Der thüringische Landesverfassungsgerichtshof (Archivbild)

Streit über Landtagssitzung Thüringer Verfassungsgericht gibt CDU-Antrag statt

Stand: 27.09.2024 23:54 Uhr

Das Landesverfassungsgericht hat im Streit über den Ablauf der Thüringer Landtagssitzung entschieden: Die Richter erließen eine einstweilige Anordnung, an die sich der Alterspräsident Treutler (AfD) halten muss. 

Im Streit um die Wahl des Landtagspräsidenten in Thüringen hat die CDU vor Gericht einen Erfolg erzielt. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar entschied per einstweiliger Anordnung, dass der von der AfD gestellte Alterspräsident Jürgen Treutler einen Fraktionsantrag zu einer Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung stellen muss.

Treutler hatte auf der von Tumulten überlagerten Landtagssitzung am Donnerstag mehrfach die Abstimmung über einen entsprechenden Antrag von CDU und BSW verweigert, der darauf abzielt, dass bei der Wahl des Landtagspräsidenten bereits vom ersten Wahlgang an alle Fraktionen Kandidaten aufstellen können und nicht nur die AfD als stärkste Fraktion.

Treutler hatte die Ablehnung der Debatte damit begründet, dass der neue Landtag endgültig erst mit der Wahl des Landtagspräsidenten konstituiert sei und sich erst danach mit Anträge zur Geschäftsordnung befassen könne. Dem widersprach nun der Verfassungsgerichtshof. Der Beschluss des Gerichts erging einstimmig.

Alterspräsidenten sollen in der Regeln überparteilich wirken. Genau das tat der AfD-Politiker aber nicht, so der Vorwurf aller anderen Parteien. Zudem soll die AfD die Personalie bewusst gesetzt haben, um einen solchen Eklat zu provozieren.

Antrag verletzt Verfassungsrecht nicht

Das Gericht stellte laut Mitteilung klar, dass die Abgeordneten das Recht haben, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen. "Damit ist auch eine Debatte und Beschlussfassung über eine Änderung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten zulässig." Die Verfassungsrichter erklärten: "Die beabsichtigte Regelung, die vorsieht, dass sämtliche Fraktionen - und nicht allein die stärkste Fraktion - bereits für den 1. Wahlgang Wahlvorschläge für die Wahl des Landtagspräsidenten unterbreiten dürfen, verletzt Verfassungsrecht nicht."

SPD fordert Einlenken der AfD

Die SPD reagierte erleichtert auf die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts. "Ich bin erleichtert über die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts. Die AfD muss das Urteil jetzt vollumfänglich akzeptieren", sagte Katja Mast, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD im Bundestag, dem Nachrichtenmagazin Spiegel. "Wir können von Glück reden, dass der Rechtsstaat funktioniert - die AfD kann sich nicht einfach über unsere demokratischen Regeln hinwegsetzen."

Mast sagte, wenn die AfD Macht übertragen bekomme, missbrauche sie diese. "Vor laufender Kamera ist klipp und klar deutlich geworden: Sie akzeptiert die demokratischen Regeln nicht. Sie verachtet unsere Demokratie", so die SPD-Politikerin weiter. Die AfD betreibt die Demontage des Parlaments: "Und sie wird weitermachen, das ist zu befürchten."

Ringen um Vorschlagsrecht für Präsidentenamt

Die CDU hatte das höchste Thüringer Gericht als letztes Mittel angerufen nach einer chaotischen Landtagssitzung am Donnerstag mit einer Vielzahl von Unterbrechungen und der Verweigerung von Rede- und Antragsrechten durch Treutler. Ihrem Antrag schlossen sich auch BSW, Linke und SPD an. 

Hintergrund ist ein Tauziehen um das Vorschlagsrecht für die Besetzung des Präsidentenamtes. Die AfD besteht bisher auf der Besetzung des zweithöchste Staatsamt in Thüringen, weil sie erstmals in einem deutschen Landesparlament die stärkste Fraktion stellt.