Stickoxid in Innenstädten Brüssel verklagt Berlin - später
Eigentlich sollte die EU-Kommission Deutschland schon Mitte März wegen der Luftverschmutzung in den Ballungsgebieten verklagen. Doch nun will Brüssel wohl erst "in den nächsten Wochen" entscheiden.
Vor Ende April muss die neue Bundesregierung nicht mit einer Abgas-Klage der EU-Kommission rechnen. Das hat die Brüsseler Behörde auf Anfrage bestätigt. Wie ein Sprecher ausführte, würden die jüngst von Berlin vorgelegten zusätzlichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Innenstädten zunächst weiter geprüft.
Ende Januar musste die geschäftsführende Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) der EU-Kommission Lösungsvorschläge vorstellen.
Entschieden werde dann "in den nächsten Wochen". Praktisch heißt das: Vor Ende kommenden Monats droht der schwarz-roten Koalition kein Ungemach, denn erst dann ist der nächste Termin, an dem die EU-Kommission neue Vertragsverletzungserfahren gegen Mitgliedsstaaten veröffentlicht.
Frist lief Ende Januar ab
Ursprünglich wollten sich die Brüsseler Kontrolleure Mitte März, also in dieser Woche, mit dem Streit befassen. Diese Frist hatte Umweltkommissar Karmenu Vella Ende Januar gesetzt. Der Malteser hatte damals die zuständigen Minister aus Deutschland und acht weiteren EU-Ländern eigens zu sich in die Kommission einbestellt, quasi um sie ein letztes Mal zu ermahnen.
Als Ergebnis des "Abgas-Gipfels" mussten die deutsche Ressortchefin Hendricks und ihre Kollegen dem Umweltkommissar neue Vorschläge machen, wie man das Stickoxid-Problem in den Ballungsräumen rasch unter Kontrolle bringen könnte.
Fast alle Mitgliedstaaten überschreiten die Grenzwerte
Warum die Kommission nun einen weiteren Aufschub gewährt, sagte der EU-Beamte nicht. Möglicherweise nimmt man schlicht Rücksicht auf die morgige Kanzlerinnenwahl im Bundestag und möchte die Party nicht verderben. Abgewendet ist die drohende Klage gegen Deutschland damit jedenfalls noch nicht.
Schon seit Jahren verstoßen insgesamt 23 der 28 EU-Mitgliedstaaten gegen die geltenden Grenzwerte für saubere Luft, vor allem bei gesundheitsschädlichen Stickoxiden aus Diesel-Abgasen. Gegen zwei von ihnen - Polen und Bulgarien - laufen bereits Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.