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Pläne von Heil Arbeitslose sollen verstärkt online betreut werden

Stand: 02.07.2024 18:00 Uhr

Die Betreuung von Menschen mit Arbeitslosengeld I soll laut einem Gesetzentwurf offenbar stärker online erfolgen. Demnach würde etwa die Pflicht, vor Ort zu bleiben, entfallen. Die Vermittlung per Videoanruf soll ausgeweitet werden.

Bisher müssen Arbeitslose in der Regel vor Ort bleiben, um von der Bundesagentur für Arbeit in einen Job vermittelt zu werden - das könnte sich laut einem Medienbericht künftig ändern. Wie die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, sieht ein Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor, die mehr als 900.000 Menschen mit Arbeitslosengeld I in Deutschland künftig stärker online zu betreuen. Damit sollten sie leichter in Arbeit vermittelt werden können.

Eine Neuerung des Entwurfs ist, dass die bisher teils noch geltende Pflicht für persönliche Gespräche in der Agentur für Arbeit abgeschafft werden soll. Dafür würde die Möglichkeit von Beratung und Vermittlung per Videoanruf erweitert. Ziel sei es, die Arbeitsförderung durch Digitalisierung und Automatisierung moderner, bürgerfreundlicher und unbürokratischer zu machen.

Bereits jetzt kann man sich bei der Bundesagentur für Arbeit online arbeitsuchend und arbeitslos melden. Unternehmen können online Förderleistungen oder Kurzarbeitergeld beantragen. "Diese Digitalisierungsschritte gilt es konsequent fortzusetzen", heißt es in dem Referentenentwurf. Stärker erreicht werden sollen zudem junge Menschen und Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen.

Keine Verpflichtung mehr, ortsnah zur Verfügung zu stehen

Wegfallen soll die Verpflichtung, ortsnah zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen. "Für die Erreichbarkeit ist es künftig ausreichend, dass sich die Arbeitslosen im Bundesgebiet oder im grenznahen Ausland aufhalten und Mitteilungen und Vorschläge der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung werktäglich zur Kenntnis nehmen können", so der Entwurf.

Vereinfacht werden soll auch die Berechnung des Arbeitslosengeldes. Abzugsbeträge für eine Sozialversicherungspauschale, die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag sollen früher berücksichtigt und Nachberechnungen vermieden werden. Bestimmte Maßnahmen, die bisher jungen Menschen im Bürgergeld vorbehalten waren, werden auf Arbeitslosengeld-I-Bezieherinnen und -Bezieher ausgedehnt. Jugendberufsagenturen sollen gestärkt, die Förderung von Unterkunftskosten bei Berufsorientierungspraktika erhöht werden.

Für den Bundeshaushalt ergäben sich durch die Pläne dem Bericht zufolge lediglich geringfügige Mehrausgaben. Der Kostenpunkt für die Bundesagentur für Arbeit soll 2025 bei Mehrausgaben von rund 59 Millionen Euro liegen, die sich bis 2027 bis zu jährlich rund 161 Millionen und bis 2029 auf 197 Millionen Euro steigern sollen.