14 EU-Staaten einigen sich auf Scheidungsrecht Aus für das Windhundprinzip
Es ist ein bisher einmaliger Vorgang: Nachdem sich die 27 EU-Staaten nicht auf ein einheitliches Scheidungsrecht einigen konnten, beschlossen nun 14 Länder mit Zustimmung der anderen Partner gemeinsame Regelungen. Binationale Ehepaare können künftig wählen, in welchem Land und nach welchem Recht sie sich scheiden lassen.
Zum ersten Mal in der Geschichte der EU schreitet in der Justizpolitik ein Teil der Mitgliedsländer voran. Deutschland und 13 weitere europäische Staaten erleichtern binationalen Paaren die Scheidung. In diesen Ländern soll von kommendem Jahr an nach einheitlichen Vorgaben bestimmt werden, welches nationale Scheidungsrecht gilt. Damit nutzen die Länder erstmals das Instrument der "Verstärkten Zusammenarbeit", das der EU-Vertrag vorsieht und das Staaten Sonderwege ermöglicht. Die 27 EU-Justizminister gaben bei einem Treffen in Luxemburg grünes Licht für die Einigung.
Von einem "historischen Moment" sprach Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nach den Beratungen. Neben Deutschland wollen unter anderem Frankreich, Österreich, Spanien, Italien, Belgien und Luxemburg zunächst ohne die anderen Staaten beim Scheidungsrecht vorangehen. "Das ist flexibel und sehr bürgernah", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. EU-Justizkommissarin Viviane Reding zeigte sich zuversichtlich, dass die neuen Regeln schon im kommenden Jahr in Kraft treten könnten. Dafür ist noch die Zustimmung des Europaparlaments nötig.
14 EU-Staaten vereinbarten gemeinsame Regelungen zur Scheidung von binationalen Ehepaaren.
Im Streitfall gilt zunächst das Recht des Wohnorts
Jedes Jahr reichen nach EU-Angaben rund eine Million Ehepaare in Europa die Scheidung ein. Davon sind rund 140.000 grenzüberschreitend. Wenn die Partner nicht dieselbe Staatsangehörigkeit haben oder im Ausland leben, kann die Trennung wegen der unterschiedlichen Rechtssysteme der 27 EU-Staaten leicht zum Albtraum werden. Bisher war nach dem sogenannten Windhundprinzip der Partner im Vorteil, der am schnellsten vor Gericht eilte. Künftig sollen die Trennungswilligen wählen können, ob sie das Scheidungsrecht ihres Heimatlandes bevorzugen oder das ihres Wohnsitzes. Im Streitfall gilt zunächst das Recht des Wohnorts. Von den vereinfachten Regeln könnten auch die schätzungsweise 30.000 binationalen Paare profitieren, die sich in Deutschland jährlich scheiden lassen. Allerdings betreffen EU-Regeln nur Bürger aus EU-Ländern, also zum Beispiel keine deutsch-türkischen Paare.
Die Einigung auf einheitliche Trennungsregeln für alle 27 EU-Staaten war vor zwei Jahren am Veto Schwedens gescheitert, das sein extrem liberales Scheidungsrecht in Gefahr sah. In dem skandinavischen Land ist eine Blitzscheidung per Post möglich. Das andere Extrem bildet in Europa die Mittelmeerinsel Malta, wo gar keine Scheidungen erlaubt sind.