Statistiken über rechte Gewalt Welche Zahlen stimmen?
Die Statistiken der Polizei und die von Beratungsstellen über rechte und rassistische Gewalt weichen deutlich voneinander ab. Warum ist das so?
Es ist der 6. Januar 2017: Am frühen Morgen beleidigen in einer Straßenbahn in Halle mehrere Unbekannte einen Mann. Sie rufen: "Du gehörst hier nicht her, raus aus Deutschland" und bedrängen ihn. Ein anderer Fahrgast fordert die Männer auf, damit aufzuhören. Als er aussteigt, wird der 27-Jährige von den Unbekannten verfolgt. Dann schlagen ihn zwei der Männer mit Fäusten und treten ihn. Die Polizei kann einen 21-jährigen Tatverdächtigen ermitteln, später wird er zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, wie aus einer Antwort der Landesregierung hervorgeht.
In Sachsen-Anhalt gab es im vergangenen Jahr 105 Gewalttaten, die von der Polizei als rechtsmotiviert eingestuft wurden. Die vom 6. Januar fehlt, obwohl die Staatsanwaltschaft von einer politisch motivierten Tat ausging. Auch die Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt dokumentierte den Vorfall. Sie kommt insgesamt auf deutlich höhere Zahlen als die Polizei: Demnach gab es 198 rechte, rassistische und antisemitische Angriffe in dem Bundesland - also fast doppelt so viele wie laut der offiziellen Statistik.
Erhebliche Diskrepanz
Sachsen-Anhalt ist kein Einzelfall: Opferberatungsstellen registrieren fast immer deutlich mehr Fälle als die Polizei, wenn es um politisch motivierte Gewalt geht. Dies wurde zuletzt beim Thema Antisemitismus diskutiert, weil die offiziellen Statistiken aus Sicht vieler Betroffenen die tatsächliche Bedrohung durch antisemitische Gewalttäter nicht realistisch abbilden.
Bei der rechten Gewalt sind die Abweichungen bundesweit erheblich: Laut Bundesinnenministerium gab es 1054 solcher Gewalttaten im Jahr 2017, darunter 29 antisemitische, 158 rassistische und 52 islamfeindliche.
Der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt dokumentieren für das Jahr 2017 hingegen fast 1200 Gewalttaten - allerdings nur in den ostdeutschen Ländern, Berlin und Schleswig-Holstein. Ein bundesweites Monitoring existiert nicht, da viele regionale Beratungsstellen dafür keine Kapazitäten haben.
Eine Frage der Definition?
Warum weichen die Zahlen so stark voneinander ab? Einfache Antworten gibt es in diesem Komplex nicht. Vielmehr spielen mehrere Faktoren eine Rolle. So definieren Opferberatungsstellen Gewalttaten teilweise anders, ihr Fokus liegt auf den Betroffenen. Zu den registrierten Gewalttaten gehören demnach massive Bedrohungen oder vehemente Sachbeschädigungen, beispielsweise wenn ein Fenster eingeworfen wird und in dem Zimmer befand sich eine Person. Oder wenn ein "Reichsbürger" seine Nachbarn immer wieder beleidigt und bedroht. Solche Fälle finden sich nicht unbedingt in den Polizei-Statistiken.
Allerdings überwiegen in sämtlichen Statistiken übereinstimmend die Köperverletzungsdelikte, die auch strafrechtlich relevant sind: Der Verband der Beratungsstellen zählte bei den 1200 erfassten Gewalttaten 453 Fälle gefährlicher, 496 einfacher und acht Fälle von schwerer Körperverletzung bzw. versuchter Tötung.
Sichergestellte Waffen und ein Schild der kriminellen Neonazi-Gruppe "Combat 18"
Zudem registriert die Polizei Delikte, die wiederum von den Beratungsstellen nicht erfasst werden: Beispielsweise Widerstand gegen die Staatsgewalt oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. So ermittelte die Polizei nach einer Aktion der "Identitären" vor dem Bundesjustizministerium, weil ein Rechtsextremist als Fahrer eines Lkw dabei beinahe einen Polizisten umgefahren haben soll.
