Einschränkung von Informationsrechten Orban hält an LGBTQ-Gesetz fest
Ungarns Ministerpräsident Orban hält an seinem umstrittenen Gesetz zum Verbot von LGBTQ-Inhalten fest. Es sei bereits in Kraft getreten. Einige EU-Staaten fordern nun, Orban klare Grenzen aufzuzeigen.
Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban hat eine Rücknahme des umstrittenen Gesetzes zur Einschränkung der Informationsrechte von Jugendlichen im Hinblick auf Homosexualität und Transsexualität ausgeschlossen. Das Gesetz sei bereits verkündet und in Kraft, sagte Orban kurz vor dem Beginn des EU-Gipfels in Brüssel.
Das in der vergangenen Woche vom ungarischen Parlament gebilligte Gesetz sieht unter anderem ein Verbot von Büchern, Filmen und anderen Inhaltsträgern vor, die Kindern und Jugendlichen zugänglich sind und in denen Sexualität dargestellt wird, die von der heterosexuellen abweicht. Darüber hinaus wird Werbung verboten, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil einer Normalität erscheinen.
17 EU-Staaten haben Protest eingelegt
Kritik an den neuen Regelungen wies Orban erneut zurück. Das Gesetz sorge dafür, dass Eltern exklusiv darüber entscheiden könnten, wie sie die sexuelle Erziehung ihrer Kinder gestalten wollten, erklärte er. Es richte sich nicht gegen Homosexualität. Er verteidige die Rechte von Homosexuellen, sagte Orban.
Die EU-Kommission und zahlreiche andere EU-Staaten sind der Auffassung, dass das Gesetz Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. 17 Staaten haben Protest gegen das Gesetz eingelegt, weshalb darüber auch beim EU-Gipfel gesprochen werden soll.
Asselborn: "Müssen Orban die Grenze zeigen"
Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn erwartet angesichts des umstrittenen Gesetzes eine klare Antwort der Europäischen Union. "Orban spielt so lange mit unseren Werten, bis er sieht, wo die Grenze ist - und die müssen wir ihm zeigen", sagte Asselborn dem Sender NDR Info.
Bei Orban seien "Hopfen und Malz verloren", so Asselborn. Er gehe davon aus, dass Orban "nicht mehr auf die europäische Schiene kommt". Das Gesetz sei schändlich und richte sich klar gegen nicht-heterosexuelle Menschen. "Er ist aber zu feige, das zu sagen."
EU-Staaten uneins über Konsequenzen
Als mögliche Konsequenzen nannte Asselborn einen Zahlungsstopp von EU-Hilfen und einen Entzug des Stimmrechts. Allerdings stockt das Verfahren gegen Ungarn nach Artikel 7 der EU-Verträge, das zum Entzug von Stimmrechten führen könnte, seit Jahren mangels ausreichender Mehrheit der übrigen EU-Staaten.
Ein neuer Rechtsstaatsmechanismus im EU-Haushaltsrecht wird ebenfalls noch nicht angewandt, weil Ungarn und Polen vor dem Europäischen Gerichtshof dagegen geklagt haben.