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Infektionsschutzgesetz Kampagne mit Nazi-Vergleich

Stand: 17.11.2020 14:59 Uhr

Über Messenger-Dienste rufen Corona-Leugner dazu auf, massenhaft Politiker zu kontaktieren und gegen ein angebliches Ermächtigungsgesetz zu protestieren. Mit NS-Vergleichen wird versucht, die Bundesrepublik als totalitäre Diktatur darzustellen.

Von Patrick Gensing, ARD-aktuell

Die massiven Einschränkungen gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie werden seit Monaten kontrovers diskutiert. Viel Kritik musste die Regierung dafür einstecken, dass das Parlament zu wenig beteiligt worden sei. Nun soll es durch das Infektionsschutzgesetz mehr einbezogen werden, verkünden Union und SPD, und mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.

Konkret soll der neue Paragraf 28a eingefügt werden, der "besondere Schutzmaßnahmen" gegen die Corona-Verbreitung regelt. Welche Schritte nötig sein könnten, soll darin einzeln aufgelistet werden - etwa Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote oder Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Genannt werden auch Untersagungen, Beschränkungen oder Schließungen von Geschäften und Veranstaltungen. Die Bundesregierung wird zudem gesetzlich verpflichtet, den Bundestag regelmäßig zu unterrichten.

Kampagne im Netz

In Kreisen von Corona-Leugnern wird hingegen massenhaft behauptet, das Vorhaben sei ein "Ermächtigungsgesetz", vergleichbar mit dem der Nationalsozialisten 1933 - bzw. sogar noch schlimmer, wie es in Videos heißt. Gezielt rufen Aktivisten aus diesem Milieu dazu auf, Politiker und deren Büros mit Anrufen und E-Mails zu überziehen. Über Messenger-Dienste werden Adresslisten und Textvorlagen verbreitet.

Die Kampagnen zeigen Resonanz: Zahlreiche Abgeordnete erhielten eine Flut von E-Mails. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte laut dpa vor einer Sitzung der Unionsfraktion im Bundestag, allein sein Büro habe bis zum Vormittag etwa 37.000 solcher Mails erhalten. Die überwiegende Mehrzahl sei gleichlautend mit identischen Textstellen. Es gebe auch Anrufe in Abgeordnetenbüros etwa aus dem Wahlkreis, bei denen Menschen Falschinformationen aufgesessen seien.

Dobrindt sprach von einer böswilligen Lüge, wenn von den Kritikern von einem "Ermächtigungsgesetz" gesprochen werde. Es gehe nicht darum, dass die Rechte des Parlamentes ausgehebelt, sondern gestärkt werden sollten. Auch Vorwürfe, es gebe keine zeitliche Befristung, seien falsch - ausdrücklich seien Befristungsregelungen in das Gesetz eingearbeitet worden. Auch sei keine Impfpflicht geplant und stehe nicht in dem Gesetz.

SPD-Generalsekretär entsetzt

SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil zeigte sich entsetzt über den Vergleich mit dem NS-Ermächtigungsgesetz. Auf Twitter wies er darauf hin, dass die SPD 1933 gegen das Ermächtigungsgesetz gestimmt hatte. "Wer das mit dem Infektionsschutzgesetz gleichsetzt und so komplett gegen unsere Geschichte argumentiert", so Klingbeil weiter, "dem geht es nicht um ernsthafte demokratische Auseinandersetzung. Dem geht es um das Kaputtmachen, um das Spalten".

Zerstörung der parlamentarischen Demokratie

Das Ermächtigungsgesetz war 1933 mit 444 Stimmen angenommen worden, diese kamen aus der Regierungskoalition von NSDAP und DNVP sowie von Zentrum, Bayerischer Volkspartei (BVP) und Deutscher Staatspartei. Bei der namentlichen Abstimmung stimmten die 94 Abgeordneten der SPD gegen das Gesetz - obwohl sie im Reichstag von aufmarschierten SA-Leuten eingeschüchtert wurden. Nicht teilnehmen an der Abstimmung konnten die 81 Abgeordneten der KPD, deren Mandate zuvor bereits annulliert worden waren.

Mit dem Ermächtigungsgesetz erlangte die NS-Regierung das Recht, ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat sowie ohne Gegenzeichnung durch den Reichspräsidenten Gesetze zu erlassen. Das Parlament als demokratische Institution schaffte sich selbst ab und zementierte die endgültige Zerstörung der ersten pluralistischen deutschen Demokratie. Mit dem Gesetz gelang es Adolf Hitler, die Weimarer Verfassung auszuhöhlen und dem Übergang zur autoritären Diktatur den Schein von Legalität zu geben.

Falsche NS-Vergleiche

NS-Vergleiche tauchen bei Demonstrationen von Corona-Leugnern und Impfgegnern immer wieder auf. So nähen sich Aktivisten gelbe Sterne auf die Kleidung, so wie sie Juden in der Nazi-Zeit tragen mussten. Auf einen solchen Stern haben die Corona-Leugner "ungeimpft" geschrieben. Damit wollen sie sich als staatlich verfolgte Minderheit darstellen, so wie es Juden in der NS-Zeit waren.

Schon in der Flüchtlingskrise waren Kanzlerin Angela Merkel sowie andere Politikerinnen und Politiker in NS-Uniformen dargestellt worden; auf manipulierten Bildern wurden ihre Gesichter auf die von NS-Kriegsverbrechern beim Nürnberger Prozess montiert. Bei Kampagnen gegen Klimaschutz-Maßnahmen wurde behauptet, es sei eine NS-Notverordnung geplant. Mit solchen NS-Vergleichen soll die Legende gestützt werden, die Bundesrepublik sei ein totalitärer und faschistischer Staat.

Opposition kritisiert Vorhaben

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Konstantin Kuhle, schrieb auf Twitter, viele Abgeordnete hätten tausende solcher E-Mails bekommen. Er bezeichnete den Vergleich mit dem NS-Ermächtigungsgesetz als gefährlichen Unsinn - auch wenn er das Vorhaben selbst kritisch sehe.

Die Obleute im Gesundheitsausschuss Andrew Ullmann (FDP), Achim Kessler (Linkspartei) und Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) kritisierten das Vorhaben ebenfalls: Die Änderungsanträge zum Gesetzentwurf seien erst eine Stunde vor der Ausschusssitzung übermittelt worden. "Die Pandemie fordert auch dem Parlament einiges ab und auch zügige Entscheidungen sind notwendig." Doch die Große Koalition ignoriere die Rechte des Parlamentes.  

Der frühere nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtspräsident Michael Bertrams hält das Vorhaben nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Entwurf werde mangels inhaltlicher Klarheit dem vom Grundgesetz geforderten Bestimmtheitsgebot nicht gerecht, schreibt Bertrams in einem Beitrag für den "Kölner Stadt-Anzeiger". Der Entwurf sei "mit heißer Nadel gestrickt" und müsse mit Blick auf den "vermutlich in die Verlängerung gehenden November-Lockdown" schnell und gründlich nachgebessert werden, rät der Jurist. Anderenfalls dürften die Regelungen vor Gericht kaum Bestand haben.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete NDR Info am 17. November 2020 um 16:15 Uhr.