Zwei Gasflammen brennen auf einem Küchenherd.
interview

Teure Energie "Gasumlage verfassungsrechtlich fragwürdig"

Stand: 25.08.2022 17:16 Uhr

Die Energiepreise explodieren, besonders hart trifft es Gaskunden. Und sie müssen nun auch noch eine extra Umlage bezahlen. Das sei ungerecht und verfassungsrechtlich bedenklich, sagt der Energierechts-Experte Riedel im Interview.

tagesschau.de: Die Banken wurden in der Finanzkrise, Lufthansa und TUI in Corona-Zeiten mit Mitteln der Steuerzahler gerettet - auch von denen, die noch nie etwas mit den Unternehmen zu tun hatten oder deren Dienste nutzten. Bei der Rettung systemrelevanter Gasunternehmen sieht das anders aus. Mit der dafür geschaffenen Gasumlage werden ausschließlich Kunden, die mit Gas heizen, zur Kasse gebeten - nicht aber diejenigen, die Öl, Pellets oder andere Energieformen nutzen. Ist das gerecht?

Martin Riedel: Nein, ich halte dies nicht für gerecht und auch verfassungsrechtlich im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz für problematisch. Im Übrigen dürften keineswegs alle Gasunternehmen, die Zahlungen aus der Gasbeschaffungsumlage erhalten - immerhin etwa 34 Milliarden Euro -  als systemrelevant einzustufen sein.

Zur Person
Dr. Martin Riedel ist Anwalt für Energierecht. Er ist im Energie- und Infrastrukturbereich beratend und forensisch unter anderem für Ministerien, Städte und Stadtwerke, Flughäfen, Kliniken, Industrieunternehmen und Wohnungsbaugesellschaften tätig.

Langfristverträge profitieren

tagesschau.de: Lassen Sie uns den Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip etwas näher beleuchten: Wie verhält es sich zum Beispiel bei Wohnungsbaugesellschaften, bei denen Mieter entweder mit Gas oder Kohle heizen?

Riedel: Die zur Kasse gebetenen Mieter wissen im Regelfall gar nicht, ob ihre Wärme aus Kohle, Gas, Öl oder in sonstiger Weise hergestellt wird. Wird der eine Häuserblock mit Wärme aus Gas beliefert und der andere Häuserblock mit Wärme aus Öl, zahlen nach dem jetzigen Modell nur die Kunden, deren Wärme aus Gas erzeugt wird, die Zeche; hier gilt das Zufallsprinzip, weil der Mieter in der Regel gar nicht weiß, womit seine Wärme hergestellt wird und er seine Wohnung nach diesem Kriterium auch nicht ausgesucht hat.

tagesschau.de: Manche Kunden konnten Gas mit Langfristverträgen zu sehr günstigen Preisen kaufen, andere müssen jetzt das Zehnfache zahlen - ist es zulässig, dass jetzt alle dieselbe Umlage zahlen?

Riedel: Auch hier habe ich große Bedenken. Hat ein Gaskunde sein Gas für 2023 bereits im Jahr 2021 zu 20 Euro/MWh eingekauft, mag eine Belastung mit der Gasumlage gerechtfertigt sein. Ein Kunde, der jetzt sein Gas für das Zehnfache - aktuell etwa 240 Euro/MWh - einkaufen muss, zahlt über diese Preisexplosion bereits die Kosten der Krise mit. Wenn er jetzt auch noch zusätzlich die Gasumlage bezahlen muss, ist der doppelt krisenbelastet.

Dr. Martin Riedel, Anwalt für Energierecht, zur rechtlichen Situation der Gasumlage

tagesschau24 09:00 Uhr

Verstoß gegen europäisches Recht?

tagesschau.de: Rechtliche Bedenken gibt es auch in Bezug auf das Europäische Beihilferecht - inwiefern? 

Riedel: Im Grundsatz dürfen sogenannte Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) keine staatliche Beihilfen bekommen beziehungsweise nur unter engen Auflagen des europäischen Rechts. Beispielsweise Uniper wird man als UiS einstufen müssen, so dass hier strenge beihilferechtliche Kriterien gelten. Ich kann nicht erkennen, dass die Kriterien eingehalten sind.

tagesschau.de: Die Bundesregierung sagt, die Umlage sei gerecht, weil nur Gaskunden Gas sparen und somit den Verbrauch steuern können. Ist das Argument plausibel?

Riedel: Zunächst hört es sich plausibel an. Wie bereits ausgeführt, wissen die meisten Wärmekunden als Mieter aber gar nicht, ob ihre Wärme aus Gas, Kohle, Öl oder in sonstiger Weise hergestellt wird. Dies weiß gegebenenfalls der Vermieter; häufig aber auch nur der Wärmelieferant als Hersteller der Wärme. Insofern geht diese Lenkungsinstrument am Empfängerhorizont des Wärmeverbrauchers häufig vorbei.

Bundesverfassungsgericht könnte Umlage kippen

tagesschau.de: Was wäre denn eine gerechte Finanzierung?

Riedel: Eine transparente staatliche Finanzierung, die beispielsweise über eine solidarische Sonderabgabe finanziert und gegenüber allen Bürgern erhoben werden könnte. Die ärmeren Bevölkerungsschichten und auch notleidende Unternehmen und Gewerbetriebe könnten dann auf Antrag Ermäßigungen oder Befreiungen erhalten.

tagesschau.de: Womit rechnen Sie - wird das Bundesverfassungsgericht die jetzige Gasumlage kippen? 

Riedel: Ja, aber es wird ein längerer Weg. Ein Zivilgericht müsste eine Zahlungsklage auf Zahlung der Gasumlage aussetzen und könnte das Regelwerk dann dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Ansonsten kann ein betroffenes Unternehmen oder ein sonstiger Letztverbraucher erst gegen eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes vorgehen.

tagesschau.de: Sollte es dazu kommen: Was passiert, wenn Kunden schon gezahlt haben?

Riedel: Es hängt davon ab, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Es kann die Rechts-/Verfassungswidrigkeit von Beginn an feststellen und dann eine Rückabwicklung anordnen; wahrscheinlicher ist es aber, dass dann ein Quasi-Auftrag an den Gesetzgeber ergeht, das Regelwerk zu ändern und die Gasumlage.

tagesschau.de: Macht es Sinn, nur unter Vorbehalt zu zahlen?

Riedel: Soweit keine Änderungen zum jetzigen Regelwerk der Gasumlage vorgenommen werden, gehe ich davon aus und kann nur empfehlen, dass insbesondere die Wärmeerzeuger und Vermieter beziehungsweise Wohnungsgesellschaften Zahlungen nur unter Vorbehalt leisten.

Das Interview führte Klaus-Rainer Jackisch, ARD-Börsenredaktion

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 25. August 2022 um 09:00 Uhr.