Einsatz für Menschenrechte Clooney-Stiftung in Russland unerwünscht
Das Ehepaar Clooney setzt sich mit seiner Organisation für Menschenrechte ein. Auch mit Russlands Krieg in der Ukraine hat diese sich befasst - und bereits geklagt. Jetzt folgt ein Quasi-Verbot durch russische Behörden.
Die Stiftung von US-Schauspieler George Clooney und seiner Frau Amal ist in Russland zur unerwünschten Organisation erklärt worden. "Die Stiftung arbeitet im Hollywood-Stil daran, Russland zu diskreditieren", teilte die Generalstaatsanwaltschaft nach Angaben russischer Agenturen mit. "Sie unterstützt falsche Patrioten, die aus dem Land geflohen sind, sowie die Mitglieder verbotener extremistischer und terroristischer Vereinigungen."
Die Clooney Foundation for Justice kämpft gegen Menschenrechtsverletzungen. Der politisch engagierte Hollywoodstar hat die Stiftung mit seiner Ehefrau, einer prominenten Menschenrechtsanwältin, gegründet.
Stiftung klagte wegen Angriff auf die Ukraine
Die Clooney-Stiftung reichte noch im Juli zusammen mit weiteren Nichtregierungsorganisationen Klage gegen Russland wegen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen vor dem UN-Menschenrechtsausschuss ein. Konkret ging es dabei um einen Raketenangriff auf die ukrainische Stadt Winnyzja vor zwei Jahren.
Im Oktober wandte sich die Stiftung wegen mutmaßlicher russischer Kriegsverbrechen in der Ukraine bereits an die Bundesanwaltschaft. Ihre Experten sahen in drei Komplexen Kriegsverbrechen durch Berichte von Opfern oder ihren Familien und durch Fotos, Videos sowie Satellitenbilder belegt.
Dabei ging es einmal um einen Raketenangriff auf einen Touristenort in der Odessa-Region, bei dem im Sommer 2022 viele Zivilisten getötet und weitere schwer verletzt worden sein sollen. In einem zweiten Fall sollen russische Bodentruppen im damals besetzten Gebiet Charkiw zwischen März und September 2022 vier Männer gefoltert und hingerichtet haben. Ein dritter Vorgang identifizierte demnach Kommandeure russischer Einheiten, die während der Okkupation in der Region Kiew im März 2022 an Hinrichtungen, Folterungen, sexueller Gewalt und Plünderungen beteiligt gewesen sein sollen.
Nach dem Völkerstrafgesetzbuch ist es möglich, dass der Generalbundesanwalt bei bestimmten Verbrechen ermittelt, die nicht in Deutschland begangen wurden. Hintergrund ist das sogenannte Weltrechtsprinzip: Kriegsverbrecher sollen nirgendwo auf der Welt eine sichere Zuflucht finden.
Erklärung kommt einem Verbot gleich
Eine Erklärung zur "unerwünschten Organisation" kommt in Russland einem Verbot gleich. Kritisiert wird immer wieder, dass das russische Gesetz über unerwünschte Organisationen keinen rechtlichen Grundsätzen genüge, weil nicht klar sei, welche Handlungen zu einer Einstufung als unerwünscht führten.
Russland hatte seit Kriegsbeginn zahlreiche Einrichtungen zu unerwünschten Organisationen erklärt, darunter auch Stiftungen und das international angesehene Deutsche Historische Institut.