Internetkonzern stellt seine Datenschutzbestimmungen um Was sich für die User von Google ändert

Stand: 29.02.2012 16:44 Uhr

Sie ist eine der am stärksten frequentierten Adressen im Web: die Startseite von Google. Bei dem Konzern ändern sich ab 1. März die Datenschutzbestimmungen. Was heißt das für die User? Können sie den neuen Bestimmungen ausweichen? Was sagen Datenschützer? Wir beantworten die häufigsten Fragen.

Was wird bei Google zum 1. März anders?

Google will seine verschiedenen Dienste stärker miteinander verschmelzen. Schon lange ist der Anbieter mehr als nur eine Suchmaschine. Zu den Angeboten des US-Konzerns gehören unter anderem das Video-Netzwerk YouTube, der E-Mail-Dienst GoogleMail, das soziale Netzwerk Google+, ein Kalender und ein Online-Office-Programm. Google will Daten, die Nutzer in diesen Diensten hinterlassen, künftig einfacher miteinander verknüpfen können. Dazu führt der Konzern die Datenschutzbestimmungen von mehr als 70 Diensten zu einer einzigen zusammen.

Wie verändern sich die Google-Dienste für die Nutzer?

Google will es Nutzern erleichtern, zwischen den einzelnen Diensten hin und her zu wechseln. Dazu werden z.B. auch verschiedene Nutzernamen von Anwendern für verschiedene Dienste des Konzerns vereinheitlicht. Durch Angaben zu Vorlieben oder persönliche Daten, die Nutzer bei Google-Diensten hinterlassen, will das Unternehmen Anwendern unter anderem personalisierte Suchergebnisse liefern. Genauso will Google die Werbeanzeigen für seine Nutzer maßschneidern. Das kann, muss aber nicht als Nachteil für die User bewertet werden.

Wer ist von den neuen Datenschutz-Regeln betroffen?

Rein rechtlich betreffen die Neuerungen alle Internetnutzer, die Google-Dienste wie die Suchmaschine oder das Nachrichtenportal nutzen. Praktische Auswirkungen haben die neuen Regeln aber vor allem für Nutzer mit einem Google-Konto. Nutzt ein Kunde etwa GoogleMail, den Kalender und ist Mitglied bei Google+, kann der Konzern künftig diese Daten zusammenführen. Daraus könnte Google dann personalisierte Suchergebnisse ableiten - und etwa beim Suchwort "Golf" erahnen, ob der Nutzer das Auto oder den Sport meint.

Müssen Nutzer den neuen Bestimmungen extra zustimmen?

Nein. Ein aktives Zustimmen der Nutzer ist nicht nötig, es erfolgt gewissenmaßen passiv - durch das Nutzen der Angebote von Google. Gleichwohl informiert Google seit Wochen auf den Startseiten seiner Dienste über seine Pläne.

Wie problematisch sind die Änderungen?

"Google ändert im Grunde nichts Wesentliches", sagt der Journalist Jo Bager vom Fachdienst "Heise" aus Hannover. Schon länger habe man einzelne Dienst miteinander verbinden können, etwa Kalender und E-Mail-Verzeichnisse, "und diese Verbindung wird nun lediglich übergreifend stattfinden". Bager weist im Gespräch mit tagesschau.de darauf hin, dass "keine neuen Daten erfasst" würden.

Welche Daten erfasst Google?

Das hängt davon ab, wie Nutzer Google in Anspruch nehmen. Für die Nutzung vieler Google-Angebote müssen Nutzer ein Konto anlegen. Dort hinterlegen sie zum einen persönliche Daten wie Name, E-Mail oder auch Kreditkartennummer. Zum anderen sammelt Google Daten über die Nutzung seiner Dienste, die im Falle angemeldeter Nutzer auch diesen zugeordnet werden können. Dabei kann es sich um Informationen handeln wie Gerätetyp, Betriebssystem, Telefonnummer oder Standortdaten.

Was können die Nutzer tun?

Den neuen Datenschutzbestimmungen ganz auszuweichen, würde einen Verzicht auf Google-Dienste bedeuten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband empfiehlt Internetnutzern, nicht alle Informationen im Netz bei einem einzigen Anbieter zu vereinen. So könnten Nutzer etwa ihre Fotos anstatt bei Google bei anderen Anbietern online teilen oder andere soziale Netzwerke nutzen. Zudem müssen Nutzer bei einigen Google-Diensten - wie der Suchmaschine - während des Surfens nicht immer angemeldet sein. Bestimmte Funktionen wie die personalisierte Suche und maßgeschneiderte Anzeigen lassen sich im Google-Konto auch abstellen.

"Dazu wäre es vielleicht eine gute Idee, sich bei Google einzuloggen und das Dashboard anzuklicken, wo alle Google-Accounts des Users zusammenlaufen", rät Heise-Redakteur Bager. "Auf die Art sieht man recht schnell, was Google über einen weiß. Und dort lassen sich die persönlichen Datenschutzeinstellungen auch übersichtlich erfassen, etwa wo man welche Telefonnummer angegeben hat." Wie genau das Dashboard nach der Umstellung der Datenschutzregeln aussieht, könne allerdings noch nicht gesagt werden.

Wie kann ich mein Google-Konto löschen - und was passiert dann?

Hierfür hält Google eine eigene Funktion bereit. Die Daten bleiben nach Angaben des Unternehmens dann noch rund 60 Tage gespeichert für Nutzer, die es sich noch mal anders überlegen. Danach sind die Daten weg. Zum Löschen müssen sich Nutzer bei ihrem Konto anmelden, sie wählen dann die Funktion "Konto schließen und alle damit verknüpften Dienste und Informationen löschen". Auch können Nutzer die Daten nur einzelner Produkte wie etwa GoogleMail löschen.

Das sehen vor allem Datenschützer kritisch. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix sagte: "Es deutet alles darauf hin, dass hier geltendes europäisches Datenschutzrecht verletzt wird." Auch der zuständigen französischen Aufsichtsbehörde CNIL zufolge hat Google nicht alle europäischen Regeln eingehalten. So seien die Angaben über die Nutzung der Daten zu vage und auch für Fachleute schwer verständlich. Damit ist möglicherweise fraglich, ob Google die neuen Nutzungsbedingungen in der EU einführen darf.

Zusammengestellt von Christian Radler, tagesschau.de