sauer antwortete: Nur, wenn er zuvor vom US-Kongress verurteilt worden sei - also in einem politischen Prozess vom Parlament und nicht in einem Strafverfahren.
Das ist eines der Argumente von Trumps Anwalt-Team. Sie sagen: Wenn überhaupt, kann ein Präsident nur dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn er zuvor in einem Amtsenthebungsverfahren durch den US-Kongress verurteilt wurde. Das ist bei Trump nicht der Fall. Ein sogenanntes Impeachment-Verfahren gegen ihn scheiterte im Senat. Trump wurde von den Vorwürfen im Zusammenhang mit der Erstürmung des Kapitols mit den Stimmen seiner Parteifreunde freigesprochen.
Trumps Team setzt auf Verzögerungstaktik
Zwei Gerichte haben Trumps Immunitäts-Anspruch bereits abgelehnt. Dass der Supreme Court Trump nun absolute Immunität gewährt, halten die meisten Experten in den USA für unwahrscheinlich. Die neun Richterinnen und Richter könnten Trumps Anspruch also ebenfalls ablehnen. Oder aber, Möglichkeit Nummer drei: eine Teil-Immunität gewähren. Er halte eine Teil-Immunität für Trump für wahrscheinlich, erklärte zum Beispiel der Jurist Andrew Cherkasky im TV-Sender Fox News.
Sollte der Supreme Court so entscheiden, könnte er den Fall zurück an das Bundesgericht in Washington geben. Mit dem Auftrag an die Richterin, zu entscheiden, ob Trumps umstrittene Kampagne gegen angeblichen Wahlbetrug - die im Sturm auf das Kapitol mündete - Amtshandlungen waren oder nicht.
Der Wahlbetrugsprozess würde sich dadurch noch weiter verzögern. Trump könnte jubeln. Denn schon allein die Tatsache, dass sich der Supreme Court überhaupt mit der Immunitäts-Frage befasst, ist ein Erfolg für den Ex-Präsidenten. Denn ob der Wahlbetrugs-Prozess - wenn er denn stattfindet - vor der Präsidentschaftswahl im November entschieden werden kann, ist offen. Und Trumps Kalkül ist: die Wahl im November gewinnen - und den Wahlbetrugsprozess dann stoppen. Oder aber: sich selbst begnadigen.