"Combat 18 Deutschland" Anklage gegen mutmaßliche Rechtsextreme erhoben
Der rechtsextremistische Verein "Combat 18 Deutschland" ist seit 2020 verboten. Vier Männer sollen die Vereinigung jedoch weiter betrieben haben. Nun hat die Bundesanwaltschaft Anklage erhoben.
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen vier mutmaßliche Rädelsführer des verbotenen rechtsextremistischen Vereins "Combat 18 Deutschland" erhoben. Wie die Karlsruher Behörde mitteilte, sollen die Beschuldigten gegen ein Vereinigungsverbot verstoßen haben. Sie hätten den organisatorischen Zusammenhalt der bereits 2020 verbotenen Gruppierung aufrecht erhalten. Die Männer sollen eine zentrale Rolle in der Gruppe gespielt haben.
Das Bundesinnenministerium hatte "Combat 18 Deutschland" vor vier Jahren verboten, weil die Gruppe sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte und "dem Nationalsozialismus wesensverwandt" sei. Sie bekenne sich zur NSDAP und sei rassistisch, antisemitisch und fremdenfeindlich ausgerichtet. Zudem weise sie eine "kämpferisch-aggressive Grundhaltung" auf, teilte das Ministerium im Januar 2020 mit.
"Leistungsmärsche" und Aufnahmeverfahren
Seit Oktober 2020 seien von den Angeklagten mindestens 14 konspirative Treffen ausgerichtet worden. Bei diesen Treffen absolvierten die Teilnehmer den Angaben nach "Leistungsmärsche" und veranstalteten Aufnahmeverfahren für Anwärter. In diesen Aufnahmeverfahren habe es neben einer praktischen Prüfung auch einen Theorieteil mit Fragen zum Nationalsozialismus gegeben. Zudem hätten die Beschuldigten Rechtsrockkonzerte veranstaltet und Tonträger und Kleidungsstücke mit Bezug zu "Combat 18 Deutschland" vertrieben.
Die vier Männer waren zusammen mit 17 anderen mutmaßlichen Mitgliedern im April 2022 bei einer bundesweiten Razzia gegen Neonazinetzwerke aufgeflogen. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falls übernommen. Die Verfahren gegen die 17 weiteren Verdächtigen seien im Sommer an die zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben worden, teilte sie mit.
Über die Zulassung der Anklage und den möglichen Beginn des Hauptverfahrens entscheidet nun das Oberlandesgericht Düsseldorf. Die vier mutmaßlichen Rädelsführer sind auf freiem Fuß.