EU-Gericht Oligarchen-Klage gegen Sanktionen abgewiesen
Seit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine hat die EU etwa 1.800 Geschäfts- und Privatleute sanktioniert. Mehrere zogen vor das EU-Gericht. Die Klagen zweier Russen wurden nun aber abgewiesen.
Das EU-Gericht hat die Klage des russischen Oligarchen Dimitri Pumpjanski und seiner Frau gegen die Sanktionen der Europäischen Union abgewiesen. Auch wenn Pumpjanski an den militärischen Angriffshandlungen in der Ukraine nicht unmittelbar beteiligt gewesen sei, sei er in der Gas- und Ölindustrie tätig, die der russischen Regierung als wichtige Einnahmequelle dienten, entschieden die Richter in Luxemburg.
Seine Ehefrau sei mit ihm geschäftlich verbunden, weil sie Vorsitzende der zum Unternehmen gehörenden Stiftung ist. Die Sanktionen seien also gerechtfertigt.
Ehepaar sah Sanktionen als unverhältnismäßig
Das Ehepaar hatte geltend gemacht, dass die Strafmaßnahmen aus ihrer Sicht eine willkürliche und unverhältnismäßige Einschränkung ihrer Grundrechte darstellten. Dieser Argumentation folgten die Richter nicht: Das Einfrieren von in der EU vorhandenen Vermögenswerten und das Einreiseverbot in die EU seien rechtmäßig. Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten Gericht der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden.
Die EU hat seit dem russischen Angriff auf die Ukraine rund 1.800 Geschäfts- und Privatleute auf Sanktionslisten gesetzt. Dagegen sind derzeit rund 60 Klagen vor dem Gericht der EU anhängig.
EU-Gericht kippte Sanktionen gegen Prigoschins Mutter
Ein prominentes Urteil war bereits im Frühjahr gefallen, und es stellte eine deutliche Niederlage für die EU dar. Die Mutter des inzwischen verstorbenen Chefs der russischen Privatarmee Wagner, Violetta Prigoschina, hätte nicht sanktioniert werden dürfen, entschieden die Richter damals. Ein Verwandtschaftsverhältnis reiche nicht aus, um Strafmaßnahmen gegen sie zu verhängen.
Mit Informationen von Gigi Deppe, ARD-Rechtsredaktion