Betroffene gehen nicht immer zur Polizei
Unterschiedliche Definitionen allein können die Diskrepanz also nicht erklären. Ein weiterer Faktor besteht darin, dass die Polizei in vielen Fällen nichts von Gewalttaten erfährt. Es gebe Regionen, sagt Robert Kusche vom Verband der Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt, in denen Betroffene kaum noch Anzeigen erstatten. Sie hätten "zu oft erlebt, dass die Ermittlungsverfahren im Sande verlaufen, weil sie von Polizei und/oder Medien mitverantwortlich gemacht werden für die Gewalt, die sie erleben, weil sie Angst haben, dass sich Anzeigen negativ auf ihre Asylverfahren auswirken."
Die Statistik der Polizei über die politisch motivierte Gewalt ist auch für viele Experten nicht geeignet, um die tatsächliche Kriminalität abzubilden. Der Kriminologe Henning Ernst Müller von der Universität Regensburg betonte, die Kriminalstatistik der Polizei sei eigentlich keine solche, "sondern eine Aufzeichnung der polizeilichen Tätigkeit im Bereich der Strafverfolgung". Die meisten Angaben hingen von Strafanzeigen ab, deren Häufigkeit keineswegs mit der tatsächlichen Kriminalität einhergehe.
Spezielle Ansprechpartner
Ein weiteres Problem ist, dass sich viele Betroffene nach Auskunft von Opferberatungsstellen noch immer nicht ernst genommen fühlen. Daher sei es wichtig, bei der Polizei spezielle Stellen anzubieten, an die sich Betroffene wenden können. In Berlin beispielsweise gibt es bei der Polizei eine Ansprechperson für Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen.
Das Anzeigeverhalten verändere sich, wenn Betroffene von Behörden entsprechend behandelt würden, so die Erfahrung aus der Beratung von Opfern.
Dunkelfeld soll beleuchtet werden
Die Beratungsstellen können also offenkundig einen Teil des Dunkelfelds abbilden, das durch die Statistiken der Polizei nicht beleuchtet wird. Um das tatsächliche Ausmaß der Kriminalität realistischer abzubilden, fordern Opferberatungsstellen daher einen besseren Austausch mit den Ermittlungsbehörden an.
Kusche vom Verband der Beratungsstellen verweist auf die NSU-Untersuchungsausschüsse, die empfohlen hatten, dass sich Polizei und Strafverfolgungsbehörden regelmäßig mit zivilgesellschaftlichen Initiativen und Beratungsstellen austauschen sollen. "Fallabgleiche zwischen Polizei und Opferberatungsstellen gibt es aber in den wenigsten Bundesländern", stellt Kusche fest. "Dabei wäre das durchaus sinnvoll - nicht nur, um das reale Ausmaß rechter Gewalt abbilden zu können, sondern weil mangelnde Strafverfolgung eben auch immer die Täter und ihre Sympathisanten zu weiteren Taten ermutigt."
Experten fordern zudem, die Dunkelfeldforschung zu verbessern. 2001 und 2006 hatte die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei Forschern und Experten den "Periodischen Sicherheitsbericht" in Auftrag gegeben. Noch heute gelten die Berichte unter Fachleuten als Meilensteine bei der Abbildung der tatsächlichen Kriminalität - eine Wiederauflage ist bislang dennoch nicht geplant.
"Fieberkurve einer Gesellschaft"
Der Kriminologe Christian Pfeiffer betont im Gespräch mit dem ARD-faktenfinder, die Sicherheitsberichte seien eine sehr vernünftige Angelegenheit gewesen. Ein wohlhabendes Land wie Deutschland müsste sich eigentlich jährlich eine repräsentative Befragung leisten, um eine Fieberkurve der Gesellschaft zu erstellen.
Fordert eine jährliche Befragung: Christian Pfeiffer
Pfeiffer verwies als positives Beispiel auf Niedersachsen, wo das Landeskriminalamt alle zwei Jahre eine Dunkelfeldstudie vorlegt, um Informationen über nicht zur Anzeige gebrachte Kriminalität zu erlangen. "Wenn man Dunkelfelder ausleuchten will", so Pfeiffer, "muss man Betroffene fragen". Das gilt für die Kriminalität allgemein - und insbesondere für Gruppen wie Migranten oder Juden.