Corona-Welle Keine neue Virusvariante in China
Daten aus China zufolge wurde dort zwar keine neue Coronavirus-Variante gefunden - doch Entwarnung bedeutet das nicht. Die Regierung gebe viel zu wenig Todesfälle in Zusammenhang mit dem Virus an, mahnt die WHO.
Bei der derzeitigen Infektionswelle in China herrschen die Omikron-Varianten BA.5.2 und BF.7 vor, die es auch bereits in anderen Ländern und in Europa gibt. Das hat eine Analyse von Wissenschaftlern des chinesischen Zentrums für Krankheitskontrolle und -prävention ergeben. Demnach machen diese beiden Varianten 97,5 Prozent aller lokalen Infektionen in China aus.
Auch andere bereits bekannte Omikron-Subtypen wurden nachgewiesen - wenn auch in geringeren Prozentsätzen, heißt es in einer Mitteilung der WHO.
Krankenhäuser überlastet
Weiterhin fordert die WHO - wie bereits vor einer Woche - verlässlichere, schnellere und regelmäßige Daten von China, um einen Überblick über die Lage zu erhalten. Neben einem Überblick über kursierende Virusvarianten geht es dabei unter anderem auch um Zahlen zu Infektions- und Todesfällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.
Insbesondere die Zahl der Todesfälle sei in den chinesischen Daten unterrepräsentiert, so die WHO. Seit der abrupten Kehrtwende von der strikten Null-Covid-Poltik Anfang Dezember meldet China täglich Todesfälle im einstelligen Bereich. Vor Ort zeichnet sich jedoch ein anderes Bild. Viele chinesische Bestattungsinstitute und Krankenhäuser melden, dass sie überlastet sind.
Internationale Gesundheitsexperten gehen davon aus, dass es in diesem Jahr mindestens eine Million Todesfälle in China im Zusammenhang mit dem Coronavirus geben wird.
Hin und Her um Testpflicht
Aufgrund der massiven Infektionswelle in China und der unsicheren Datenlage haben mehrere Staaten besorgt reagiert und Reisebeschränkungen für Reisende aus China verhängt.
Die EU konnte sich zwar nach gestrigen Beratungen nicht auf eine Testpflicht einigen. Den Mitgliedsstaaten wird aber nachdrücklich empfohlen, für alle Fluggäste aus China vor der Abreise einen negativen Corona-Test zu verlangen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.