Hintergrund

EU-Austritt Großbritanniens Drei Zusatzerklärungen zum Brexit

Stand: 12.03.2019 14:44 Uhr

Drei Zusatzerklärungen sollten die britischen Abgeordneten überzeugen, das umstrittene Brexit-Abkommen doch noch anzunehmen. Ein Überblick über die zusätzlichen Zusicherungen, die Premierministerin May mit der EU ausgehandelt hat.

"Ergänzen, nicht ändern" - so lautet die juristische Zauberformel, die beide Seiten für ihren dramatisch inszenierten Last-Minute-Durchbruch gefunden haben. Die nächtliche Einigung von Straßburg sieht vor, dass der fertige, knapp 600 Seiten lange Brexit-Vertrag drei weitere Anhänge bekommt, die die Bedenken der Hardliner im britischen Unterhaus endgültig zerstreuen sollen.

Der eigentliche Text, dem Premierministerin May und die 27 verbleibenden EU-Mitgliedsstaaten bereits im November zugestimmt hatten, bleibt zwar unverändert. Trotzdem kann May dem Parlament in Westminster nun halbwegs glaubhaft vermitteln, dass sie bis zuletzt für einen fairen Deal gekämpft und der Gegenseite, wie versprochen, weitere rechtlich bindende Zusagen abgetrotzt hat. Die EU wiederum ist ihrer Verhandlungslinie treu geblieben, das mühsam erzielte Austrittsabkommen nicht noch einmal aufzuschnüren.

"Backstop" eingeschränkt

Das wichtigste der drei Dokumente, auf die sich May und Juncker verständigt haben, ist eine Art Garantieerklärung - im Brüsseler Bürokraten-sprech "Joint legal Instrument" genannt -, die speziell den "Backstop", die umstrittene Auffanglösung für Nordirland, positiv auslegt. Die Klausel soll eine harte Grenze auf der irischen Insel verhindern, indem ganz Großbritannien auch nach Ablauf der vereinbarten Übergangsphase so lange in der Zollunion bleibt, bis eine bessere Lösung gefunden ist.

In dem neuen Text stellen beide Seiten nun nochmals klar, dass es sich beim Backstop um eine reine Rückversicherungsmaßnahme zugunsten des Friedens in Irland handelt, die nur im Notfall und für kurze Zeit zum Einsatz kommen soll. Und, so betont Theresa May, die nicht dazu dient, das Vereinigte Königreich gegen seinen Willen und für immer an die EU zu ketten.

Sollte in den bevorstehenden Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zum Beispiel der Eindruck entstehen, dass die 27 EU-Staaten ein Wirtschaftsabkommen verschleppen und nicht nach "Treu und Glauben" handeln, dann hätte London das Recht, ein paritätisch besetztes Schiedsgericht anzurufen und sich letztlich von der Vereinbarung loszusagen. Außerdem setzt man sich gemeinsam das Ziel, bis spätestens Ende 2020 eine Regelung zu finden, die den ungeliebten "Backstop" überflüssig macht.

Innenpolitische Wirkung

Das zweite, weniger heikle Dokument soll die sogenannte "Politische Erklärung" ergänzen, jenen rund 30-seitigen Text, in dem beide Seiten ihre künftige enge Partnerschaft skizzieren. Hier verpflichten sich die Vertragspartner, so schnell wie möglich mit der Ausarbeitung eines Freihandelsabkommens zu beginnen und die Gespräche zügig abzuschließen. Auch damit sollen die skeptischen Gemüter auf der Insel besänftigt werden, die sich vor langen und zähen Verhandlungen fürchten.

Eine einseitige, nur von den Briten formulierte Protokoll-Notiz zum Brexit-Vertrag schließlich komplettiert den Formelkompromiss. In ihr betont die Regierung in London noch einmal, dass sie sich nicht auf Dauer in eine Zollunion mit der EU zwingen lassen und sich sofort aus dem Abkommen zurückziehen werde, wenn dessen Auswirkungen den nationalen Interessen zuwiderlaufen oder die Gespräche scheitern sollten.