Hintergrund

Vereinbarung über Waffenruhe Das Abkommen von Minsk

Stand: 13.11.2014 09:49 Uhr

Vertreter der ukrainischen Regierung, der Separatisten, der OSZE und Russlands beschlossen am 5. September 2014 eine Waffenruhe für die Ostukraine. Bei dem Treffen in der weißrussischen Hauptstadt Minsk vereinbarten sie zwölf Punkte.

Neben der Waffenruhe, die von der OSZE überwacht werden soll, ist auch vom Abzug Bewaffneter die Rede. Die OSZE soll darüber hinaus auch die ukrainisch-russische Grenze permanent "überprüfen".

Ein weiterer, wichtiger Punkt ist die Einigung auf ein "Gesetz über einen Sonderstatus". Es soll die Einrichtung einer lokalen Selbstverwaltung in Donezk und Lugansk ermöglichen. Außerdem dient es als Basis für vorgezogene Kommunalwahlen in der Ostukraine.

Das Parlament in Kiew verabschiedete das entsprechende Gesetz noch im September. Es sah allerdings einen auf drei Jahre begrenzten Sonderstatus vor - und Kommunalwahlen nach ukrainischem Recht, die die Separatisten ablehnten.


Angesprochen werden im Minsker Abkommen auch die Freilassung aller Gefangenen sowie eine Amnestieregelung. Zudem bekannten sich die Teilnehmer in Minsk zum Wiederaufbau der Ostukraine und bekundeten ihren Willen, einen nationalen Dialog fortzusetzen, der alle Seiten einschließt.

Unterzeichnet haben das Dokument die OSZE-Gesandte Heidi Tagliavini, der frühere ukrainische Präsident Leonid Kutschma, der russische Ukraine-Botschafter Michail Surabow sowie die Separatistenführer Alexander Sachartschenko und Igor Plotnizki.