Schild des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht AfD scheitert mit Klage zu Bundestagsausschüssen

Stand: 18.09.2024 11:06 Uhr

Die AfD hat laut Bundesverfassungsgericht keinen automatischen Anspruch darauf, die Stelle eines Vorsitzenden in Ausschüssen des Bundestages zu besetzen. Auch die Abwahl des AfD-Abgeordneten Brandner verstieß nicht gegen die Verfassung.

Im Streit um ihr Recht auf die Posten von Vorsitzenden in Ausschüssen des Bundestages ist die AfD-Fraktion beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Danach ist der Bundestag nicht verpflichtet, Abgeordnete der AfD zu Vorsitzenden von Ausschüssen zu machen. Zwei entsprechende Organklagen der AfD blieben ohne Erfolg.

Die Durchführung von Wahlen zur Bestimmung der Ausschussvorsitze und die Abwahl vom Vorsitz des Rechtsausschusses bewegten sich im Rahmen der dem Bundestag zustehenden Geschäftsordnungsautonomie, erklärte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König. Selbst wenn es in der Geschäftsordnung grundsätzlich heißt, dass die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke Vorsitzstellen bekommen, dürften doch die einzelnen Ausschüsse ihre Vorsitzenden in freier Wahl bestimmen. Das Gericht würde nur eingreifen, wenn die Entscheidungen der Abgeordnetenmehrheit evident sachwidrig und damit willkürlich wären.

AfD verpasste bei Wahlen zu Ausschüssen die Mehrheit

In der aktuellen Legislaturperiode hatten Kandidaten der AfD bei Wahlen zum Vorsitz von drei Bundestagsausschüssen die erforderliche Mehrheit verpasst. Die Fraktion hat daher keinen Ausschussvorsitz inne - obwohl ihr nach der Stärke ihrer Fraktion drei zustehen würden.

Die AfD hatte ihre Rechte auf Gleichbehandlung als Fraktion, auf effektive Opposition und auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages verletzt gesehen und hatte sich mit einer Verfassungsbeschwerde an den Senat in Karlsruhe gewandt.

Abwahl nach antisemitischem Post

Auch die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses im Jahr 2019 wurde vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Diese verstieß ebenfalls nicht gegen die Verfassung, wie der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichtes einstimmig entschied.

Brandner war abgewählt worden, nachdem er nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle im Oktober 2019 einen Tweet weiterverbreitet hatte, in dem kritisiert wurde, dass jetzt Politiker in Synagogen mit Kerzen "rumlungern".

Brandner entschuldigte sich später, lehnte Rücktrittsforderungen jedoch ab. Kandidaten der AfD wurden danach auch nicht mehr zu Vorsitzenden von Bundestagsausschüssen gewählt.

Mit Informationen von Gigi Deppe, ARD-Rechtsredaktion

Gigi Deppe, SWR, tagesschau, 18.09.2024 10:55 Uhr