Europawahl 2024
Vom Vorschlag zum "Trilog" Wie ein EU-Gesetz entsteht
Die Europäische Union verabschiedet jedes Jahr viele hundert Gesetze - von Richtlinien bis hin zu Verordnungen, vom Binnenmarkt bis hin zum Verbraucherschutz. Aber wie kommt eigentlich so ein europäisches Gesetz zustande?
Im Grunde funktioniert es in Europa gar nicht so viel anders als in Deutschland. Jemand macht einen Gesetzesvorschlag - in Deutschland ist das in der Regel die Bundesregierung - und dann wird der Vorschlag von zwei parlamentarischen Kammern beraten, verändert und beschlossen - bei uns sind das der Bundestag und der Bundesrat.
In Europa heißen die Akteure allerdings anders und auch die Macht in diesem Dreieck ist anders verteilt. Der CSU-Europaabgeordnete Manfred Weber erläutert das Verfahren: "Die EU-Kommission hat das Vorschlagsrecht, das heißt nur die Kommission darf Gesetzesinitiativen auf den Weg bringen", erklärt er. "Beschlossen werden die Gesetze dann aber nicht von der Kommission, sondern im Parlament und im Ministerrat."
Getrennte Beratungen in den Kammern
Im Ministerrat sitzen die Vertreter der Regierungen aller Mitgliedsstaaten. Beide Kammern, sozusagen die Bürgerkammer und die Staatenkammer, beraten zuerst jeder für sich über die Vorlage der Kommission.
Im Parlament geschieht das in erster Linie in den etwa 20 Fachausschüssen: "In den Ausschüssen wird vorberaten", erklärt Weber. "Dort gibt es Berichterstatter, die sich um das Dossier kümmern, dort wird diskutiert, dort wird dann im Ausschuss abgestimmt. Und dann kommen die hochstrittigen Fragen, die dann auch noch mal ins Plenum kommen, wo alle Abgeordneten am Tisch sitzen."
EU-Parlament hat Veto-Position
Kein Gesetz verlasse das Parlament so, wie es hereinkomme - das hatte der langjährige SPD-Fraktionschef Peter Struck einmal mit Blick auf den Bundestag gesagt.
Für das Europaparlament gelte das genauso, sagt Jo Leinen, ebenfalls SPD. "Wir haben auch eine Veto-Position, wir können also auch Nein sagen. Oder - was meistens der Fall ist - wir können eine Vorlage der Kommission so verändern, wie die Mehrheit der Bürgervertreter in dieser Bürgerkammer der EU es wollen", sagt Leinen.
"Trilog" mit den Mitgliedsländern
Mit dem so geänderten Gesetzestext geht das Parlament dann in die Verhandlungen mit den Vertretern der nationalen Regierungen. Das geschieht im so genannten Trilog.
"Trilog" deshalb, weil neben Parlament und Rat auch Vertreter der EU-Kommission mit am Tisch sitzen. Nachtsitzungen sind da eher die Regel als die Ausnahme. Manchmal sind Dutzende von Trilogsitzungen nötig, bevor man sich auf eine gemeinsame Position geeinigt hat.
"Man braucht sich gegenseitig und muss Kompromisse schließen", erklärt Leinen. "Es wird aber immer gekämpft bis aufs Messer, weil die Regierungen in ihrer Mehrheit oft andere Ideen haben als das Parlament in seiner Mehrheit."
Machtgewinn des Europaparlaments
Früher hatte der Rat immer das letzte Wort. Aber das hat sich, so der CSU-Politiker Weber, gründlich geändert. "In den letzten Jahren ist der große Gewinner der Entwicklung auf jeden Fall das Europäische Parlament", stellt er fest. "Weil wir durch neuen Lissabon-Vertrag in der Gesetzgebung das Mitentscheidungsverfahren - das heißt, dass Parlament und Rat gemeinsam entscheiden - zum Regelverfahren gemacht haben."
Das heißt beide, Staatenkammer und Bürgerkammer, sind gleichberechtigt. Zumindest gilt das bei den allermeisten Gesetzen. Ausgenommen sind allerdings wichtige Politikbereiche wie Steuern und Sozialsysteme, wo im Rat das Einstimmigkeitsprinzip herrscht und das Parlament nur konsultiert werden muss.
"Verordnung" statt "Gesetz"
Aber da, wo die Mitentscheidung gilt, halten sich die Parlamentarier zugute, dass sie immer öfter Verbesserungen im Sinne der Bürger und Verbraucher durchsetzen. Weber nennt das Beispiel der Roaming-Gebühren: "Da ist das Parlament mächtig aufgetreten und hat gesagt: 'Wir akzeptieren bei den Telekom-Konzernen die Abzockerei nicht mehr.' Und hat den Gesetzesvorschlag deutlich verschärft."
Ein Gesetz heißt im Eurojargon übrigens gar nicht Gesetz. Man spricht von Verordnungen - die gelten gleichermaßen in allen EU-Staaten - und von Richtlinien, da haben die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung in nationales Recht mehr oder weniger große Spielräume.