EGMR-Entscheidung Schweiz wegen Racial Profiling verurteilt
Ein schwarzer Schweizer wird in Zürich am Bahnhof von der Polizei kontrolliert - er vermutet, wegen seiner Hautfarbe, und klagt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab ihm nun Recht und verurteilte die Schweiz.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einem Mann aus der Schweiz Recht gegeben, der wegen Racial Profiling bei einer Polizeikontrolle geklagt hatte. Die Richter stellten drei Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention fest, unter anderem wegen Diskriminierung. Die Schweiz muss dem Mann, der schwarze Hautfarbe hat, knapp 24.000 Euro allein für Kosten und Auslagen zahlen. Eine Entschädigung hatte der Kläger nicht beantragt.
Nach Justizangaben war Mohamed Wa Baile 2015 auf dem Weg zur Arbeit im Bahnhof Zürich von der Polizei zur Identitätskontrolle aufgefordert worden. Als er sich weigerte, seine Papiere zu zeigen, durchsuchten ihn die Beamten. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet, weil er sich den Anweisungen der Polizei widersetzt hatte. Er wurde daraufhin zu einer Geldstrafe von 100 Schweizer Franken verurteilt.
Der Schweizer klagte sich durch alle Instanzen, weil er die Identitätskontrolle für rechtswidrig hielt. Er sah darin eine Diskriminierung aufgrund seiner schwarzen Hautfarbe. Die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigten das. Sie sehen in der Personenkontrolle sowie dem darauf folgenden Verfahren vor Schweizer Gerichten Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie das Recht auf wirksame Beschwerde.
Racial Profiling bezeichnet die Methode, das physische Erscheinungsbild, etwa Hautfarbe oder Gesichtszüge, einer Person als Entscheidungsgrundlage für polizeiliche Maßnahmen wie Personenkontrollen, Ermittlungen und Überwachungen heranzuziehen.