USA setzen sich im Streit mit der EU durch Fluggastdaten für alle US-Terrorfahnder
Vertreter der EU und der USA haben sich darauf geeinigt, dass persönliche Daten aller EU-Fluggäste in die USA den US-Behörden noch einfacher zugänglich gemacht werden. Den ersten Zugriff auf die Daten hat das US-Ministerium für Heimatschutz.
Von Michael Becker, ARD-Hörfunkstudio Brüssel
Es war eine harte Nacht für die Verhandlungsführer auf beiden Seiten des Atlantiks - bis heute morgen um acht dauerten die Verhandlungen - per Videokonferenz hatten EU- und US-Vertreter immer wieder miteinander gesprochen. Schließlich kam folgende Lösung dabei heraus: Wie bisher auch schon übermitteln die Fluggesellschaften Daten über jeden Passagier, der in die USA fliegt, an die Amerikaner. Es sind zum Teil sehr persönliche Daten - eine ganze Liste mit bis zu 34 Angaben. Angaben, über die sich die US-Behörden Aufschluss über mögliche Terrorverdächtige erhoffen. Umstritten war allerdings bis zuletzt, welche US-Behörden Zugriff auf die Daten haben sollen. Die EU wollte ein möglichst hohes Maß an Datenschutz gewährleisten. Der Kompromiss sieht nun so aus: Die Fluggesellschaften übermitteln die Daten an das US-Heimatschutzministerium - dort können andere US-Behörden, die mit der Terrorabwehr zu tun haben, Daten einsehen.
Bereits seit 2004 müssen alle Fluggesellschaften, die von der EU aus in die USA starten, die Registrierungsdaten übermitteln. Je nach Airline geht es um bis zu 34 Datensätze. Hier die wichtigsten:
- Buchungscode
- Buchungsdatum
- Reisedaten
- Name des Passagiers
- Nummer des Reisepasses oder Personalausweises
- Adresse
- E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Alle Informationen zur Bezahlung des Tickets
- Reiseweg (inkl. Umsteigen etc.)
- ggf. Buchungsänderungen
- Bei Vielfliegerprogrammen: Flugmeilen
- ggf. Reisebüro
- Informationen über die Ticketklasse
- Sitzplatz
- Nummer des Gepäckzettels
EU-Innen- und Justizkommissar Franco Frattini meint, dass dem Datenschutz ausreichend Rechnung getragen wird: "Wir akzeptieren, dass die Daten an andere Behörden weitergegeben werden - vorausgesetzt, dass sie vergleichbare Standards im Datenschutz haben". Letztlich heißt das, dass die Amerikaner sich durchgesetzt haben. FBI, CIA und andere Behörden können künftig legal auf die Passagierdaten aus Europa zugreifen - so wie die USA es gefordert hatten. "Wir reden nicht über mehr Daten, die übermittelt werden - wir reden nur darüber, dass es einfacher werden soll, diese Daten an andere Behörden weiterzugeben," verteidigt Frattini den Kompromiss.
Keine Wahl für Europäer?
Die USA hatten Fluggesellschaften damit gedroht, Flügen in die USA die Landeerlaubnis zu entziehen, wenn die geforderten Angaben über die Passagiere nicht vorab gemeldet werden. Wäre ein Abkommen mit der EU nicht zustande gekommen, hätten die Amerikaner mit jedem Land für sich Vereinbarungen getroffen - aus EU-Sicht sicherlich die schlechtere Variante. Für die Fluggesellschaften besteht jetzt immerhin Rechtssicherheit. Passagiere, die nicht wollen, dass die Daten an die US-Behörden weitergegeben werden, werden wohl auf eine Reise in die USA verzichten müssen.
Gestern schon hatte die EU außerdem neue Regeln für Handgepäck auf Flugreisen verabschiedet - auch das in Absprache mit den USA; dort gelten die selben Bestimmungen. Ab November dürfen nur noch Flaschen mit maximal 100 Milliliter Flüssigkeit mit an Bord genommen werden. Größere Mengen müssen hinter der Sicherheitskontrolle, also im Duty-Free-Bereich, gekauft werden - für sie gelten Ausnahmen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Terroristen Flüssigsprengstoff mit an Bord von Flugzeugen nehmen können.