Interview zur Krise in der Ukraine "Putins Argumente sind fadenscheinig"
Ist die Entsendung russischer Truppen auf die Krim legal? War der Umsturz in Kiew verfassungswidrig? Und hat Präsident Putin recht, wenn er sagt, Janukowitsch sei nach wie vor der legitime Präsident der Ukraine? Nein, meint Völkerrechtler Jasper Finke.
tagesschau.de: Russlands Präsident Putin spricht von einem "verfassungswidrigen Umsturz in Kiew" und hält die früher mit der Ukraine geschlossenen Verträge für nichtig. Wie bewerten Sie dies völkerrechtlich?
Jasper Finke: Putins Argumentation ist fadenscheinig. Die Verträge gelten zwischen Staaten und sind damit auch wirksam zustande gekommen. Wenn sich nun innerhalb eines Staates die Regierung ändert, dann hat das für die Wirksamkeit der Verträge keine Konsequenz. Ich glaube, dass sich Putin insbesondere deshalb auf einen angeblichen "verfassungswidrigen Sturz" beruft, um Janukowitsch nach wie vor als amtierenden rechtmäßigen Präsidenten der Ukraine zu installieren und damit den Einsatz von Gewalt in der Ukraine zu rechtfertigen.
tagesschau.de: Ist Janukowitsch aus rechtlicher Sicht noch Präsident der Ukraine, wie Putin behauptet?
Finke: Es ist völlig unerheblich, ob Janukowitsch noch rechtmäßiger Präsident der Ukraine ist nach dem ukrainischen Verfassungsrecht. Denn hier greift der sogenannte Effektivitätsgrundsatz - das heißt, völkerrechtlich kommt es darauf an, ob die neue Regierung effektiv Herrschaftsgewalt in der Ukraine ausübt. Das heißt, selbst wenn der Umsturz verfassungswidrig war, dann sind wir doch zumindest jetzt an einem Punkt, an dem die neue Regierung eindeutig die Ukraine nach außen vertritt. Das ist bestimmt nicht Janukowitsch, der sich außer Landes befindet. Dementsprechend kann ein abgesetzter Präsident, niemals einen befreundeten Staat einladen, dieses Land zu besetzen, um ihn wieder als rechtmäßigen Herrscher zu installieren.
tagesschau.de: Dann hat der Brief keine Relevanz, den Putin angeblich von Janukowitsch erhalten hat und in dem der abgesetzte Präsident um ein Eingreifen der russischen Streitkräfte in der Ukraine gebeten haben soll?
Finke: Dieser Brief ist strategisch fast ein Geniestreich. So etwas nennt man völkerrechtlich: Intervention auf Einladung. Und darauf beruft sich Russland jetzt natürlich und behauptet, Janukowitsch sei rechtmäßiger Präsident. Aber wir wissen faktisch nichts über diesen Brief: Von wann stammt er? Denn wenn Janukowitsch ihn geschrieben hat, als er bereits außer Landes war, dann ist er letztlich irrelevant. Und selbst wenn er ihn innerhalb seiner Präsidentschaft abgeschickt hat: Spätestens nachdem Janukowitsch abgesetzt wurde, hätte sich Russland damit begnügen müssen, dass die Ukraine eine neue Regierung hat.
tagesschau.de: Putin rechtfertigt die Entsendung russischer Truppen zur Krim mit dem Schutz von in der Ukraine lebenden russischen Staatsangehörigen, deren Leben von "radikalen Nationalisten" bedroht sei. Ist die Aktion tatsächlich legal?
Finke: Dieser Einsatz bricht definitiv mit dem geltenden Völkerrecht. Wenn es tatsächlich zu massiven Menschenrechtsverletzungen gegen russische Staatsangehörige auf der Krim kommen würde, könnte man darüber nachdenken, ob Russland möglicherweise kurzfristig intervenieren dürfte. Zum Beispiel bei GSG9-Einsätzen, um Geiseln aus Flugzeugen zu befreien, haben die betroffenen Staaten häufig zugestimmt. Aber das ist nicht vergleichbar, denn das sind zeitlich begrenzte Einsätze, in denen Truppen kurzfristig in ein Land reingehen, die Staatsangehörigen befreien und wieder nach Hause fliegen. In der Ukraine handelt es sich um eine langfristige Intervention. Außerdem ist eine gegenwärtige Gefahr für russische Staatsangehörige derzeit nicht erkennbar.
tagesschau.de: Das Stationierungsabkommen über die Schwarzmeerflotte von 1997 besagt, dass Russland Truppen in der Ukraine haben darf. Was bedeutet dies für Russland?
Finke: Die Regierung der Ukraine hat die Stationierung von Russlands Schwarzmeerflotte auf ihrem Hoheitsgebiet erlaubt, per "Nachbarschafts- und Freundschaftsvertrag" von 1997 mit zwanzigjähriger Laufzeit. Ein solches Stationierungsabkommen bewirkt einen Teilverzicht auf staatliche Souveränität. Aber aufgehoben wird die Souveränität dadurch nicht. Wenn Russland seine Truppen außerhalb der engen Grenzen dieses Abkommens einsetzt, liegt darin eine eindeutige Souveränitätsverletzung. Das wäre so, als wenn die in Ramstein stationierten US-Truppen aus ihrem Stützpunkt ausschwärmten, örtliche Verkehrswege besetzten und die Regierungsgebäude von Rheinland-Pfalz umstellten: Von dem Einverständnis, das in dem Stationierungsabkommen liegt, ist nichts von alledem gedeckt. Die Krim ist klar ein Teil der Ukraine, nur Kiew kann die Außenverhältnisse regeln.
tagesschau.de: Wie völkerrechtlich bindend ist die EU-Vereinbarung, die Steinmeier, Fabius und Sikorski mit Janukowitsch ausgehandelt haben?
Finke: Das ist eine Vereinbarung zwischen den Konfliktparteien in der Ukraine und insofern völkerrechtlich nur begrenzt relevant. Für die Frage, was Russland derzeit tut und ob es das tun darf, ist sie nicht entscheidend. Russland muss sich an die Völkerrechtsgrundsätze halten. Die UN-Charta verbietet neben der Anwendung von Gewalt auch die Drohung mit Gewalt. Und mit Gewalt droht Putin derzeit eindeutig.
Das Interview führte Judith Pape, tagesschau.de.