Übernahme von WhatsApp Millionenstrafe der EU gegen Facebook
Die Übernahme von WhatsApp hat für Facebook ein teures Nachspiel: Die EU-Kommission verhängt 110 Millionen Euro Strafe gegen das US-Unternehmen. Brüssel sieht sich von Facebook getäuscht, was die Weitergabe von Nutzerdaten angeht.
Die EU-Kommission hat gegen Facebook eine Strafe in Höhe von 110 Millionen Euro verhängt. Brüssel wirft dem US-Unternehmen vor, bei der Übernahme von WhatsApp irreführende Angaben gemacht zu haben. Die Höhe der Geldbuße begründete Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager mit der abschreckenden Wirkung für falsche Angaben bei Verfahren zur Fusionskontrolle.
Falsche Informationen zur Datenweitergabe?
Facebook hatte nach Angaben der Kommission bei der Anmeldung der Übernahme des Messenger-Dienstes 2014 erklärt, dass es nicht zuverlässig möglich sein werde, einen automatischen Datenabgleich zwischen den Benutzerkonten beider Dienste einzurichten.
Im August 2016 hatte Facebook dann aber angekündigt, künftig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern mit Facebook-Profilen zu verknüpfen. Die EU-Kommission sieht sich deshalb getäuscht: In Wahrheit habe Facebook bereits bei der Übernahme von WhatsApp die Nutzerdaten abgleichen können, betont Vestager. Die Kommissarin sprach im Zusammenhang mit der Strafe von einem "klaren Signal an Unternehmen", dass sie die Regeln der EU bei Übernahmen einhalten müssen. "Wir brauchen korrekte Angaben, um unseren Job machen zu können", schrieb Vestager auf Twitter.
Facebook akzeptiert Strafe
Die 2014 erteilte Genehmigung zur Fusion der beiden US-Internetgiganten wird aber nicht gekippt. Facebook will die Strafe offenbar akzeptieren. "Die heutige Ankündigung bringt die Sache zum Abschluss", erklärte ein Sprecher.
Widerstand von Daten- und Verbraucherschützern
Gegen die Aktualisierung der Nutzungsbedingungen bei WhatsApp, womit die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Facebook für zulässig erklärt wurde, hatte sich Widerstand geregt. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar erließ kurz darauf einen Bescheid, wonach die Daten deutscher WhatsApp-Nutzer nur dann gespeichert werden dürfen, wenn eine entsprechende Einwilligung vorliegt. Sollten bereits Daten gespeichert sein, müssten diese gelöscht werden.
Der Bundesverband der Verbraucherschutzzentralen (VZBV) reichte Anfang des Jahres vor dem Landgericht Berlin Klage gegen WhatsApp ein und zwar wegen der Weitergabe von Daten an die Unternehmensmutter Facebook.