UNESCO Baguette zum immateriellen Kulturerbe erklärt
Nur vier Zutaten, lang geformt, innen weich und außen knusprig: Die UNESCO hat die Kultur des Baguettes zum immateriellen Kulturerbe erklärt. Auch aus Deutschland hat es ein Kandidat auf die Liste geschafft.
Mehl, Wasser, Salz und Hefe: Aus vier Zutaten besteht es nur - und doch, so würdigt die UNESCO das Baguette, mache jeder Bäcker sein eigenes einzigartiges Produkt daraus.
Neben der Beliebtheit des Stangenbrots ist das einer der Gründe, warum die UN-Kulturorganisation das Gebäck nun als immaterielles Kulturerbe der Menschheit anerkannt hat, genauer: Kultur und Handwerk des französischen Baguettes. Denn auf der Liste des immateriellen Kulturerbes sind keine Gegenstände vertreten, sondern Bräuche, Feste und Handwerkskunst.
Seit heute gehört nicht nur das Können und die Kultur des Baguettes dazu, sondern auch - als einziger Kandidat aus Deutschland - der Moderne Tanz. Umfasst sind dabei verschiedene Stile, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstanden sind. Der Moderne Tanz schaffe ein Gemeinschaftsgefühl, stärke menschliche Bindungen und sei lokal verwurzelt, hieß es in der Bewerbung für die Liste. Er sei eine Quelle des sozialen Zusammenhalts und fördere die Integration und Eingliederung, insbesondere von benachteiligten Gruppen wie Menschen mit Behinderungen und älteren Erwachsenen.
Mehr als 500 Einträge aus 136 Ländern
Seit 2008 ergänzt die Liste des immateriellen Kulturerbes die Welterbe-Liste für Kultur- und Naturstätten. In dieser Woche entscheidet die UNESCO in Marokkos Hauptstadt Rabat, welche Ausdrucksformen und Fertigkeiten neu aufgenommen werden. Bisher enthält die Liste bereits mehr als 500 Einträge aus 136 Ländern, aus Deutschland sind etwa Orgelbau und Orgelmusik vertreten. Zu den diesjährigen Kandidaten zählen auch die chinesische Teezeremonie, die Kultur der bestickten Blusen in Moldau, die Kunst des Glockenläutens in Spanien und die der scharfen Harissa-Sauce aus Tunesien.
Die Anerkennung des Baguettes als immaterielles Kulturerbe dürfte auf den Verkauf und die Benennung von Baguettes in Deutschland übrigens keinen Einfluss haben. Solche Einschränkungen greifen eher bei geschützten Herkunftsbezeichnungen - so muss etwa ein Champagner oder ein Camembert aus einer bestimmten Region kommen.