Abstimmung in Berlin Bundestagswahl muss in mehr Wahlbezirken wiederholt werden
Die Bundestagswahl 2021 in Berlin muss laut Bundesverfassungsgericht in 455 Wahlbezirken wiederholt werden - 31 mehr als im vergangenen Jahr vom Bundestag beschlossen. Die Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion war damit nur teilweise erfolgreich.
Wegen zahlreicher Pannen muss die Bundestagswahl 2021 in Berlin teilweise wiederholt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. In 455 Wahlbezirken und den zugehörigen Briefwahlbezirken müsse die Abstimmung wiederholt werden, sagte die Vorsitzende Richterin Doris König. Hintergrund ist eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag, die aber ansonsten zurückgewiesen wurde.
Die Wiederholungswahl sei als Zweistimmenwahl durchzuführen, also mit Erst- und Zweitstimme, so König. Laut dem Berliner Landeswahlleiter muss die Wahl innerhalb von 60 Tagen nach Urteilsverkündung erfolgen. Letztmöglicher und wahrscheinlichster Termin ist der 11. Februar 2024.
Fehlende Stimmzettel, lange Schlangen
Der Wahltag am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen. Menschen mussten an Wahllokalen lange warten und Schlange stehen, Stimmzettel waren falsch oder fehlten ganz. Vorübergehend mussten Wahllokale schließen oder blieben bis weit nach 18 Uhr geöffnet.
Im November 2022 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen, dass die Wahl teilweise wiederholt wird. Betroffen gewesen wären demzufolge 327 der 2.256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1.507 Briefwahlbezirke.
Ampel-Mehrheit gilt als nicht gefährdet
Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag waren das zu wenig. Sie hält den Beschluss für rechtswidrig, unter anderem weil der Bundestag die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht insgesamt für ungültig erklärt habe. Die Unionsfraktion forderte daher, dass die Zweitstimmen für die Parteilisten in der Hälfte der Berliner Wahlkreise neu abgegeben werden. Eine solche deutliche Ausweitung lehnte das Bundesverfassungsgericht aber ab, ebenso eine Wiederholung in ganz Berlin.
Die Mehrheit der regierenden Ampelkoalition gilt durch die teilweise Wahlwiederholung als nicht gefährdet, da die Stimmen aus Berlin das Ergebnis nicht beeinflussen können.
Erleichterung bei der Linkspartei
Vor dem Urteil war aber viel darüber spekuliert worden, welche Folgen es für die Linkspartei haben könnte. Sie konnte bislang nur durch drei Direktmandate in den Bundestag einziehen, davon kamen zwei aus Berlin. Würde sie auch nur ein Direktmandat verlieren, wäre sie nicht mehr im Bundestag vertreten.
Der Partei zufolge ist das nun aber nicht möglich. "Mit dem Urteil ist klar, dass wir im Bundestag bleiben und unsere Aufgabe als soziale Opposition weiter wahrnehmen werden", sagte der frühere Fraktionschef Dietmar Bartsch. Diese Teilwiederholung könne den Ausgang in den beiden Wahlkreisen nicht verändern, in denen die Linke Direktmandate gewonnen habe.