Flüssigkeiten Vorschrift für Handgepäck wird wieder verschärft
Durch neue Scanner am Flughafen sollten Passagiere größere Flaschen mit Flüssigkeit mit ins Handgepäck nehmen dürfen. Aber es gibt Zweifel an der Zuverlässigkeit der neuen Technologie - die Regeln wurden nun EU-weit wieder verschärft.
An den Flughäfen in der Europäischen Union gelten ab heute wieder strengere Sicherheitsvorschriften für Flüssigkeiten im Handgepäck. Fluggäste dürfen künftig doch keine größeren Flaschen mit Flüssigkeit mit in den Flieger nehmen.
Passagiere dürfen nach Angaben der Bundespolizei und des Frankfurter Flughafenbetreibers Fraport nun Flüssiges wieder ausschließlich in kleinen Behältern bis 100 Milliliter mit sich führen, wenn diese obendrein in einer durchsichtigen Plastiktasche mit einem Höchstvolumen von einem Liter verpackt sind.
Zweifel an neuen Gepäckscannern
Grund sind Zweifel der Europäischen Union an der Zuverlässigkeit neuartiger Gepäckscanner. Die neuen Geräte mit der aus der Medizin bekannten Computer-Tomographie-Technik (CT) sollten die Sicherheitskontrollen beschleunigen und den Passagieren die Mitnahme von mehr Flüssigkeiten erlauben.
Die Scanner können in Sekundenschnelle dreidimensionale Bilder des Handgepäckinhalts herstellen, sodass die Flüssigkeitsregelungen überflüssig schienen. Einige EU-Flughäfen, wie etwa in Rom und Amsterdam, haben sie bereits in Betrieb genommen und ihre Vorschriften gelockert. Die meisten Flughäfen haben die neue Technologie aber noch nicht eingeführt.
Die bereits 2006 eingeführte Flüssigkeitsregel war auch an einigen deutschen Kontrollpunkten ausgesetzt worden, wenn das Gepäck mit CT-Scannern überprüft werden konnte. Auch größere Flaschen konnten teilweise im Handgepäck bleiben.
Doch damit ist nun bis zu einer Überprüfung der Sicherheitszweifel vorerst Schluss. Größere Flaschen müssen wieder mit dem Koffer abgegeben werden. Die Beutel mit Flüssigkeiten müssen ebenso wie Elektronik an den Sicherheitskontrollen ausgepackt und vorgezeigt werden.
Flüssigkeiten, Gele, Aerosolen
Nach der EU-Verordnung zum Handgepäck spricht man von Flüssigkeit bei "Flüssigkeiten, Gelen und Aerosolen".
Dies seien alle Substanzen, die "bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig, cremig oder von ähnlicher Konsistenz sind". Im Zweifel entscheidet das Sicherheitspersonal. Ausgenommen von den Flüssigkeitsregeln sind Medikamente und flüssige Babynahrung.