
Nach Festnahmen von Touristen Drohen bei Reisen in die USA mehr Probleme?
Ist es unter Präsident Trump riskanter geworden, in die USA zu reisen? Einige Fälle, in denen Touristen festgenommen wurden, schüren Bedenken. Was ist über diese Fälle bekannt? Und was sollten Reisende beachten? Ein Überblick.
Was hat die Debatte um mögliche Risiken bei der Einreise ausgelöst?
Seit der Amtsübernahme von US-Präsident Donald Trump sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen Menschen die Einreise in die Vereinigten Staaten verweigert wurde und sie teils sogar festgenommen wurden.
Aus Deutschland sind drei solcher Fälle bekannt geworden. Einer Frau, die in den USA Urlaub machen wollte, wurde vorgeworfen, illegal in den Vereinigten Staaten arbeiten zu wollen. Bei einem Mann kam es bei der Befragung durch Sicherheitskräfte am Flughafen zu einem Missverständnis, wodurch er fälschlicherweise angab, in Los Angeles zu leben. Auch er hatte für eine Urlaubsreise in die USA kommen wollen. Die beiden Touristen wurden jeweils über mehrere Wochen in einer Haftanstalt festgehalten und konnten dann wieder nach Deutschland zurückkehren.
Im dritten Fall sitzt der 34-jährige Fabian Schmidt nach wie vor in einer US-Haftanstalt. Er hatte von einem Besuch in Luxemburg in die USA zurückkehren wollen. Hier lebt er seiner Mutter zufolge bereits seit 2007 und besitzt eine sogenannte Greencard, also eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung, die ihn rechtlich weitgehend mit US-Staatsbürgern gleichsetzt.
Doch nicht nur Fälle, in denen deutsche Staatsbürger betroffen sind, haben Aufsehen erregt. So wurde auch einer aus dem Libanon stammenden Ärztin, die an der Brown University in Rhode Island tätig war und ein gültiges Visum besaß, die Einreise verweigert. Sie wurde sofort abgeschoben, mit der Begründung, es gebe Hinweise, sie sympathisiere mit der libanesischen Hisbollah-Miliz.
Auch einem französischen Wissenschaftler, der Anfang März zu einer Tagung im texanischen Houston hatte reisen wollte, wurde die Einreise verwehrt. Frankreichs Forschungsminister Philippe Baptiste warf den USA vor, Grund seien Nachrichten auf dem Handy des Forschers, in denen er Trumps politischen Umgang mit der Wissenschaft kritisiert habe. Das US-Heimatschutzministerium dementierte diese Darstellung. Die Zurückweisung habe nichts mit der politischen Einstellung des Wissenschaftlers zu tun gehabt. Auf seinem Handy seien jedoch "vertrauliche Informationen" der für Atomforschung bekannten US-Forschungseinrichtung Los Alamos National Laboratory gefunden worden. Damit habe der Franzose gegen eine Geheimhaltungserklärung verstoßen, was der Beschuldigte auch selbst eingeräumt habe.
Wie reagiert Deutschland auf die Fälle?
Das Auswärtige Amt hat seine Reisehinweise für die USA aktualisiert. Die Behörde rät allen, die in die USA einreisen wollen, vorab genau zu prüfen, ob Angaben zu Zweck und Dauer der Reise wirklich stimmen. "Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer bei Reisen können bei Ein- beziehungsweise Ausreise zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung führen", heißt es auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Zudem warnt die Behörde, dass "eine ESTA-Genehmigung oder ein US-Visum nicht in jedem Fall zur Einreise in die USA berechtigt". Die Entscheidung, ob die Einreise gewährt wird, liege letzten Endes bei den amerikanischen Grenzbehörden. Die Abkürzung ESTA steht für Electronic System for Travel Authorization (Elektronisches System zur Reisegenehmigung).
