Ukhnaagiin Khurelsukh und Wladimir Putin bei einer offiziellen Begrüßungszeremonie in Ulaanbaatar (Mongolei)

Nach Besuch in Mongolei IStGH kritisiert Missachtung von Putin-Haftbefehl

Stand: 25.10.2024 04:00 Uhr

Russlands Präsident Putin war Anfang September in die Mongolei gereist. Wegen eines Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofes gegen ihn hätte er dort festgenommen werden müssen. Das geschah jedoch nicht, was das Gericht nun kritisiert.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat der Mongolei vorgeworfen, den Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin bei dessen Besuch im Land missachtet zu haben. "Die Mongolei ist der Aufforderung des Gerichts zur Zusammenarbeit nicht nachgekommen", teilte der IStGH im niederländischen in Den Haag mit.

Putin war Anfang September in die Mongolei gereist und dort nicht festgenommen worden, obwohl ein internationaler Haftbefehl des IStGH gegen ihn vorliegt. "Staaten und diejenigen, die der Rechtssprechung des Gerichts zustimmen, sind verpflichtet, Personen, gegen die Haftbefehle des IStGH vorliegen, zu verhaften und zu übergeben", hieß es in der Erklärung des Gerichts. Dabei spiele die Position oder Staatsangehörigkeit der Betroffenen keine Rolle. 

Angesichts der Schwere des mongolischen Verstoßes gegen die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit dem Gericht wurde der Fall an die Versammlung der Mitgliedsstaaten weitergegeben, wie die IStGH-Richter mitteilten.

Haftbefehl wegen Verschleppung von Kindern aus der Ukraine

Die Mongolei erkennt den IStGH an. Dieser erließ im März 2023 einen internationalen Haftbefehl gegen Putin, weil er nach Ansicht des Gerichts im Angriffskrieg gegen die Ukraine für die Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland verantwortlich ist.

Ukrainischen Angaben nach sollen Tausende Kinder nach Russland oder in russisch besetzte Gebiete der Ukraine gebracht worden sein. Russland hatte dagegen angegeben, es habe Kinder aus umkämpften Gebieten zu deren Schutz umgesiedelt.

Festnahme galt vor Besuch als unwahrscheinlich

Anlass von Putins Besuch in der mongolischen Hauptstadt Ulaanbaatar war der 85. Jahrestag des Sieges der sowjetischen und mongolischen Streitkräfte über Japan. Die Reise war sein erster Besuch in einem IStGH-Mitgliedsland seit Erlass des Haftbefehls gegen ihn. Reisen in andere Mitgliedsländer vermied er bisher.

Die Mongolei ist von Russland und China umschlossen und bemüht sich um ein ausgewogenes Verhältnis zu beiden Nachbarn sowie zum Westen. Eine Festnahme Putins galt schon wegen der wirtschaftlichen Abhängigkeit des Landes von Russland und China als unwahrscheinlich.