Fehlende Substanz kritisiert Trump scheitert mit Klage gegen Clinton
Seine Ex-Gegnerin Clinton und Ex-FBI-Chef Comey hätten die Russland-Ermittlung veranlasst, um ihm zu schaden - das stand in der Trump-Klage gegen die beiden. Das Urteil eines US-Bezirksrichters dazu war aber vernichtend.
Der frühere US-Präsident Donald Trump ist mit einer Klage gegen seine einstige Gegenkandidatin Hillary Clinton und die frühere FBI-Führung gescheitert. Trump habe seine Vorwürfe nicht belegt, dass Clinton, der frühere FBI-Chef James Comey und andere ein abgestimmtes Vorgehen verabredet hätten, um Ermittlungen über eine Einflussnahme Russlands auf die Wahl 2016 zu erreichen, urteilte US-Bezirksrichter Donald Middlebrooks und wies die Klage zurück.
Trumps Anwältin Alina Habba kündigte am Freitag Berufung an. Trump hatte geklagt, die Russland-Ermittlungen hätten große Teile seiner Präsidentschaft überschattet.
Richter: Klage unzulänglich und nicht plausibel
Richter Middlebrooks erklärte, Trumps Klage enthalte krasse Unzulänglichkeiten, viele Darstellungen seien nicht plausibel. Der Klageschrift fehle es an Substanz, was sie durch Ausführlichkeit, Übertreibungen und Wehleidigkeiten wettzumachen suche.
Trump gehe es offenbar gar nicht darum, rechtliche Nachteile auszugleichen. "Stattdessen versucht er, ein 200-seitiges politisches Manifest zur Schau zu stellen, mit Unmut über Leute, die sich ihm widersetzt haben. Und dafür ist dieses Gericht nicht der richtige Ort", erklärte der Richter.