Reisende in die USA sollten sich vor Beginn ihrer Reise nochmals über die aktuell geltenden Reisehinweise informieren. Die geänderten Hinweise entsprechen aber keiner Reisewarnung durch das Auswärtige Amt.
Was wird für die Einreise in die USA benötigt?
Für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen zu touristischen und geschäftlichen Zwecken brauchen deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger derzeit kein Visum. Notwendig sind ein gültiger biometrischer Reisepass und die ESTA-Genehmigung, die elektronische Einreisegenehmigung.
Der ESTA-Antrag sollte spätestens 72 Stunden vor der Abreise online gestellt werden, idealerweise jedoch früher. Für den Antrag wird eine Gebühr von 21 US-Dollar erhoben, umgerechnet also rund 19 Euro. Ein genehmigtes ESTA ist zwei Jahre gültig. Sollte eine ESTA-Genehmigung jedoch abgelehnt werden, wird ein Visum nötig, dessen Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann.
Wer sich für eine Reise in die USA einen neuen Reisepass ausstellen lassen muss, sollte allerdings beachten, dass unter der neuen Trump-Regierung nur noch zwei Einträge zum Geschlecht gültig sind: männlich oder weiblich. Ist im Reisepass ein "x" als Geschlecht vermerkt oder der Geschlechtseintrag nicht identisch mit dem Geschlecht bei der Geburt, könnte das Probleme bei der Einreise geben, warnt auch das Auswärtige Amt. Es rät Betroffenen, sich vorab bei einer US-amerikanischen Botschaft oder einem Konsulat zu erkundigen - auch, ob eventuell neue Reisedokumente beantragt werden müssen.
Für alle Reisen, die nicht als touristisch oder geschäftlich gelten, wird ein Visum benötigt. Das gilt etwa für ein Studium oder eine Ausbildung, Reisen zu Forschungszwecken oder für journalistische Tätigkeiten, für Austauschprogramme oder auch für Au-pair-Aufenthalte oder für eine geplante Arbeitsaufnahme in den USA.
Was, wenn die Einreise direkt von US-Grenzschutzbeamten verweigert wird?
Sollte die Einreise bei einer Kontrolle direkt nach der Ankunft in den USA trotz vorliegender Dokumente verweigert werden, rät die US-Nichtregierungsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) dazu, die Absicht zur Einreise zu widerrufen. Dann wird die Einreisegenehmigung im Regelfall sofort annulliert und der Betreffende muss ausreisen.
US-Grenzbeamte haben jedoch das Recht, Einreisende trotz eines solchen Widerrufs festzuhalten. Formell gesehen finden die Einreisekontrollen laut ACLU außerhalb von US-Territorium statt, dadurch bestehe kein verfassungsmäßiger Schutz. In einem solchen Fall rät die NGO, schnellstmöglich juristischen Beistand durch einen Anwalt einzuholen. Durch den fehlenden Verfassungsschutz hat der oder die Betroffene aber nicht automatisch ein Anrecht auf einen Anwalt.
Betroffene, denen die Einreise verwehrt wurde, können nach ihrer Rückkehr laut Auswärtigem Amt das Department of Homeland Security (DHS) kontaktieren. Bei der dortigen zentralen Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen in Zusammenhang mit der Einreise in die USA (Traveler Redress Inquiry Program), kann ein Online-Formular ausgefüllt und Angaben zur Person und Art der negativen Erfahrungen gemacht werden, um Auskunft oder Abhilfe zu erbitten.
Weitere die Einreise in die USA betreffende Fragen sollten rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen US-amerikanischen Auslandsvertretung geklärt werden.
Wie viele Deutsche reisen pro Jahr in die USA?
Die aktuellsten Zahlen der Tourismusorganisation Brand USA gelten für das Jahr 2023. In diesem Jahr reisten etwa 1,8 Millionen Deutsche in die Vereinigten Staaten. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl nochmals an: Laut des Deutschen Reiseverbandes (DRV) reisten 2024 mehr als zwei Millionen Deutsche in die USA.